Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zum 1.1.2022
1. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des § 8 Absatz 3 PBefG unternommen, um die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zum 1.1.2022 fristgerecht abzuschließen bzw. die Bundesländer und Kommunen bei der Einhaltung dieser Frist zu unterstützen?
2. Mit welchen Beträgen, die ausschließlich für diesen Zweck gedacht sind, unterstützt sie die Bundesländer bis 1.1.2022?
3. Gibt es inzwischen eine bundesweite Statistik zur Barrierefreiheit im ÖPNV?
4. Gibt es regelmäßige Arbeitsgruppen/-kreise auf Bundesebene, um die Bundesländer und Kommunen bei der EInhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe zu begleiten?
5. Welcher finanzielle Aufwand ist noch notwendig, um das Ziel 1.1.2022 nicht zu verfehlen?
Anfrage erfolgreich
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Datum5. August 2020
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8. September 2020
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