Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung

wir bitten um Herausgabe folgender Informationen:
1. Statistisches Zahlenmaterial über die Verbrechensbämpfung im Innenstadt (Kern)-Bereich Paderborn. Diese Information sollte enthalten, wieviele Personenkontrollen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 statt gefunden haben und wieviele davon zu Ergebnissen (also Nachweis) im Sinne einer strafbaren oder zumindest Bussgeldbewährten Handlung geführt haben.
2. Statistisches Zahlenmaterial zu wieviel Lärmbeschwerden Sie im Kernbereich gerufen wurden und bei wievielen der Nachweis gelang. Wieviele Verwarnungen oder sonst welche Sanktionen ausgesprochen wurden.
3. Herausgabe der Richtlinie zur Auswahl von Vorkommnissen für eine Mitteilung in Pressemitteilungen. Wir bitten um Mitteilung nach welchen Kriterien in der Presse Mitteilungen veröffentlicht werden. Beispiel: Warum wurden also Mitteilungen über schweren Landfriedensbruch (z.B. am 24.06.23 um 00:45 vor dem "Container") nicht veröffentlicht und Mitteilungen zu Fahrraddiebstählen hingegen schon?

Möglicherweise haben Sie diese Anfrage auf Grund eines Fehlers merhfach erhalten. Sie können vorherige Mitteilungen daher ignorieren. Bitte antworten Sie somit auf diese.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wi…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
1. Juli 2023 12:25
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir bitten um Herausgabe folgender Informationen: 1. Statistisches Zahlenmaterial über die Verbrechensbämpfung im Innenstadt (Kern)-Bereich Paderborn. Diese Information sollte enthalten, wieviele Personenkontrollen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 statt gefunden haben und wieviele davon zu Ergebnissen (also Nachweis) im Sinne einer strafbaren oder zumindest Bussgeldbewährten Handlung geführt haben. 2. Statistisches Zahlenmaterial zu wieviel Lärmbeschwerden Sie im Kernbereich gerufen wurden und bei wievielen der Nachweis gelang. Wieviele Verwarnungen oder sonst welche Sanktionen ausgesprochen wurden. 3. Herausgabe der Richtlinie zur Auswahl von Vorkommnissen für eine Mitteilung in Pressemitteilungen. Wir bitten um Mitteilung nach welchen Kriterien in der Presse Mitteilungen veröffentlicht werden. Beispiel: Warum wurden also Mitteilungen über schweren Landfriedensbruch (z.B. am 24.06.23 um 00:45 vor dem "Container") nicht veröffentlicht und Mitteilungen zu Fahrraddiebstählen hingegen schon? Möglicherweise haben Sie diese Anfrage auf Grund eines Fehlers merhfach erhalten. Sie können vorherige Mitteilungen daher ignorieren. Bitte antworten Sie somit auf diese.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282897/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte bestätigen Sie einmal den Eingang der Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
17. Juli 2023 11:28
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte bestätigen Sie einmal den Eingang der Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282897/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang Ihrer Anfrage bestätige ich. Für die Bearbeitung bin ich zust…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
WG: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
21. Juli 2023 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang Ihrer Anfrage bestätige ich. Für die Bearbeitung bin ich zuständig. Sie erhalten fristgemäß eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderbo…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
8. August 2023 23:09
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung“ vom 01.07.2023 (#282897) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund eines internen Missverständnisses ist die fristgerechte Beantwor…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
AW: WG: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
10. August 2023 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund eines internen Missverständnisses ist die fristgerechte Beantwortung Ihrer Anfrage nicht erfolgt. Dies bitte ich zu entschuldigen. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage bin ich zuständig. Die Angabe „Innenstadt (Kern-) – Bereich Paderborn“ ist nicht definiert, so dass ich keine Daten erheben kann. Bitte konkretisieren Sie Ihre Angaben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Ich wüsste gerne, wie oft Sie in den Innenstadtbereich (also alles was im inn…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
11. August 2023 12:22
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Ich wüsste gerne, wie oft Sie in den Innenstadtbereich (also alles was im inneren Ring liegt) gerufen worden um dort Einsätzen nachzugehen. Nach Möglichkeit aufgegliedert nach Tags- und Nachtstunden und nach groben Themen. Also vor allem die Unterscheidung zwischen geringschwelligen Einsätzen (z.B. Lärmbelästigung) und größeren Einsätzen (z.B. Massenschlägereien) und deren Verlauf über die Zeit ab dem Jahr vor Corona bis heute wäre sehr aufschlussreich. Zudem wüsste ich gerne, nach welchen Gewichtungen/Kriterien die Berichterstattung in Ihren Pressemitteilungen statt findet. Also wer gibt vor, was berichtet werden darf und was nicht berichtet werden darf? Was sind das für Kriterien? Warum wird über Ausschreitungen nach dem Corona-Lockdown im Paderquellgebiet nicht berichtet, ebensowenig über Massenschlägerein vor kurzem vor der Discotheque "Container" aber über vergleichweise kleinere Handlungen (z.B. "versuchte" Einbrüche) hingegen schon? Wer gibt das vor? Und nach welchen Kriterien wird hier genau ausgewählt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282897/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> mit Anfrage vom 01.07.2023 sowie vom 11.08.2023 an die Kreispolizeibehörd…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
AW: WG: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
25. August 2023 13:47
