Herrenlose Grundstücke &Immobilien

Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke?
Wenn ja können Sie mir bitte diese zusenden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280249]
Datum
2. Juni 2023 02:17
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke? << Antragsteller:in >> Wenn ja können Sie mir bitte diese zusenden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280249/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herrenlose Grundstücke &Immobilien“ vom 02.06.2023 (#280249) w…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280249]
Datum
6. Juli 2023 23:14
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herrenlose Grundstücke &Immobilien“ vom 02.06.2023 (#280249) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> gerne erstelle ich Ihnen eine Liste "der herrenlosen Grundstücke&quo…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
AW: Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280249]
Datum
11. Juli 2023 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne erstelle ich Ihnen eine Liste "der herrenlosen Grundstücke" auf dem Gebiet der Stadt Münster. Da der Verzicht auf das Eigentum gegenüber dem Grundbuchamt erklärt wird, kann ich jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit einer solchen Liste übernehmen, da zudem auch in der letzten Zeit ähnliche Anfragen bezüglich "herrenloser Grundstücke" gestellt wurden und daraus resultierend bereits Umschreibungen erfolgt sind. Die für die Erstellung der Liste entstehenden Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung VermWertKostO NRW T 3.25 (für eine individuelle Auswertung) Gebühr: Zeitgebühr gem § 2 Abs.7 und werden ca. 50 Euro betragen. Bitte teilen Sie uns bei einer endgültigen Bestellung der Liste zusätzlich noch Ihr Geburtsdatum mit, es dient der Identifikation der Rechnungsadresse. Vielen Dank ! Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichem Gruß