Herrenlose Grundstücke und Immobilien und Immobilien im Besitz der Stadt Neumünster

Anfrage an: Stadt Neumünster

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

-Führen Sie eine Liste über Herrenlose Grundstücke und Immobilien im Raum Neumünster?
Wenn ja, senden Sie mir diese Liste bitte per Post zu.
-Eine Liste der Immobilien im Besitz der Stadt Neumünster. Senden Sie mir diese Liste bitte per Post zu.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Führen Sie eine Liste über Herrenlos…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke und Immobilien und Immobilien im Besitz der Stadt Neumünster [#283494]
Datum
8. Juli 2023 19:19
An
Stadt Neumünster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Führen Sie eine Liste über Herrenlose Grundstücke und Immobilien im Raum Neumünster? Wenn ja, senden Sie mir diese Liste bitte per Post zu. -Eine Liste der Immobilien im Besitz der Stadt Neumünster. Senden Sie mir diese Liste bitte per Post zu. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283494/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Neumünster
Sehr << Antragsteller:in >> zur Ihrer Anfrage vom 08.07.2023 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wi…
Von
Stadt Neumünster
Betreff
AW: Herrenlose Grundstücke und Immobilien und Immobilien im Besitz der Stadt Neumünster [#283494]
Datum
10. Juli 2023 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
10,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zur Ihrer Anfrage vom 08.07.2023 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir weder eine Liste über herrenlose Grundstücke und Immobilien in Neumünster führen, noch dass eine Liste über die Immobilien im Besitz der Stadt Neumünster geführt wird. mit freundlichen Grüßen