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Anfrage vom 01.07.2023 sowie vom 11.08.2023 an die Kreispolizeibehörde Paderborn baten Sie über die Plattform „Frag den Staat“ unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) um Auskunft. Ihrem o .g. Antrag nach dem IFG NRW gebe ich statt. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Sie bitten um Auskunft von Einsatzzahlen im Bereich der Innenstadt der Stadt Paderborn, konkret im Bereich des inneren Rings, aufgegliedert nach Tag und Nacht für den Zeitraum ab dem Jahr vor der Corona-Pandemie.. Zudem bitten Sie um Unterscheidung von „geringschwelligen“ und „großen“ Einsätzen. Bei Erfassung der Einsätze erfolgt keine entsprechende Kategorisierung. Somit ist eine Auskunft nicht möglich. Zudem liegt keine statistische Verknüpfung der Einsätze mit möglichen Folgemaßnahmen (z.B. Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren) vor. Daher ist eine Auskunft hierzu ebenfalls nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Unterscheidung dahingehend, ob Einsätze in geschlossenen Räumen (z.B. Geschäfte, Wohnungen, etc.) oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen erfolgen. Folgende Daten habe ich zur Beantwortung Ihrer Anfrage bezüglich der „geringschwelligen“ Einsätze (z. B. „Lärmbelästigungen“) und „großen“ Einsätzen („Massenschlägerei“) erheben lassen. Anlass 2019 2020 2021 2022 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Ruhestörungen 73 177 76 211 56 228 87 198 Körperverletzungsdelikte 131 188 108 104 96 117 129 177 Darüber hinaus baten Sie um Auskunft, nach welchen Gewichtungen/Kriterien die Berichterstattung in meinen Pressemitteilungen stattfindet. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Kreispolizeibehörde Paderborn fertigt ihre Pressemitteilungen aufgrund verschiedener Vorgaben und Richtlinien, u.a. basierend auf dem Landespressegesetz NRW sowie dem gültigen Medienerlass. Gemäß § 4 (1) LPG sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. In welcher Form, mit welchem Inhalt und zu welchem Zeitpunkt die verpflichtete Behörde dem Auskunftsersuchen der Presse nachkommt, unterliegt keinen starren Regeln, sondern bestimmt sich nach den Anforderungen, die für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse im Einzelfall als notwendig erscheinen. Auf konkrete Anfrage der Presse ist die Behörde zu wahrheitsgemäßer Darstellung der für die Berichterstattung und Stellungnahme notwendigen Gesichtspunkte verpflichtet. Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit durch sie die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen. Das gilt auch, wenn ein Sachverhalt noch unklar oder unvollständig ist oder aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht werden soll. Weiterhin besteht kein Anspruch auf Auskunft, wenn ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder der Umfang der Anfrage das zumutbare Maß überschreitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider sind die gelieferten Zahlen so nicht verwertbar, da offenkundig eine irgendwie formatierte Tabe…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
7. September 2023 13:43
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider sind die gelieferten Zahlen so nicht verwertbar, da offenkundig eine irgendwie formatierte Tabelle hier rein kopiert wurde, welche am Ende völlig unsortiert untereinander steht. Bitte übermitteln Sie daher die Zahlen noch einmal in lesbarer Form. Danke! Die Frage bzgl. der Kriterien, bezogen sich nicht auf die Zusammenarbeit mit der Presse, sondern auf die Kriterien, welche als Kriterien für eigene Veröffentlichungen im Rahmen des eigenen Pressemitteilungs-Kanals der Polizei Paderborn angelegt werden. Dort scheinen andere Kritierien zu herrschen und hier wüssten wir gerne, welche das sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282897/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen den Text meiner E-Mail vom 25.08.2023 al…
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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
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AW: WG: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
15. September 2023 15:08
Status
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen den Text meiner E-Mail vom 25.08.2023 als PDF- Dokument zur Kenntnis. Bezüglich Ihrer Rückmeldung die Pressemitteilungen betreffend, berufe ich mich nochmals auf die bereits an Sie gerichtete Antwort: Die Kreispolizeibehörde Paderborn fertigt ihre Pressemitteilungen aufgrund verschiedener Vorgaben und Richtlinien, u.a. basierend auf dem Landespressegesetz NRW sowie dem gültigen Medienerlass. Gemäß § 4 (1) LPG sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. In welcher Form, mit welchem Inhalt und zu welchem Zeitpunkt die verpflichtete Behörde dem Auskunftsersuchen der Presse nachkommt, unterliegt keinen starren Regeln, sondern bestimmt sich nach den Anforderungen, die für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse im Einzelfall als notwendig erscheinen. Auf konkrete Anfrage der Presse ist die Behörde zu wahrheitsgemäßer Darstellung der für die Berichterstattung und Stellungnahme notwendigen Gesichtspunkte verpflichtet. Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit durch sie die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen. Das gilt auch, wenn ein Sachverhalt noch unklar oder unvollständig ist oder aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht werden soll. Weiterhin besteht kein Anspruch auf Auskunft, wenn ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder der Umfang der Anfrage das zumutbare Maß überschreitet. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider scheinen wir in Bezug auf die Pressemitteilungen aneinander vorbei zu reden... Ich meinte ausdr…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Herausgabe der Zahlen zur Verbrechensbekämpfung Innenstadt Paderborn und Richtlinie zur Pressemitteilung [#282897]
Datum
19. September 2023 14:42
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider scheinen wir in Bezug auf die Pressemitteilungen aneinander vorbei zu reden... Ich meinte ausdrücklich NICHT eine Anfrage durch die "Presse" (Medien!), sondern es geht um die Kriterien zur Veröffentlichung der EIGENEN Mitteilungen der Polizei auf dem eigenen Kanal. Diese werden ja pro aktiv veröffentlicht. Das dies dann Anfragen der Presse nach sich ziehen kann, ist logisch. Also nochmal anders formuliert: Nach welchen Kriterien werden die in Ihrem eigenen Kanal veröffentlichten Mitteilungen ausgewählt, denn Sie berichten ja nicht über jedes Polizei-relevante Ereignis? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282897/