Herrenlose Grundstücke &Immobilien

Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien?
Wenn ja bitte schicken sie mir diese.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    75,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fü…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280547]
Datum
6. Juni 2023 02:47
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien? Wenn ja bitte schicken sie mir diese.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280547/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Ihr Zeichen: Ihr Schreiben vom: Mein Zeichen: IFG: H…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
9. Juni 2023 09:04
Status
Warte auf Antwort
2-160bf2d8160bf0640026e08dc12589c9.jpg
6,2 KB


Ihr Zeichen: Ihr Schreiben vom: Mein Zeichen: IFG: Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280547] 06.06.2023 62/3 - 2303456 Guten Tag << Antragsteller:in >> die von Ihnen angefragten Informationen zählen zu den Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Die Abgabe dieser Geobasisdaten nehmen die Katasterbehörden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, aufgrund des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW), wahr. Das in Nordrhein-Westfalen für das amtliche Vermessungswesen zuständige Ministerium des Inneren hat die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) erlassen, die für die Abgabe der Geobasisdaten als spezialgesetzliche Regelung anzuwenden ist und dem IFG NRW vorgeht (s.a. §4 (2) IFG NRW). Im zugehörigen Kostentarif (VermWertKostT) sind unter der Tarifstelle 3.2.5 die für Ihre Anfrage anzusetzenden Gebühren definiert: Sonstige Geobasisdaten sowie individuelle Auswertungen und Produkte Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7 (25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde) Die voraussichtlichen Kosten für diesen Antrag werden 75 € betragen. Informieren sie mich, falls Sie Ihren Antrag zu den angegebenen Gebühren aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#280547] Guten Tag, Ja bitte schicken sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#280547]
Datum
9. Juni 2023 12:22
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ja bitte schicken sie mir die daten wo ich die Gebühren für den Antrag bezahlen kann . Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280547/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>