HHLA – Fragen an die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrats zur Beteiligung an der Unternehmensgruppe „Cellpap“ sowie Beseitigung von Kontaminationen im Boden von dem seit 01.04.2000 gemieteten Grundstück Antwerpenstr. 1

1.)
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 15.Juni 2015 bestätigt, dass im Zeitraum vom 27.09.1999 bis 18.10.1999 nur drei lokal begrenzte Teilflächen im südwestlichen Grundstücksteil des ehemaligen Columbian Carbon Deutschland GmbH Geländes (Antwerpenstr. 3) saniert worden sind. Das ehemalige Gelände auf dem an der Antwerpenstr. 1 belegenen Grundstück ist von dieser Mieterin nicht sondiert oder saniert worden.

Auf Veranlassung der Finanzbehörde hat das Mitglied des Vorstandes Dr. Stefan Behn für die HHLA mit Vereinbarung vom 16.02./17.02.2000 seine Unterschrift geleistet zur Übernahme eines Gebäudes von CCD, das sich auf dem Hafengrundstück Antwerpenstr. 1 befindet.

Einen Monat später hat am 16.03.2000 die Wirtschaftsbehörde von CCD das Grundstück angeblich „ohne Mängel, Auflagen und Vorbehalte“ abgenommen und CCD am gleichen Tag der Vereinbarung vom 16.02./17.02.2000 zur unentgeltlichen Übertragung ihres Gebäudes an die HHLA zugestimmt.

Nach der Ermittlungsakte AZ 7400 Js 655/10 der Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Vorstandsmitglied Dr. Behn im Oktober 2000 höchst persönlich das illegale Ausheben von Bodenkontaminationen auf dem an der Antwerpenstr. 1 belegenen Grundstück in Augenschein genommen und für die HHLA einen Monat später am 08.11.2000 von der Liegenschaftsabteilung der Finanzbehörde das verseuchte Grundstück mit rückwirkender Wirkung zum 01.04.2000 angemietet. Gemäß Aktenlage der Staatsanwaltschaft Hamburg lagerten die Bodenkontaminationen zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise zum Erdwall aufgeschoben auf dem Grundstück.

Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA:

a)
Hat die Hamburger Hafen und Lagerhaus AG die Firma Columbian Carbon Deutschland GmbH für die zu erwartenden Entsorgungs- und Mehrkostenbelastungen freigehalten?

b)
Wenn ja, wie viel Geld hat die Firma Columbian Carbon Deutschland GmbH der HHLA wann dafür bezahlt?

2.)
Der Vorstand der HHLA darf nach dem Aktiengesetz keine Risiken eingehen die er nicht kontrollieren und beherrschen kann. Des Weiteren mietet natürlich auch niemand ohne Grund ein verseuchtes Grundstück an, ohne sich selbst abzusichern.

Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA:

a)
Aus welchen Gründen ist das an der Antwerpenstr. 1 belegene Grundstück nicht wie das an der Antwerpenstr. 3 belegene Grundstück von Firma Columbian Carbon Deutschland GmbH sondiert und in 1999 saniert worden?

b)
Ist die unternehmerische Entscheidung zur Anmietung des Grundstücks durch HHLA von der Finanzbehörde, die zahlreiche Vertreter im Aufsichtsrat hat, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, wie sie damals noch hieß, oder der Liegenschaftsverwaltung bzw. der Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung abgesichert worden?

c)
Wenn ja, auf welche Weise und wer waren die handelnden Personen?

d)
Ist die HHLA von den Entsorgungs- und/oder Mehrkostenbelastungen durch eine oder mehrere dieser städtischen Behörden freigehalten worden?

e)
Wenn ja, warum ist das so gemacht worden?

f)
Gegenüber welchen Behörden oder staatlichen Institutionen hat die HHLA Entsorgungs- und Mehrkostenbelastungen geltend gemacht?

g)
Wie viel Geld ist der HHLA dafür bereits wann erstattet worden?

h)
Ist das erhaltene Geld zweckbezogen eingesetzt worden?

3.)
Die Finanzbehörde hat am 06.11.2000 für die Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. einen Bauantrag zum Umbau und Erweiterung für das auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 befindliche Gebäude gestellt, aber das Grundstück erst am 08.11.2000 an die HHLA vermietet. Später hat die Finanzbehörde der HHLA auch die Größen dieser Mietfläche vorgegeben (ab dem 01.11.2000 zuerst 10.170 m² und ab dem 01.01.2002 eine veränderte Fläche von 9.785 m²).

