Herrenlose Gebäude/Grundstücken und deren Erwerb

Ich würde mich gern Informieren, ob wir in mülheim Herrenlose Grundstücke/Immobilien haben und wie man diese erwerben kann.
Wenn es möglich ist eine Auflistung dieser Immobilien und welche Altschulden/Altlasten auf mich zukommen bei einem Erwerb auf mich zukommen würden.

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  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Sören Wardel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Finanzamt Mülheim an der Ruhr Details
Von
Sören Wardel
Betreff
Herrenlose Gebäude/Grundstücken und deren Erwerb [#288695]
Datum
20. September 2023 16:03
An
Finanzamt Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde mich gern Informieren, ob wir in mülheim Herrenlose Grundstücke/Immobilien haben und wie man diese erwerben kann. Wenn es möglich ist eine Auflistung dieser Immobilien und welche Altschulden/Altlasten auf mich zukommen bei einem Erwerb auf mich zukommen würden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sören Wardel Anfragenr: 288695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288695/ Postanschrift Sören Wardel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sören Wardel

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