Herrenlose Gebäude/Grundstücken und deren Erwerb

Ich möcht Anfragen ob es in Mülheim Herrenlose Gebäude bzw. Grundstücke gibt. Wenn ja wäre es schön eine Liste mit besagten Immobilien zu bekommen. Oder wenn sie mir nicht direkt weiterhelfen können mich an die zuständige Stelle weiterzuleiten

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  • Datum
    10. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
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Sören Wardel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Stadt Mülheim an der Ruhr Details
Von
Sören Wardel
Betreff
Herrenlose Gebäude/Grundstücken und deren Erwerb [#288011]
Datum
10. September 2023 17:10
An
Stadt Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möcht Anfragen ob es in Mülheim Herrenlose Gebäude bzw. Grundstücke gibt. Wenn ja wäre es schön eine Liste mit besagten Immobilien zu bekommen. Oder wenn sie mir nicht direkt weiterhelfen können mich an die zuständige Stelle weiterzuleiten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sören Wardel Anfragenr: 288011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288011/ Postanschrift Sören Wardel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sören Wardel

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