Herrenlose Grundstücke &Immobilien

Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien?
Wenn ja bitte schicken sie mir diese Listen zu .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Führen sie Listen über Herrenlose …
An Kommunale Verkehrsüberwachung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280451]
Datum
4. Juni 2023 16:03
An
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien? Wenn ja bitte schicken sie mir diese Listen zu .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280451/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Verkehrsueberwachung - Empfangsbestaetigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und wer…
Von
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Betreff
Automatische Antwort: Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280451]
Datum
4. Juni 2023 16:03
Status
Warte auf Antwort
Verkehrsueberwachung - Empfangsbestaetigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden sie so schnell wie möglich bearbeiten. Dies kann im Einzelfall jedoch einige Tage in Anspruch nehmen. Wir dürfen Sie daher um ein wenig Geduld bitten. Internet: muenchen.de/strafzettel Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Behörden der Landeshauptstadt Muenchen finden Sie unter: http://www.muenchen.de/ekomm Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihr Anliegen eine postalische Beantwortung erfordern. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunale Verkehrsüberwachung München
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde uns vom Kreisverwaltungsreferat zugeleitet. Nach Prüfu…
Von
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Betreff
AW: Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280451]
Datum
21. Juni 2023 09:15
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
754 Bytes
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890 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde uns vom Kreisverwaltungsreferat zugeleitet. Nach Prüfung durch unsere Fachabteilung kann ich Ihnen mitteilen, dass beim Kommunalreferat keine derartige Liste geführt wird. Bei herrenlosen Grundstücken wurde i.d.R. auf das Eigentum durch den eigentlichen Eigentümer verzichtet. Der Eigentümer wurde somit aus dem Grundbuch ausgetragen und der Freistaat Bayern hat ein sog. Aneignungsrecht auf solche Grundstücke. Ich würde Ihnen daher empfehlen, diesbezüglich beim Freistaat Bayern anzufragen. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen