herausgabe der internen weisungen

Anfrage an: DAK-Gesundheit

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz , UIG , VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause dak , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.

Bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

1.
Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema Cannabis, die zur klärung der Fragestellung der fachabteulung der dak zur bearbeitung zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?

Falls Ja: Bitte ich um Zusendung

2.
Des weiteren fordere ich Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- allgemeine Weisungen
- sonstige Dokumente

Sowie:
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu informationen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG .

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG, § 2 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

mit freundlichen grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2017
  • Frist
    20. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem …
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
herausgabe der internen weisungen [#21557]
Datum
19. Mai 2017 10:36
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz , UIG , VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause dak , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen. Bitte beantworten Sie mir folgende Frage: 1. Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema Cannabis, die zur klärung der Fragestellung der fachabteulung der dak zur bearbeitung zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen? Falls Ja: Bitte ich um Zusendung 2. Des weiteren fordere ich Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - allgemeine Weisungen - sonstige Dokumente Sowie: - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu informationen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG . Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG, § 2 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! mit freundlichen grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
19. Mai 2017 10:49
Status
Warte auf Antwort
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