Herrenlose Immobilien

Anfrage an: Stadt Mannheim

Eine Liste der herrenlosen Immobilien bzw Grundstücke.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der herrenlosen Immobil…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Immobilien [#288186]
Datum
13. September 2023 02:43
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der herrenlosen Immobilien bzw Grundstücke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288186/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Herrenlose Immobilien [#288186]
Datum
19. September 2023 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Wir dürfen darauf hinweisen, dass Ihr Antrag vom 13.09.2023 auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 Abs. 1 und 2 LIFG abzulehnen wäre, da die begehrten Informationen bei der Stadt Mannheim nicht vorhanden sind. Hierfür wäre gemäß Tarifstelle 1 des Gebührenverzeichnis 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mannheim eine Gebühr zu erheben. Wir dürfen Sie daher höflich bitten zu erklären, ob Sie Ihren Antrag angesichts dessen zurücknehmen oder diesen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Dies ist doch eine einfach Anfrage. Ich weise sie auf die 30 min Regelung. Sie schreiben das Stadt Man…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Herrenlose Immobilien [#288186]
Datum
19. September 2023 13:41
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Dies ist doch eine einfach Anfrage. Ich weise sie auf die 30 min Regelung. Sie schreiben das Stadt Mannheim diese Informationen nicht hat aber ich würde gegen Gebühr Informationen bekommen. Wie denn das? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288186/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr << Antragsteller:in >> es liegt offenbar ein Missverständnis vor. Die begehrten Informationen …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: WG: Herrenlose Immobilien [#288186]
Datum
19. September 2023 15:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> es liegt offenbar ein Missverständnis vor. Die begehrten Informationen liegen bei der Stadt Mannheim nicht vor, weshalb der Antrag auf Informationszugang - gebührenpflichtig - abzulehnen wäre. Wir möchten Sie daher nochmals um Erklärung bitten, ob Sie an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Leider verstehe ich es immernoch nicht. Muss ich jetzt Gebühr zahlen wenn ich den Antrag nicht festhal…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Herrenlose Immobilien [#288186]
Datum
19. September 2023 15:53
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Leider verstehe ich es immernoch nicht. Muss ich jetzt Gebühr zahlen wenn ich den Antrag nicht festhalten? Ich bitte um eine ausführliche Erklärung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288186/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr << Antragsteller:in >> zur Klarstellung: die angefragten Informationen sind bei uns nicht vorhan…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Herrenlose Immobilien [#288186]
Datum
20. September 2023 08:18
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zur Klarstellung: die angefragten Informationen sind bei uns nicht vorhanden, eine Auskunft wie von Ihnen beantragt ist uns somit nicht möglich. Für die verwaltungsförmliche Abarbeitung Ihres Antrags gibt es daher zwei Wege: 1. Sie halten am Antrag (in Kenntnis der Gebührenpflichtigkeit) fest: Dann wird ihr Antrag förmlich beschieden, wobei Ihr Antrag abgelehnt werden muss, da die begehrten Informationen bei der Stadt Mannheim nicht vorhandenen sind und der Anspruch nach § 1 Abs. 2 LIFG nur vorhandene Informationen umfasst. Für den Bescheid zur Ablehnung Ihres Antrags wären Verwaltungsgebühren auf Basis der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mannheim bei Ihnen zu erheben. 2. Sie nehmen den Antrag zurück: Dann wird das Verfahren eingestellt, ein (ablehnender) Bescheid über Ihren Antrag ergeht nicht. Verwaltungsgebühren fallen dann nicht an. Im Interesse der Transparenz und zweckmäßigen Bearbeitung in Ihrem Sinne und im Rahmen unserer Möglichkeiten dürfen wir entsprechend um Mitteilung bitten, falls Sie vor diesen Hintergründen an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Jetzt war es ausführlich genug. Danke ihnen für die Erklärung. Somit will ich den Antrag zurückziehen.…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Herrenlose Immobilien [#288186]
Datum
20. September 2023 10:36
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Jetzt war es ausführlich genug. Danke ihnen für die Erklärung. Somit will ich den Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288186/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>