Die Spedition war seit 1996 ein indirektes Tochterunternehmen der HHLA und gemäß Feststellung des Insolvenzverwalters Dr. Jens-Sören Schröder spätestens seit Ende 1999 Insolvenz reif.

Am 21.12.2000/08.01.2001 hat Herr Dr. Behn das kontaminierte Grundstück an diese Tochtergesellschaft weitervermietet und am 20.04/02.05/11.05.2001 das Eigentumsrecht an dem darauf befindlichen Gebäude übertragen, obgleich er hätte wissen müssen das zu diesem Zeitpunkt die aufgeschobenen Bodenkontaminationen auf dem Grundstück lagerten.

Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA:

a)
Was ist mit den Bodenkontaminationen passiert?

b)
Wann sind die Bodenkontaminationen auf wessen Veranlassung wohin verbracht worden und wann hat wer die Entsorgungs- und Mehrkostenbelastungen getragen?

c)
Ist für die Geschäftsjahre von 2000 bis zum 31.12.2014 darüber heute etwas - z.B. im Bereich Rückstellungen oder sonst wo - in den Bilanzen und Jahresabschlüssen der HHLA oder einer ihrer verbundenen Tochtergesellschaften zu finden?

4.)
Gemäß polizeilicher Zeugenaussagen sind die Bodenkontaminationen im Herbst 2001 von dem Grundstück Antwerpenstr. 1 auf das benachbarte Grundstück Antwerpenstr. 3 umgelagert worden und in den Jahren 2006 und 2007 wieder aufgetaucht, nachdem die HPA das bis dahin brach liegende Grundstück an die Firma Eurokai KGaA vermietet hat.

Firma Eurokai bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften hat 2007 die Bodenkontaminationen ordnungsgemäß beseitigen lassen und soll dafür ggü. der HPA Mehrkostenbelastungen in Höhe von 3,0 Mio. EURO brutto geltend gemacht haben.

Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA:

a)
Was wissen Sie darüber?

b)
Waren Sie daran beteiligt?

c)
Haben Sie dazu irgendwelche Vereinbarungen getroffen?

d)
Was können Sie dazu sagen?

5.)
Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung der HHLA an der Unternehmensgruppe Cellpap war seit 1996 ein Joint Venture mit der Konzern- und Finanzholding Firma G. Schürfeld + Co. (GmbH + Co.). Am 10.05.2002 hat der Vorstand die Anteile der HHLA für 3,00 EUR an die private Firma zurückverkauft.

Die Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG wurde dann am 10.03 2004 von dem ehemaligen Mitarbeiter der HHLA Herrn Kai Gebert zur Insolvenz angemeldet. Dessen Auffanggesellschaft Cellpap Logistics GmbH hat von dem Verwalter die Immobilie unter Zugrundelegung einer falschen Mietvertragslaufzeit übernommen. In dem Jahr 2011 haben Herr Gebert und der Geschäftsführer Dr. Norbert Steffen von der Firma Schürfeld die Cellpap Logistics GmbH durch Betrugshandlungen und falsche Gerichtsaussagen vorsätzlich in die Insolvenz befördert.

Die HHLA hat am 26.11.2013 beabsichtigt die Immobilie für 242tsd EURO von dem Insolvenzverwalter Burkhard Reimer zu übernehmen. Seit dessen hat der Rechtsanwalt Dietmar Lemke und die Anwaltkanzlei Corvin Fischer div. juristische Tricks abgewehrt, damit den betroffenen Gläubigergemeinschaften das Objekt der Begierde nicht für einen Bruchteil der damit tatsächlich vorhandenen Immobilien- und Vermietwerte entrissen wird.

Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA:

a)

Hat Herr Dr. Behn oder ein anderes Mitglied des Vorstands oder eine Mitarbeitern/ Mitarbeiter zu dem (Unter) Mietvertrag vom 21.12.2000/08.01.2001, den Herr Dr. Behn persönlich für die damals noch nicht börsennotierte Hamburger Hafen und Lagerhaus AG mit der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. vereinbart hat, den ersten Nachtrag in zwei verschiedenen Ausfertigungen vereinbart oder die ursprüngliche Ausfertigung des Nachtrags vom 12.06.2001 durch eine Ausfertigung, die das Datum vom 16.06.2001 trägt, ersetzt?

Ja oder Nein?

6.)
Festgestellt wurde auch, dass in dem Jahr 2010 in die Ermittlungsakte AZ 7400 Js 655/10 der Staatsanwaltschaft Hamburg ein manipulierter Mietvertrag - abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA – zur Akte gereicht worden ist.

Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA:

a)
Was ist intern darüber bekannt? Wer hat das aus welchen Gründen gemacht?

b)
Hat die HPA, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen und/oder die HHLA der Firma Eurokai KGaA eine Anwartschaft, also ein bedingt aufgeschobenes Recht auf die Immobilie an der Antwerpenstr. 1 eingeräumt?

c) Wenn ja, wann mit welchem Vertrag oder welcher Vereinbarung?

d)
Ist es nicht richtig, dass ggü. der Firma Eurokai KGaA durch eine weitere wirtschaftliche Nutzung der Immobilie ein Großteil der ihr in den Jahren 2007 und 2008 entstandenen bzw. später dafür verhandelten/ vereinbarten Mehrkostenbelastungen zum fortgesetzten Nachteil der Gläubigergemeinschaften abgegolten werden soll?

7.)
Zu dem auf dem städtischen Grundstück Antwerpenstr. 1 befindlichen Verwaltungs- und Sozialgebäude, Mittelspannungs-, Klär-, Tankstellen- und Ölabscheideranlage, Dränagen, Bitumenasphaltfläche etc. erbitte ich von der HHLA eine genaue Aufstellung, aus der im Einzelnen hervorgeht, welche Gesellschaft hierzu Rückstellungen erfasst hat und in der diese im Einzelnen konkret benannt werden.

Das betrifft sowohl die Abbruchverpflichtung für die Grundstückseinbauten aber auch die Rechts- und Prozesskosten, Selbstbehalte in Schadensfällen, erwartete Mieterhöhungen und übrige.

8.)
Die SEB AG hat mit den Gesellschaftern der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG am 17.05.2001 eine Geschäftsvereinbarung bzgl. deren Kreditengagements getroffen.

Ich erbitte eine Kopie oder eingescannte Kopie dieser Geschäftsvereinbarung.

9.)
Der ehemalige Mitarbeiter der HHLA hat die Insolvenz der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG seit Ende 1999 verschleppt und die Insolvenzanmeldung erst am 10.03.2004 vorgenommen. An diesem Tag stand die SEB AG der Insolvenzschuldnerin mit einer Kreditlinie in Höhe von -2.163.858,01 EURO zur Verfügung. Am 31.03.2004 hat die Bank gegenüber der Schuldnerin noch Zinsen und Kosten abgerechnet, wodurch sich ihre offene Forderung auf -2.170.004, 95 EURO erhöht hat (!?).

Am 04.06.2004 hat die Bank nur eine Forderung in Höhe von -1.220.312,71 EURO zur Insolvenztabelle angemeldet und dafür die (Alt) Gesellschafterin Firma G. Schürfeld + Co. (GmbH + Co.) haftbar gehalten.

Aufgrund einer Beschlussfassung des Gläubigerausschusses kann das Verfahren nicht vor einer rechtstaatlichen Klärung der genauen Umstände hierzu abgeschlossen werden.

Das Insolvenzgericht Hamburg hat mit einem Antwortschreiben, das auf das Datum vom 20.05.2015 datiert wurde, mitgeteilt dass deren Mitarbeiterin Frau Jordt und Mitarbeiter Herr Dr. Linker, Herr Sauer und Herr Krewald ggf. die letztinstanzlichen Entscheidungen in den Prozessen abwarten und nicht auf einen sehr zeitnahen Abschluss des Verfahrens drängen.

Zur Beschleunigung eines zeitnahen Abschlusses bitte ich den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA folgende Fragen zu beantworten und seine Antworten anhand von geeigneten Unterlagen zu belegen und/oder durch eine gemeinsame Versicherung an Eides Statt zu erklären:

a)
Hat die HHLA oder eine Tochtergesellschaft nach dem Ausstieg vom 10.05.2002 ggü. der SEB AG für die Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. über dieses Datum hinaus eine Bürgschaft, Patronatserklärung, Rückkaufverpflichtung oder sonst dergleichen für deren Kreditengagement übernommen?

b)
Wenn ja, bis zu welcher Höhe und welchen Zeitpunkt?

Ggf. bitte ich dazu auch mitzuteilen, ob die SEB AG die HHLA oder eine ihr verbundene Gesellschaft nach dem Gesellschaftsausstiegsvertrag mit der Firma G. Schürfeld + Co. (GmbH + Co.) vom 10.05.2002 für laufende Zinsen und Gebühren weiter in die Haftung und/oder aus der Verpflichtung in Anspruch genommen hat und ob Zahlungen geleistet wurden.

10.)
Es ist allgemein bekannt, das seit 2010 gegen Herrn Dr. Behn und weitere Beteiligte Personen von dem Verein Pro Honore e.V. und diversen Anwaltskanzleien Strafanzeigen erstattet worden sind. Unter anderem wegen fortgesetzten Insolvenzbetrug und schwerer Umweltstraftaten. Das LKA 53 hat von Amtswegen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sind weisungsgebundene Behörden und haben mehr als achtzehn Strafverfahren eingestellt.

Die konkret namentlich benannten beteiligten Personen sind aus irgendwelchen Gründen bis heute nicht polizeilich vernommen sondern, sondern anscheinend geschützt worden.

Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA:

a)
Ist es richtig, dass deshalb 2010 Herr Dr. Behn im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit für die HHLA wegen Berichterstattungen in der Fachzeitschrift Hafenreport den Herausgeber als Schutzgeldmafiosi und den Chefredakteur zu Unrecht ggü. Herrn Jens Meier von der HPA, Herrn Dr. Killinger und Herrn Heinrich Ahlers von der Firma Buss und Herrn Malchow von der Firma Port Feeder Barge als eine Person denunziert hat, der sexuellen Kontakt mit minderjährigen unterhalten hätte?

b)
Ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg eine dazu gestellte Strafanzeige und Strafantrag verworfen hat und keine Ermittlungen eingeleitet oder die benannten Zeugen vernehmen lassen hat?

c)
Ggf. bitte ich mir auch mitzuteilen, wie die Einstellung begründet worden ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
HHLA – Fragen an die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrats zur Beteiligung an der Unternehmensgruppe „Cellpap“ sowie Beseitigung von Kontaminationen im Boden von dem seit 01.04.2000 gemieteten Grundstück Antwerpenstr. 1 [#10244]
Datum
22. Juni 2015 14:53
An
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1.) Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 15.Juni 2015 bestätigt, dass im Zeitraum vom 27.09.1999 bis 18.10.1999 nur drei lokal begrenzte Teilflächen im südwestlichen Grundstücksteil des ehemaligen Columbian Carbon Deutschland GmbH Geländes (Antwerpenstr. 3) saniert worden sind. Das ehemalige Gelände auf dem an der Antwerpenstr. 1 belegenen Grundstück ist von dieser Mieterin nicht sondiert oder saniert worden. Auf Veranlassung der Finanzbehörde hat das Mitglied des Vorstandes Dr. Stefan Behn für die HHLA mit Vereinbarung vom 16.02./17.02.2000 seine Unterschrift geleistet zur Übernahme eines Gebäudes von CCD, das sich auf dem Hafengrundstück Antwerpenstr. 1 befindet. Einen Monat später hat am 16.03.2000 die Wirtschaftsbehörde von CCD das Grundstück angeblich „ohne Mängel, Auflagen und Vorbehalte“ abgenommen und CCD am gleichen Tag der Vereinbarung vom 16.02./17.02.2000 zur unentgeltlichen Übertragung ihres Gebäudes an die HHLA zugestimmt. Nach der Ermittlungsakte AZ 7400 Js 655/10 der Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Vorstandsmitglied Dr. Behn im Oktober 2000 höchst persönlich das illegale Ausheben von Bodenkontaminationen auf dem an der Antwerpenstr. 1 belegenen Grundstück in Augenschein genommen und für die HHLA einen Monat später am 08.11.2000 von der Liegenschaftsabteilung der Finanzbehörde das verseuchte Grundstück mit rückwirkender Wirkung zum 01.04.2000 angemietet. Gemäß Aktenlage der Staatsanwaltschaft Hamburg lagerten die Bodenkontaminationen zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise zum Erdwall aufgeschoben auf dem Grundstück. Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA: a) Hat die Hamburger Hafen und Lagerhaus AG die Firma Columbian Carbon Deutschland GmbH für die zu erwartenden Entsorgungs- und Mehrkostenbelastungen freigehalten? b) Wenn ja, wie viel Geld hat die Firma Columbian Carbon Deutschland GmbH der HHLA wann dafür bezahlt? 2.) Der Vorstand der HHLA darf nach dem Aktiengesetz keine Risiken eingehen die er nicht kontrollieren und beherrschen kann. Des Weiteren mietet natürlich auch niemand ohne Grund ein verseuchtes Grundstück an, ohne sich selbst abzusichern. Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA: a) Aus welchen Gründen ist das an der Antwerpenstr. 1 belegene Grundstück nicht wie das an der Antwerpenstr. 3 belegene Grundstück von Firma Columbian Carbon Deutschland GmbH sondiert und in 1999 saniert worden? b) Ist die unternehmerische Entscheidung zur Anmietung des Grundstücks durch HHLA von der Finanzbehörde, die zahlreiche Vertreter im Aufsichtsrat hat, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, wie sie damals noch hieß, oder der Liegenschaftsverwaltung bzw. der Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung abgesichert worden? c) Wenn ja, auf welche Weise und wer waren die handelnden Personen? d) Ist die HHLA von den Entsorgungs- und/oder Mehrkostenbelastungen durch eine oder mehrere dieser städtischen Behörden freigehalten worden? e) Wenn ja, warum ist das so gemacht worden? f) Gegenüber welchen Behörden oder staatlichen Institutionen hat die HHLA Entsorgungs- und Mehrkostenbelastungen geltend gemacht? g) Wie viel Geld ist der HHLA dafür bereits wann erstattet worden? h) Ist das erhaltene Geld zweckbezogen eingesetzt worden? 3.) Die Finanzbehörde hat am 06.11.2000 für die Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. einen Bauantrag zum Umbau und Erweiterung für das auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 befindliche Gebäude gestellt, aber das Grundstück erst am 08.11.2000 an die HHLA vermietet. Später hat die Finanzbehörde der HHLA auch die Größen dieser Mietfläche vorgegeben (ab dem 01.11.2000 zuerst 10.170 m² und ab dem 01.01.2002 eine veränderte Fläche von 9.785 m²). Die Spedition war seit 1996 ein indirektes Tochterunternehmen der HHLA und gemäß Feststellung des Insolvenzverwalters Dr. Jens-Sören Schröder spätestens seit Ende 1999 Insolvenz reif. Am 21.12.2000/08.01.2001 hat Herr Dr. Behn das kontaminierte Grundstück an diese Tochtergesellschaft weitervermietet und am 20.04/02.05/11.05.2001 das Eigentumsrecht an dem darauf befindlichen Gebäude übertragen, obgleich er hätte wissen müssen das zu diesem Zeitpunkt die aufgeschobenen Bodenkontaminationen auf dem Grundstück lagerten. Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA: a) Was ist mit den Bodenkontaminationen passiert? b) Wann sind die Bodenkontaminationen auf wessen Veranlassung wohin verbracht worden und wann hat wer die Entsorgungs- und Mehrkostenbelastungen getragen? c) Ist für die Geschäftsjahre von 2000 bis zum 31.12.2014 darüber heute etwas - z.B. im Bereich Rückstellungen oder sonst wo - in den Bilanzen und Jahresabschlüssen der HHLA oder einer ihrer verbundenen Tochtergesellschaften zu finden? 4.) Gemäß polizeilicher Zeugenaussagen sind die Bodenkontaminationen im Herbst 2001 von dem Grundstück Antwerpenstr. 1 auf das benachbarte Grundstück Antwerpenstr. 3 umgelagert worden und in den Jahren 2006 und 2007 wieder aufgetaucht, nachdem die HPA das bis dahin brach liegende Grundstück an die Firma Eurokai KGaA vermietet hat. Firma Eurokai bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften hat 2007 die Bodenkontaminationen ordnungsgemäß beseitigen lassen und soll dafür ggü. der HPA Mehrkostenbelastungen in Höhe von 3,0 Mio. EURO brutto geltend gemacht haben. Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA: a) Was wissen Sie darüber? b) Waren Sie daran beteiligt? c) Haben Sie dazu irgendwelche Vereinbarungen getroffen? d) Was können Sie dazu sagen? 5.) Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung der HHLA an der Unternehmensgruppe Cellpap war seit 1996 ein Joint Venture mit der Konzern- und Finanzholding Firma G. Schürfeld + Co. (GmbH + Co.). Am 10.05.2002 hat der Vorstand die Anteile der HHLA für 3,00 EUR an die private Firma zurückverkauft. Die Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG wurde dann am 10.03 2004 von dem ehemaligen Mitarbeiter der HHLA Herrn Kai Gebert zur Insolvenz angemeldet. Dessen Auffanggesellschaft Cellpap Logistics GmbH hat von dem Verwalter die Immobilie unter Zugrundelegung einer falschen Mietvertragslaufzeit übernommen. In dem Jahr 2011 haben Herr Gebert und der Geschäftsführer Dr. Norbert Steffen von der Firma Schürfeld die Cellpap Logistics GmbH durch Betrugshandlungen und falsche Gerichtsaussagen vorsätzlich in die Insolvenz befördert. Die HHLA hat am 26.11.2013 beabsichtigt die Immobilie für 242tsd EURO von dem Insolvenzverwalter Burkhard Reimer zu übernehmen. Seit dessen hat der Rechtsanwalt Dietmar Lemke und die Anwaltkanzlei Corvin Fischer div. juristische Tricks abgewehrt, damit den betroffenen Gläubigergemeinschaften das Objekt der Begierde nicht für einen Bruchteil der damit tatsächlich vorhandenen Immobilien- und Vermietwerte entrissen wird. Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA: a) Hat Herr Dr. Behn oder ein anderes Mitglied des Vorstands oder eine Mitarbeitern/ Mitarbeiter zu dem (Unter) Mietvertrag vom 21.12.2000/08.01.2001, den Herr Dr. Behn persönlich für die damals noch nicht börsennotierte Hamburger Hafen und Lagerhaus AG mit der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. vereinbart hat, den ersten Nachtrag in zwei verschiedenen Ausfertigungen vereinbart oder die ursprüngliche Ausfertigung des Nachtrags vom 12.06.2001 durch eine Ausfertigung, die das Datum vom 16.06.2001 trägt, ersetzt? Ja oder Nein? 6.) Festgestellt wurde auch, dass in dem Jahr 2010 in die Ermittlungsakte AZ 7400 Js 655/10 der Staatsanwaltschaft Hamburg ein manipulierter Mietvertrag - abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA – zur Akte gereicht worden ist. Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA: a) Was ist intern darüber bekannt? Wer hat das aus welchen Gründen gemacht? b) Hat die HPA, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen und/oder die HHLA der Firma Eurokai KGaA eine Anwartschaft, also ein bedingt aufgeschobenes Recht auf die Immobilie an der Antwerpenstr. 1 eingeräumt? c) Wenn ja, wann mit welchem Vertrag oder welcher Vereinbarung? d) Ist es nicht richtig, dass ggü. der Firma Eurokai KGaA durch eine weitere wirtschaftliche Nutzung der Immobilie ein Großteil der ihr in den Jahren 2007 und 2008 entstandenen bzw. später dafür verhandelten/ vereinbarten Mehrkostenbelastungen zum fortgesetzten Nachteil der Gläubigergemeinschaften abgegolten werden soll? 7.) Zu dem auf dem städtischen Grundstück Antwerpenstr. 1 befindlichen Verwaltungs- und Sozialgebäude, Mittelspannungs-, Klär-, Tankstellen- und Ölabscheideranlage, Dränagen, Bitumenasphaltfläche etc. erbitte ich von der HHLA eine genaue Aufstellung, aus der im Einzelnen hervorgeht, welche Gesellschaft hierzu Rückstellungen erfasst hat und in der diese im Einzelnen konkret benannt werden. Das betrifft sowohl die Abbruchverpflichtung für die Grundstückseinbauten aber auch die Rechts- und Prozesskosten, Selbstbehalte in Schadensfällen, erwartete Mieterhöhungen und übrige. 8.) Die SEB AG hat mit den Gesellschaftern der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG am 17.05.2001 eine Geschäftsvereinbarung bzgl. deren Kreditengagements getroffen. Ich erbitte eine Kopie oder eingescannte Kopie dieser Geschäftsvereinbarung. 9.) Der ehemalige Mitarbeiter der HHLA hat die Insolvenz der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG seit Ende 1999 verschleppt und die Insolvenzanmeldung erst am 10.03.2004 vorgenommen. An diesem Tag stand die SEB AG der Insolvenzschuldnerin mit einer Kreditlinie in Höhe von -2.163.858,01 EURO zur Verfügung. Am 31.03.2004 hat die Bank gegenüber der Schuldnerin noch Zinsen und Kosten abgerechnet, wodurch sich ihre offene Forderung auf -2.170.004, 95 EURO erhöht hat (!?). Am 04.06.2004 hat die Bank nur eine Forderung in Höhe von -1.220.312,71 EURO zur Insolvenztabelle angemeldet und dafür die (Alt) Gesellschafterin Firma G. Schürfeld + Co. (GmbH + Co.) haftbar gehalten. Aufgrund einer Beschlussfassung des Gläubigerausschusses kann das Verfahren nicht vor einer rechtstaatlichen Klärung der genauen Umstände hierzu abgeschlossen werden. Das Insolvenzgericht Hamburg hat mit einem Antwortschreiben, das auf das Datum vom 20.05.2015 datiert wurde, mitgeteilt dass deren Mitarbeiterin Frau Jordt und Mitarbeiter Herr Dr. Linker, Herr Sauer und Herr Krewald ggf. die letztinstanzlichen Entscheidungen in den Prozessen abwarten und nicht auf einen sehr zeitnahen Abschluss des Verfahrens drängen. Zur Beschleunigung eines zeitnahen Abschlusses bitte ich den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA folgende Fragen zu beantworten und seine Antworten anhand von geeigneten Unterlagen zu belegen und/oder durch eine gemeinsame Versicherung an Eides Statt zu erklären: a) Hat die HHLA oder eine Tochtergesellschaft nach dem Ausstieg vom 10.05.2002 ggü. der SEB AG für die Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. über dieses Datum hinaus eine Bürgschaft, Patronatserklärung, Rückkaufverpflichtung oder sonst dergleichen für deren Kreditengagement übernommen? b) Wenn ja, bis zu welcher Höhe und welchen Zeitpunkt? Ggf. bitte ich dazu auch mitzuteilen, ob die SEB AG die HHLA oder eine ihr verbundene Gesellschaft nach dem Gesellschaftsausstiegsvertrag mit der Firma G. Schürfeld + Co. (GmbH + Co.) vom 10.05.2002 für laufende Zinsen und Gebühren weiter in die Haftung und/oder aus der Verpflichtung in Anspruch genommen hat und ob Zahlungen geleistet wurden. 10.) Es ist allgemein bekannt, das seit 2010 gegen Herrn Dr. Behn und weitere Beteiligte Personen von dem Verein Pro Honore e.V. und diversen Anwaltskanzleien Strafanzeigen erstattet worden sind. Unter anderem wegen fortgesetzten Insolvenzbetrug und schwerer Umweltstraftaten. Das LKA 53 hat von Amtswegen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sind weisungsgebundene Behörden und haben mehr als achtzehn Strafverfahren eingestellt. Die konkret namentlich benannten beteiligten Personen sind aus irgendwelchen Gründen bis heute nicht polizeilich vernommen sondern, sondern anscheinend geschützt worden. Ich richte daher folgende Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA: a) Ist es richtig, dass deshalb 2010 Herr Dr. Behn im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit für die HHLA wegen Berichterstattungen in der Fachzeitschrift Hafenreport den Herausgeber als Schutzgeldmafiosi und den Chefredakteur zu Unrecht ggü. Herrn Jens Meier von der HPA, Herrn Dr. Killinger und Herrn Heinrich Ahlers von der Firma Buss und Herrn Malchow von der Firma Port Feeder Barge als eine Person denunziert hat, der sexuellen Kontakt mit minderjährigen unterhalten hätte? b) Ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg eine dazu gestellte Strafanzeige und Strafantrag verworfen hat und keine Ermittlungen eingeleitet oder die benannten Zeugen vernehmen lassen hat? c) Ggf. bitte ich mir auch mitzuteilen, wie die Einstellung begründet worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch

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Jörg Hermann-Walter Trogisch
HHLA – Fragen an die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrats zur Beteiligung an der U.-Gruppe „Cellpap“ sowie …
An HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
HHLA – Fragen an die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrats zur Beteiligung an der U.-Gruppe „Cellpap“ sowie Beseitigung von Kontaminationen im Boden von dem seit 01.04.2000 gemieteten Grundstück Antwerpenstr.1 [#10244]
Datum
24. Juli 2015 09:05
An
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "HHLA – Fragen an die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrats zur Beteiligung an der Unternehmensgruppe „Cellpap“ sowie Beseitigung von Kontaminationen im Boden von dem seit 01.04.2000 gemieteten Grundstück Antwerpenstr. 1" vom 22.06.2015 (#10244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>