Herrenlose Grundstücke

Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke und Herrenlose Liegenschaften wenn ja bitte schicken sie mir diese zu

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    3. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fü…
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke [#301607]
Datum
1. März 2024 05:54
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke und Herrenlose Liegenschaften wenn ja bitte schicken sie mir diese zu
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301607/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Gütersloh
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 01.03.2024. Sie bitten auf Basis des…
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Betreff
Herrenlose Grundstücke [#301607]
Datum
12. März 2024 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 01.03.2024. Sie bitten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes um Auskunft zu der Frage, ob in der Kreisverwaltung Gütersloh Listen über herrenlose Grundstücke und Liegenschaften geführt werden. Sollte dies der Fall sein, bitten Sie um Übersendung dieser Listen. In der Kreisverwaltung Gütersloh werden keine Listen über herrenlose Grundstücke und /oder Liegenschaften geführt. Mit freundlichen Grüßen