Herleitung der Düsseldorfer Tabelle

Die Datenbasis und dokumentierte Herleitung (Rechenweg) der von Ihnen ermittelten und veröffentlichten Werte der Düsseldorfer Tabelle 2024.
Dies beinhaltet die vollständige Berechnungsweise und dafür herangezogene Datenbasis für den Kindesunterhalt je Alters- und Gehaltsstufe, sowie für den Bedarfskontrollbetrag.
Sofern Gremien, Arbeitsgruppen o.ä. relevanten Beitrag lieferten sind deren Beschlüsse zusammen mit dem Protokoll bitte beizufügen.

Sollte die Berechnung auf Änderungen gegenüber dem Vorjahr aufbauen, so ist die Nachvollziehbare Berechnung bis zum Ursprung und die ursprünglich verwendete Betragsermittlung und Datenbasis zusätzlich erforderlich.
Vielen Dank!

Ergebnis der Anfrage

Antwort:
"In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist."

Also wie man die Tabelle zum Unterhalt berechnet ist Rechtssache?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herleitung der Düsseldorfer Tabelle [#295941]
Datum
1. Januar 2024 10:42
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenbasis und dokumentierte Herleitung (Rechenweg) der von Ihnen ermittelten und veröffentlichten Werte der Düsseldorfer Tabelle 2024. Dies beinhaltet die vollständige Berechnungsweise und dafür herangezogene Datenbasis für den Kindesunterhalt je Alters- und Gehaltsstufe, sowie für den Bedarfskontrollbetrag. Sofern Gremien, Arbeitsgruppen o.ä. relevanten Beitrag lieferten sind deren Beschlüsse zusammen mit dem Protokoll bitte beizufügen. Sollte die Berechnung auf Änderungen gegenüber dem Vorjahr aufbauen, so ist die Nachvollziehbare Berechnung bis zum Ursprung und die ursprünglich verwendete Betragsermittlung und Datenbasis zusätzlich erforderlich. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295941/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Düsseldorf
Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort …
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Wichtiger Hinweis
Datum
1. Januar 2024 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Düsseldorf
Ihre Eingabe vom 01.01.2024 Oberlandesgericht Düsseldorf, Serviceeinheit Dezernat 6 Cecilienallee 3, 40474 Düsseld…
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Ihre Eingabe vom 01.01.2024
Datum
25. Januar 2024 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Oberlandesgericht Düsseldorf, Serviceeinheit Dezernat 6 Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4971-555, Fax: 0211 4971-425 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de<http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/> Informationen und Hinweise<http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/kontakt/impressum/datenschutz/index.php> zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zum Datenschutz: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/kontakt/impressum/datenschutz/index.php