Herausgabe Geschäftsanweisung zum Führen von Leistungsakten

Geschäftsanweisung zum Führen von Leistungsakten im Bereich der selbstständig tätigen Personen ("Team Selbständige").

Ergebnis der Anfrage

Als Beistand nach § 13 SGB X habe ich beim Jobcenter ME-aktiv folgende Erfahrung gemacht:
Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II, die Einkommen aus selbständiger Tätigkeit haben, erhalten beim für sie zuständigen "Team Selbständige" des Jobcenter ME-aktiv in der Regel die Auskunft, dass ein Nachweis des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit mit der Anlage EKS "nicht erforderlich" sei. Vielmehr sei eine betriebswirtschaftliche Auswertung des Steuerberaters vorzulegen, aus der sich das Einkommen ablesen lasse. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung wird in der Regel nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelt und kommt in der Regel zu anderen, teilweise höheren Einkünften, als sich dies bei der Einkommensermittlung nach dem SGB II ergeben würde. Dadurch kann sich für den Antragsteller eine systematische Schlechterstellung ergeben.
Auf den stets vorgebrachten Hinweis der Antragsteller, die Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit zum Führen einer Leistungsakte sähen im Gegenteil nur die Anlage EKS zur Einkommensermittlung vor, wurde entgegnet, die Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit zum Führen einer Leistungsakte seien für das Jobcenter ME-aktiv nicht relevant, weil eigene, hausinterne Geschäftsanweisung entwickelt wurden.
Mit dieser Anfrage nach dem IFG wurde diese hausinterne Geschäftsanweisung zum Führen von Leistungsakten angefordert.
Nach einer inhaltlichen Bewertung der zugesandten Geschäftsanweisung ist festzustellen, dass die Angaben der Sachbearbeiter unzutreffend sind. Auch nach der internen Geschäftsanweisung zum Führen von Leistungsakten des Jobcenters ME-aktiv sind Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Summen- und Saldenliste (SuSa) nicht zur Leistungsakte zu nehmen, weil sich die Angaben zum Einkommen allein aus der Angabe in der Anlage EKS ergeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsanweisu…
An Jobcenter ME-aktiv Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe Geschäftsanweisung zum Führen von Leistungsakten [#7364]
Datum
9. September 2014 23:44
An
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschäftsanweisung zum Führen von Leistungsakten im Bereich der selbstständig tätigen Personen ("Team Selbständige").
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Ihre Anfrage vom 10.09.2014 - Geschäftsanweisung Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, nachfolgend übersende ich I…
Von
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.09.2014 - Geschäftsanweisung
Datum
29. September 2014 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, nachfolgend übersende ich Ihnen antragsgemäß die gewünschte Geschäftsanweisung zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte. Sie gilt für alle Leistungsteams einschließlich des Selbständigen-Teams. Mit freundlichen Grüßen