HHLA – Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sowie Überwachung und Kontrolle der Geschäftstätigkeiten

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat sich eine Satzung gegeben.

In § 9 der Satzung ist zu der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft geregelt, dass die Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrats für den Vorstand einschließlich des Geschäftsverteilungsplans zu führen haben.

In § 11 der Satzung ist die Zuständigkeit des Aufsichtsrats geregelt:

Gemäß Pkt. (2) beschließt der Aufsichtsrat eine Geschäftsanweisung für den Vorstand. Der Aufsichtsrat bestimmt in der Geschäftsanweisung unter anderem, welche Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Bedingungen genügt, im Voraus erteilen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats; er ist Bestandteil der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrats für den Vorstand.

In § 12 der Satzung ist geregelt, dass der Aufsichtsrat sich eine Geschäftsordnung gibt und gemäß § 13 der Satzung aus seiner Mitte Ausschüsse von mindestens drei seiner Mitglieder bilden kann.

Hierzu erbitte ich höflichst die Übersendung einer Kopie oder eingescannten Kopie der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrats für den Vorstand einschließlich des Geschäftsverteilungsplans sowie eine Kopie oder eingescannte Kopie der Geschäftsordnung die sich der Aufsichtsrat gegeben hat. Sofern es seit dem Börsengang der HHLA vom 02. November 2007 zu diesen Unterlagen Änderungen gegeben haben sollte, erbitte ich auch die Nachträge und/oder Neufassungen der Geschäftsanweisung, Geschäftsverteilungspläne sowie Geschäftsordnung.

Des Weiteren bitte ich mir zu den folgenden Punkten die darin angefragten Mitteilungen zu erstatten und Fragen zu beantworten sowie Kopien oder eingescannte Kopien der genannten bzw. abgeforderten Unterlagen zu übermitteln:

1.)

Die HHLA ist seit dem 27.08.2011 vor dem Landgericht Hamburg unter AZ 324 O 266/11 widerbeklagt auf Schadensersatz in Höhe von 18.664.100,00 EURO. Seit dem 24.06.2014 wird das Verfahren in zweiter Instanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht unter AZ 7 U 41/14 fortgeführt. Der Vorstand der HHLA lässt seine Interessen vertreten durch die Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have.

Den Gerichten ist umfangreich dargelegt worden, dass Mitglieder des Vorstandes der HHLA die Unternehmensgruppe Cellpap vorsätzlich unlauter bestattet haben und dass in diesem Zusammenhang besonders schwere Umweltstraftaten begangen worden sind. Über eine von Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co errichtete Immobilie ist bereits ein Austausch von Sicherheiten zu Lasten der Gläubiger vollzogen worden.

Aufgrund Widerstands des Gläubigerausschusses von Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG sowie des Widerklägers konnte bzw. können trotz zahlreicher juristischer Tricks die darüber hinaus noch weiter verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzungen nicht erfolgreich zum Nachteil unbeteiligter Dritter abgeschlossen werden.

Auch die darin inkludierten Folgekosten aus einem vertuschten Umweltskandal können ggü. einem namhaften Großunternehmen nicht durch eine unlautere Immobilienübertragung aus der Folgeinsolvenz der Fitschen Transport GmbH & Co. KG oder Cellpap Logistics GmbH ausgeglichen werden, weil der/die beteiligten Insolvenzverwalter die mit den Immobilien tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte aufgrund der inzwischen transparenten Situation nicht mehr - wie zuvor mehrfach beabsichtigt - für einen Bruchteil an die HHLA übertragen und diese die Gebäude dann an das dritte Unternehmen zur weiteren wirtschaftlichen Nutzung überlassen kann.

In Bezug auf die über zwei Gerichtsinstanzen rechtsanhängigen Geschäfte würde ein Verstoß des Vorstandes der HHLA gegen eine oder sogar mehrere der in § 9 und § 12 der Satzung geregelten Obliegenheitspflichten zu einer vorsätzlichen Benachteiligung der Aktionäre und ggf. zu bestätigender nichtiger Rechtsgeschäfte führen.

Deshalb bitte ich höflichst um Beantwortung der folgenden Fragen und Hergabe von Kopien oder eingescannte Kopien folgender Unterlagen:

a)
Hat der Aufsichtsrat der HHLA seine Zustimmung zu diesen beiden Rechtsgeschäften erteilt?

b)
Wenn ja wann?

c)
Für den Fall, dass es eine oder mehrere Beschlussfassungen und/oder Protokollniederschriften des Aufsichtsrats der HHLA zu der Klage und Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von 18.664.100,00 EURO gibt, erbitte ich hiervon jeweils eine Kopie oder eingescannte Kopie.

2.)
In § 11 der Satzung sind auch die Aufgaben des Aufsichtsrats geregelt:

Gemäß Pkt. (1) hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen.

Er kann insbesondere vom Vorstand jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen sowie örtliche Besichtigungen vornehmen; er kann damit auch einzelne Mitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen.

Daher sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der HHLA jeweils persönlich von der Rechtsanwaltkanzlei Lemke Hildebrand am 04.02.2011 und am 27.04.2012 zu den recherchierten und vorgeworfenen deliktischen Handlungen unter Angabe von Zeugen und Beigabe von Beweismitteln angeschrieben worden.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Peer Witten ist darüber hinaus mit Einwurf Einschreiben vom 06.06.2012, 07.06.2012, 15.10.2013, 16.10.2013, 22.10.2013 und zuletzt am 06.01.2015 unter Benennung von Zeugen und Vorlage von Beweismitteln mehrfach dazu aufgefordert worden die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen und einzuschreiten.

Prof. Dr. Witten und das Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang Rose (verdi) haben unabhängig voneinander auf einen Teil der Anschreiben reagiert und mitgeteilt, dass sie die Schreiben und Unterlagen an die beschuldigten Vorstände mit der Bitte um Prüfung übermittelt hätten (!?).

Aus diesen Gründen bitte ich höflichst um Beantwortung der folgenden Frage und ggf. Hergabe von Kopien oder eingescannte Kopien folgender Unterlagen:

a)
Hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats und/oder der Aufsichtsrat alle oder einzelne Vorstands-mitglieder und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied berechtigte Prokuristen zu den in den vorgenannten Anschreiben mitgeteilten Vorwürfen und von dem Gläubigerausschuss über das Vermögen der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG i.I getroffenen Feststellungen befragt und wegen der Haftung zur eigenen Entlastung zu schriftlichen Stellungnahmen aufgefordert?

b)
Sofern die vorstehende Frage mit ja beantwortet werden kann bitte ich um Übersendung der dazugehörigen Stellungnahmen, Aufzeichnungen, Protokolle etc.

3.)
Gemäß § 15 der Satzung der HHLA kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Ausschüsse von mindestens drei seiner Mitglieder bilden. Aufgaben, Befugnisse und Verfahren der Ausschüsse bestimmt der Aufsichtsrat.

Hierzu bitte ich folgende Fragen zu beantworten:

a)
Hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte zur rechtssicheren Klärung der mitgeteilten Vorwürfe gegen die Mitglieder des Vorstands und der rechtsanhängigen Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von 18.664.100,00 EURO einen oder mehrere Ausschüsse gebildet?

b)
Wenn ja, wer sind die vom Aufsichtsrat benannten Mitglieder und was ist das Ergebnis Ihrer Aufgaben und Befugnisse?

c)
Sofern ein Ausschuss gebildet wurde, müsste es schriftliche Weisungen und Mitteilungen wie z.B. Stellungnahmen, Aufzeichnungen, Protokolle etc. geben. Ggf. bitte ich um Hergabe von Kopien oder eingescannten Kopien.

4.)
Eine nicht erteilte Genehmigung des Aufsichtsrats würde in denklogischer Konsequenz dazu führen, dass den Abschlussprüfern auch keine Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Prüfung und Erfassung der wirtschaftlichen Risiken aus der rechtsanhängigen Widerklage vorgelegt worden sein könnte. Daraus würde sich ein berechtigter Einwand gegen das Abschlusstestat des Prüfers ergeben und die neue Sachlage womöglich zu einer veränderten Beurteilung der bisherigen Prüfungsergebnisse und Bestätigungsvermerke des Prüfers führen (§ 322 HGB).

Deshalb bitte ich höflichst zu den Jahresabschlüssen der HHLA für die Jahre 2011 bis 2015 um Hergabe von Kopien oder eingescannten Kopien der Berichte der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Ernst & Young GmbH.

5.)
Bei einem schwebenden Prozess ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu bilden. Die Höhe richtet sich nach den entstandenen und noch zu erwartenden Kosten. Steuerlich gilt die Rückstellungsmöglichkeit nur für Prozesse, die bereits anhängig sind. Dazu gibt es ein Urteil vom Bundesfinanzhof (06.12.1995, I R 14/95).

Den Geschäftsberichten und Lageberichten der Hamburger Hafen und Logistik AG für die Geschäftsjahre 2011 bis 2014 sowie dem ersten Quartalsbericht für das Jahr 2015 sind nicht zu entnehmen, inwieweit zu dem schwebenden Gerichtsverfahren über 18.664.100,00 EUR Rückstellungen für Prozesskosten gebildet und berücksichtigt worden sind.

Deshalb bitte ich hierzu folgende Fragen zu beantworten:

a)
Hat der Vorstand der HHLA den Wirtschaftsprüfern zu der eigenen Klage vom 02.05.2011 und der dazu seit dem 27.08.2011 rechtsanhängigen Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von 18.664.100,00 EURO die vom Gericht erhaltenen Unterlagen und seit dessen dazu anwaltlich geführten Korrespondenzen und Beweismittel zur Kenntnis gegeben?

b)
Ist das Prozessrisiko von den Wirtschaftsprüfern für die Jahresabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 unabhängig beurteilt worden?

c)
Wenn ja, was ist das Ergebnis des dazugehörigen Berichtes? Ggf. bitte ich um Übersendung einer Kopie oder eingescannten Kopie des Berichtes oder der Berichte.

d)
Sind für das Prozessrisiko Rückstellungen für Prozesskosten gebildet worden und wenn ja wie hoch sind diese in den vier Jahresabschlüssen für die entstandenen und zu erwartenden Kosten bilanziert worden?

