Herrenlose Grundstücke und Immobilien

Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien?
Wenn ja, schicken Sie mir diese bitte zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fü…
An Kommunalverwaltung Geldern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke und Immobilien [#288047]
Datum
10. September 2023 23:21
An
Kommunalverwaltung Geldern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien? Wenn ja, schicken Sie mir diese bitte zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288047/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herrenlose Grundstücke und Immobilien“ vom 10.09.2023 (#288047) wu…
An Kommunalverwaltung Geldern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herrenlose Grundstücke und Immobilien [#288047]
Datum
14. Oktober 2023 08:38
An
Kommunalverwaltung Geldern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herrenlose Grundstücke und Immobilien“ vom 10.09.2023 (#288047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herrenlose Grundstücke und Immobilien“ vom 10.09.2023 (#288047) wu…
An Kommunalverwaltung Geldern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herrenlose Grundstücke und Immobilien [#288047]
Datum
14. Oktober 2023 08:39
An
Kommunalverwaltung Geldern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herrenlose Grundstücke und Immobilien“ vom 10.09.2023 (#288047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Geldern
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 10.09.2023, welche mi…
Von
Kommunalverwaltung Geldern
Betreff
Antwort: WG: AW: Herrenlose Grundstücke und Immobilien [#288047]
Datum
16. Oktober 2023 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 10.09.2023, welche mir erst heute zugeleitet wurde. Zu etwaigen herrenlosen Grundstücken und Immobilien liegen mir keine Informationen vor. Über entsprechende Listen verfüge ich insoweit nicht. Daher kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage leider keine weiteren Angaben liefern. Ggf. können Sie Ihre Anfrage an das Katasteramt des Kreises Kleve richten. Mit freundlichen Grüßen