Herausgabe der PETRA-Studie nach Teilveröffentlichung durch das BMFSFJ in der PM vom 15.08.2023

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Zusendung einer Kopie der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" in der aktuellen Form, ersatzweise im Original, dass dem Ministerium von der Forschungsgruppe PETRA im April 2019 vollständig und wissenschaftlich einwandfrei übergeben wurde.

Hinsichtlich der zahlreichen ähnlichen Anfragen hierzu, die Sie bisher abgelehnt oder ignoriert haben, ergibt sich folgende neue Rechtslage:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das BMFSFJ mit Urteil vom 09.08.2021 zur Herausgabe der Studie veruteilt (VG Berlin 2 K 281.19). Hierauhin hat das Ministerium Widerspruch eingelegt und die Ablehnung nachfolgender IFG-Anfragen mit dem schwebenden Widerspruchsverfahren begründet.

Nunmehr hat das BMFSFJ selbst in seiner Pressemitteliung vom 15.08.2023 (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinder-in-trennungsfamilien-staerken-und-ihre-anliegen-beruecksichtigen-229046) Teileergebnisse der Studie veröffentlicht.

Mithin ist das bisherige (Schein-)Argument eines schwebenden Verfahrens hinfällig, da das Handeln des Ministeriums selbst darauf schließen lässt, dass es für eine weitere Geheimhaltung keinen Sachgrund (mehr) gibt.

Des Weiteren kann es nicht sein, dass ein Bundesministerium Teile einer durch Steuergelder der Bürger vollfinanzierten Studie veröffentlich, die Bürger selbst aber von dem durch ihre Steuergelder erlangten Wissen ausschließt. Ein derartiges Handeln der Exekutive wäre undemokratisch und rechtsstaatlich zumindest fragwürdig.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das BMFSFJ hat die in 04/2019 abgegebene PETRA-Studie durch das DJI (Frau Prof. Walper) überarbeiten lassen und wollte diese Fassung Ende 08/2023 veröffentlichen. Beide Versionen waren zwecks Vergleich angefragt.
Parallel zu dieser IFG-Anfrage wurden beide Versionen veröffentlicht: Die 2019er-Version nach langem Klageverfahren vor dem VG Potsdam und die 2023er-Version durch die Forschungsgruppe PETRA selbst. Beide Versionen sowie ein Vergleich mit Hinweisen auf Manipulationen durch das BMFSFJ sind auf der Webseite https://kindeswohlundumgangsrecht.de veröffentlicht.
Es ist bezeichnend, dass die Studie bis heute nicht auf der Webseite des BMFSFJ zu finden ist. Dies lässt sich als Beerdigung erster Klasse für politisch unerwünschte Ergebnisse interpretieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2023
  • Frist
    20. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Zusendung einer Kopie der Studie…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der PETRA-Studie nach Teilveröffentlichung durch das BMFSFJ in der PM vom 15.08.2023 [#286424]
Datum
18. August 2023 16:08
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Zusendung einer Kopie der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" in der aktuellen Form, ersatzweise im Original, dass dem Ministerium von der Forschungsgruppe PETRA im April 2019 vollständig und wissenschaftlich einwandfrei übergeben wurde. Hinsichtlich der zahlreichen ähnlichen Anfragen hierzu, die Sie bisher abgelehnt oder ignoriert haben, ergibt sich folgende neue Rechtslage: Das Verwaltungsgericht Berlin hat das BMFSFJ mit Urteil vom 09.08.2021 zur Herausgabe der Studie veruteilt (VG Berlin 2 K 281.19). Hierauhin hat das Ministerium Widerspruch eingelegt und die Ablehnung nachfolgender IFG-Anfragen mit dem schwebenden Widerspruchsverfahren begründet. Nunmehr hat das BMFSFJ selbst in seiner Pressemitteliung vom 15.08.2023 (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinder-in-trennungsfamilien-staerken-und-ihre-anliegen-beruecksichtigen-229046) Teileergebnisse der Studie veröffentlicht. Mithin ist das bisherige (Schein-)Argument eines schwebenden Verfahrens hinfällig, da das Handeln des Ministeriums selbst darauf schließen lässt, dass es für eine weitere Geheimhaltung keinen Sachgrund (mehr) gibt. Des Weiteren kann es nicht sein, dass ein Bundesministerium Teile einer durch Steuergelder der Bürger vollfinanzierten Studie veröffentlich, die Bürger selbst aber von dem durch ihre Steuergelder erlangten Wissen ausschließt. Ein derartiges Handeln der Exekutive wäre undemokratisch und rechtsstaatlich zumindest fragwürdig. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286424/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Das BMFSFJ weißt darauf hin, dass die angefragte Studie nunmehr auf der Webseite der Autoren (Projekt Petra) herun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. August 2023
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Das BMFSFJ weißt darauf hin, dass die angefragte Studie nunmehr auf der Webseite der Autoren (Projekt Petra) herunterladbar ist. Dies Studie selbst ist - trotz der hohen Kosten - bis heute nicht auf der Webseite des Ministerium verfügbar. Die Pressekonferenz zur Veröffentlichung Ende August 2023 wurde abgesagt.