Herrenlose Grundstücke

Führen sie Listen von Herrenlosen Grundstücken oder Immobilien

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Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Führen sie Listen von Herrenlosen …
An Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke [#299744]
Datum
15. Februar 2024 13:02
An
Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Führen sie Listen von Herrenlosen Grundstücken oder Immobilien
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299744/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Im Liegenschaftskataster werden die Eigentumsdaten des Grundbuchs zu den…
Von
Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz
Betreff
Betreff: Herrenlose Grundstücke [#299744]
Datum
16. Februar 2024 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Im Liegenschaftskataster werden die Eigentumsdaten des Grundbuchs zu den jeweiligen Grundstücken/Flurstücken nachrichtlich geführt. Hierzu gehört auch, falls zutreffend, die Eigentumsart/Eigenschaft des sogenannten "herrenlosen Grundstückes". Eine Auflistung solcher Grundstücke wird jedoch im Liegenschaftskataster nicht geführt. Hierzu verweisen wir Sie an das für die Verwaltung herrenloser Grundstücke zuständige Landesamt für Steuern (LfSt), da dieses aufgrund des Vollzuges der Verzichtserklärung an einem Grundstück (sog. Dereliktion) gem. § 928 Abs.2 BGB das Aneignungsrecht an dem betreffenden Grundstück besitzt und somit auch bei jedem weiteren Rechtsgeschäft zwingend zu beteiligen ist. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/fiskalerbschaften-herrenlose-grundstuecke/herrenlose-grundstuecke Insofern bitten wir Sie sich mit dem Landesamt für Steuern (Kontaktdaten siehe obiger link und dort unmittelbar auf der Seite unten) in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen