Hersteller und Kosten Ihres Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems

Hersteller und Kosten Ihres derzeit genutzten Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: He…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hersteller und Kosten Ihres Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems [#282350]
Datum
23. Juni 2023 12:51
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hersteller und Kosten Ihres derzeit genutzten Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282350/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hersteller und Kosten Ihres Sitzungsmanagement- und Ratsinformatio…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hersteller und Kosten Ihres Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems [#282350]
Datum
25. Juli 2023 14:18
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hersteller und Kosten Ihres Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems“ vom 23.06.2023 (#282350) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass der Hersteller des von d…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Hersteller und Kosten Ihres Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems [#282350]
Datum
28. Juli 2023 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass der Hersteller des von der Stadt Köln genutzten Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystems die Firma Somacos ist. Die für den Kauf und die Nutzung dieses Tools anfallenden Kosten sind Bestandteile des zwischen der Stadt Köln und dem Hersteller geschlossenen Vertrages. Folglich fällt eine Nennung dieser Kosten unter den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gem. § 8 Informationsfreiheitsgesetz NRW. Der Vertragspartner hat der Offenlegung nicht zugestimmt. Somit ist Ihr diesbezüglicher Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen