Herrenlose Grundstücke &Immobilien

Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien?
Wenn ja bitte schicken sie mir diese .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fü…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280401]
Datum
3. Juni 2023 18:05
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien? Wenn ja bitte schicken sie mir diese .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280401/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> beim Liegenschaftsamt werden keinerlei Listen geführt über Grundstücke od…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ge-Anfrage nach IFG Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280401]
Datum
5. Juni 2023 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beim Liegenschaftsamt werden keinerlei Listen geführt über Grundstücke oder Immobilien. Sie haben aber die Möglichkeit auf der Seite Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien/vermarktung-bebauter-grundstuecke sich unter anderen immer wieder über Immobilien und Grundstücke zu informieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien? Können Sie mir da weiterhelfen? Mit fr…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ge-Anfrage nach IFG Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280401]
Datum
5. Juni 2023 09:20
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien? Können Sie mir da weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280401/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> wir führen keine Listen für herrenlose Grundstücke oder Immobilien. Wenn …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ge-Anfrage nach IFG Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280401]
Datum
6. Juni 2023 15:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir führen keine Listen für herrenlose Grundstücke oder Immobilien. Wenn sie Informationen suchen können sie über unsere Stadt-Köln Seite gerne nachschauen. Hier der Pfad wie Sie dahin kommen können. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien/vermarktung-unbebauter-grundstuecke Wenn sie noch Fragen haben , helfe ich Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen