Herrenlose Grundstücke

Anfrage an: Gemeinde Ellerau

Eine Auflistung aller im Amtsgebiet bekannten herrenlosen Grundstücke unter Angabe der Flurstücknummer und/ oder der Straßenadresse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung a…
An Gemeinde Ellerau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke [#236511]
Datum
30. Dezember 2021 21:02
An
Gemeinde Ellerau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller im Amtsgebiet bekannten herrenlosen Grundstücke unter Angabe der Flurstücknummer und/ oder der Straßenadresse.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236511/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Ellerau
Sehr Antragsteller/in die Gemeinde Ellerau besitzt keine Auflistung "herrenloser Grundstücke" und ist n…
Von
Gemeinde Ellerau
Betreff
[EXTERN] Fwd: Herrenlose Grundstücke [#236511]
Datum
3. Januar 2022 18:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Gemeinde Ellerau besitzt keine Auflistung "herrenloser Grundstücke" und ist nicht zuständig für das Führen des Grundbuches. Diese Aufgabe obliegt für das Gemeindegebiet der Gemeinde Ellerau dem Amtsgericht Norderstedt - Grundbuchamt. Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen aus dem Grundbuch sind nicht für jedermann uneingeschränkt erhältlich. Es darf nur von den Notaren, Eigentümern und denjenigen eingesehen werden, die ein eingetragenes Recht am Grundstück haben. Dritte müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen um Einsicht zu erhalten. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht Norderstedt. Da Sie einer Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte widersprechen verzichte ich auf eine Weitergabe Ihrer Anfrage an das Amtsgericht. Mit freundlichen Grüßen