Herausgabe von 2023 nach §§ 8 Abs. 1, 27 Abs. 1 Nr. 3 TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) geprüfter Geräte

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Eine Auflistung der 2023 auf Spionage-überprüften Geräte und
2. zu jeder getroffenen Entscheidung eine Auflistung der Gründe für den Erlaub oder die Ablehnung zum Import und der Inbetriebnahme.

Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Auflistung der 2023 auf Spion…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe von 2023 nach §§ 8 Abs. 1, 27 Abs. 1 Nr. 3 TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) geprüfter Geräte [#293831]
Datum
29. November 2023 16:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung der 2023 auf Spionage-überprüften Geräte und 2. zu jeder getroffenen Entscheidung eine Auflistung der Gründe für den Erlaub oder die Ablehnung zum Import und der Inbetriebnahme. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293831/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Mein Zeichen: Z21-3 IFG 001/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 29.11.23 ist mir zur B…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Herausgabe von 2023 nach §§ 8 Abs. 1, 27 Abs. 1 Nr. 3 TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) geprüfter Geräte [#293831]
Datum
8. Dezember 2023 14:22
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,1 KB


Mein Zeichen: Z21-3 IFG 001/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 29.11.23 ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden und wird unter dem Aktenzeichen Z21-3 IFG 001/2023 bearbeitet. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Mein Zeichen: Z21-3 IFG 001/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Informationszugang nac…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Herausgabe von 2023 nach §§ 8 Abs. 1, 27 Abs. 1 Nr. 3 TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) geprüfter Geräte [#293831]
Datum
22. Dezember 2023 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,1 KB


Mein Zeichen: Z21-3 IFG 001/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 29.11.2023 lehne ich ab. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Sie stellten bei der Bundesnetzagentur Antrag nach dem IFG bzw. UIG auf Zugang zu amtlichen Informationen zu folgenden Themen: "1. Eine Auflistung der 2023 auf Spionage-überprüften Geräte und 2. zu jeder getroffenen Entscheidung eine Auflistung der Gründe für den Erlaub oder die Ablehnung zum Import und der Inbetriebnahme." In Betracht für Ihren Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen kommt hier nur das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), da es sich bei der von Ihnen gewünschten Information nicht um eine Umweltinformation nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) handelt. Nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jeder Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG eine amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Die Bundesnetzagentur führt keine Statistik zu den hinsichtlich § 8 Abs. 1 TTDSG überprüften Geräten. Eine entsprechende Aufzeichnung ist bei uns also nicht vorhanden. Der Antrag war daher abzulehnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen