Herausgabe/Verkauf von Einwohner*innen-Meldedaten

Anfrage an: Stadt Cuxhaven

Die Anzahl der Adressdaten aus dem Melderegister, welche an externe Stellen verkauft bzw. gegen Gebühr abgegeben wurden sowie die resultierende verdiente Summe.
Die gewünschten Informationen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 01.10.2014 und dem 23.01.2019.

Bitte stellen Sie diese Daten in maschinenlesbarer Form (z.B. Exceltabelle oder CSV-Datei) zur Verfügung.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Mona Borth
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Adre…
An Stadt Cuxhaven Details
Von
Mona Borth
Betreff
Herausgabe/Verkauf von Einwohner*innen-Meldedaten [#219054]
Datum
23. April 2021 10:42
An
Stadt Cuxhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Adressdaten aus dem Melderegister, welche an externe Stellen verkauft bzw. gegen Gebühr abgegeben wurden sowie die resultierende verdiente Summe. Die gewünschten Informationen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 01.10.2014 und dem 23.01.2019. Bitte stellen Sie diese Daten in maschinenlesbarer Form (z.B. Exceltabelle oder CSV-Datei) zur Verfügung. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mona Borth Anfragenr: 219054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219054/ Postanschrift Mona Borth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mona Borth

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Stadt Cuxhaven
Sehr geehrte Frau Borth, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail und werde Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt postali…
Von
Stadt Cuxhaven
Betreff
AW: Herausgabe/Verkauf von Einwohner*innen-Meldedaten [#219054]
Datum
28. April 2021 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Borth, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail und werde Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt postalisch eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen