Herausgabe des Energiebedarfsausweises

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Albert-Einstein-Gymnasium Ulm
Buchauerstraße 9
89079 Ulm
Bau 1, Bau 3

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2021
  • Frist
    24. November 2021
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Laurence Mélenchon
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis …
An Albert-Einstein Gymnasium Ulm-Wiblingen Details
Von
Laurence Mélenchon
Betreff
Herausgabe des Energiebedarfsausweises [#231551]
Datum
22. Oktober 2021 20:08
An
Albert-Einstein Gymnasium Ulm-Wiblingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Albert-Einstein-Gymnasium Ulm Buchauerstraße 9 89079 Ulm Bau 1, Bau 3 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Laurence Mélenchon Anfragenr: 231551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231551/ Postanschrift Laurence Mélenchon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Laurence Mélenchon
Albert-Einstein Gymnasium Ulm-Wiblingen
Ihre Anfragen nach dem LIFG Sehr geehrter Herr Melenchon, Ihre Anfragen zum Energiebedarf sowie zu Schadstoffmess…
Von
Albert-Einstein Gymnasium Ulm-Wiblingen
Betreff
Ihre Anfragen nach dem LIFG
Datum
25. Oktober 2021 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Melenchon, Ihre Anfragen zum Energiebedarf sowie zu Schadstoffmessungen am Albert-Einstein-Gymnasium haben wir zuständigkeitshalber an unser zentrales Gebäudemanagement weitergeleitet. Die Zuständigkeit hinsichtlich Ihrer Frage zur Sicherheit im Schulalltag prüfen wir derzeit. Mit freundlichen Grüßen

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Albert-Einstein Gymnasium Ulm-Wiblingen
Anfragenr: 231551 Sehr geehrte Frau Mélenchon, anbei erhalten Sie den nach EnEV erstellten Ausweis. Die Erstellu…
Von
Albert-Einstein Gymnasium Ulm-Wiblingen
Betreff
Anfragenr: 231551
Datum
2. November 2021 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mélenchon, anbei erhalten Sie den nach EnEV erstellten Ausweis. Die Erstellung des Energieausweises nach dem GEG ist geplant. Freundliche Grüße