Herr Lauterbach zum Treffen nach Davos
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Lauterbach ist zum Treffen des WEF nach Davos gereist.
Ist dieses Treffen eine private Veranstaltung?
Muss Herr Lauterbach für die Teilnahme am Treffen in Davos in der Zeit vom 16.1.23 bis 20.1.23 eine Teilnahmegebühr bezahlen?
Falls ja, wird diese Gebühr vom Steuergeldern finanziert?
Herr Lauterbach hat auf Twitter ein Foto einer Regierungsmaschine, Flugzeug, gepostet(16.1.23). Wurde mit dieser Maschine der Flug nach Davos durchgeführt? Wenn ja, ist es auf Kosten von Herrn Lauterbach geschehen oder auf Kosten der Steuerzahler?
Bitte senden Sie mir eine Kopie der Einladung zum WEF für Herr Lauterbach zu, falls es keine private Reise sein sollte, sondern eine amtliche Reise.
Sollte Herr Lauterbach nicht privat nach Davos gereist sein, sondern im politischen Auftrag. Welche politischen Interessen werden auf diesem Treffen erörtert?
Bitte senden Sie mir, im Falle einer politischen Teilnahme, alle Protokolle im Zusammenhang mit dem privat organisierten WEF Treffen zu, die Herr Lauterbach in seinem Amt absolvierten Gespräche.
Sollte Herr Lauterbach nur als private Person eingeladen worden sein, hat herr Lauterbach für diesen Zeitraum Urlaub von seinem Amt genommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Januar 2023
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18. Februar 2023
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