Bitte teilen Sie dazu ggf. auch mit, wo bzw. in welche Positionen die Rückstellungen in den vier veröffentlichten Geschäftsberichten mit ausgewiesen und in den Lageberichten erläutert worden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2015
  • Frist
    21. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
HHLA – Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sowie Überwachung und Kontrolle der Geschäftstätigkeiten [#10209]
Datum
18. Juni 2015 18:19
An
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat sich eine Satzung gegeben. In § 9 der Satzung ist zu der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft geregelt, dass die Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrats für den Vorstand einschließlich des Geschäftsverteilungsplans zu führen haben. In § 11 der Satzung ist die Zuständigkeit des Aufsichtsrats geregelt: Gemäß Pkt. (2) beschließt der Aufsichtsrat eine Geschäftsanweisung für den Vorstand. Der Aufsichtsrat bestimmt in der Geschäftsanweisung unter anderem, welche Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Bedingungen genügt, im Voraus erteilen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats; er ist Bestandteil der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrats für den Vorstand. In § 12 der Satzung ist geregelt, dass der Aufsichtsrat sich eine Geschäftsordnung gibt und gemäß § 13 der Satzung aus seiner Mitte Ausschüsse von mindestens drei seiner Mitglieder bilden kann. Hierzu erbitte ich höflichst die Übersendung einer Kopie oder eingescannten Kopie der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrats für den Vorstand einschließlich des Geschäftsverteilungsplans sowie eine Kopie oder eingescannte Kopie der Geschäftsordnung die sich der Aufsichtsrat gegeben hat. Sofern es seit dem Börsengang der HHLA vom 02. November 2007 zu diesen Unterlagen Änderungen gegeben haben sollte, erbitte ich auch die Nachträge und/oder Neufassungen der Geschäftsanweisung, Geschäftsverteilungspläne sowie Geschäftsordnung. Des Weiteren bitte ich mir zu den folgenden Punkten die darin angefragten Mitteilungen zu erstatten und Fragen zu beantworten sowie Kopien oder eingescannte Kopien der genannten bzw. abgeforderten Unterlagen zu übermitteln: 1.) Die HHLA ist seit dem 27.08.2011 vor dem Landgericht Hamburg unter AZ 324 O 266/11 widerbeklagt auf Schadensersatz in Höhe von 18.664.100,00 EURO. Seit dem 24.06.2014 wird das Verfahren in zweiter Instanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht unter AZ 7 U 41/14 fortgeführt. Der Vorstand der HHLA lässt seine Interessen vertreten durch die Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have. Den Gerichten ist umfangreich dargelegt worden, dass Mitglieder des Vorstandes der HHLA die Unternehmensgruppe Cellpap vorsätzlich unlauter bestattet haben und dass in diesem Zusammenhang besonders schwere Umweltstraftaten begangen worden sind. Über eine von Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co errichtete Immobilie ist bereits ein Austausch von Sicherheiten zu Lasten der Gläubiger vollzogen worden. Aufgrund Widerstands des Gläubigerausschusses von Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG sowie des Widerklägers konnte bzw. können trotz zahlreicher juristischer Tricks die darüber hinaus noch weiter verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzungen nicht erfolgreich zum Nachteil unbeteiligter Dritter abgeschlossen werden. Auch die darin inkludierten Folgekosten aus einem vertuschten Umweltskandal können ggü. einem namhaften Großunternehmen nicht durch eine unlautere Immobilienübertragung aus der Folgeinsolvenz der Fitschen Transport GmbH & Co. KG oder Cellpap Logistics GmbH ausgeglichen werden, weil der/die beteiligten Insolvenzverwalter die mit den Immobilien tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte aufgrund der inzwischen transparenten Situation nicht mehr - wie zuvor mehrfach beabsichtigt - für einen Bruchteil an die HHLA übertragen und diese die Gebäude dann an das dritte Unternehmen zur weiteren wirtschaftlichen Nutzung überlassen kann. In Bezug auf die über zwei Gerichtsinstanzen rechtsanhängigen Geschäfte würde ein Verstoß des Vorstandes der HHLA gegen eine oder sogar mehrere der in § 9 und § 12 der Satzung geregelten Obliegenheitspflichten zu einer vorsätzlichen Benachteiligung der Aktionäre und ggf. zu bestätigender nichtiger Rechtsgeschäfte führen. Deshalb bitte ich höflichst um Beantwortung der folgenden Fragen und Hergabe von Kopien oder eingescannte Kopien folgender Unterlagen: a) Hat der Aufsichtsrat der HHLA seine Zustimmung zu diesen beiden Rechtsgeschäften erteilt? b) Wenn ja wann? c) Für den Fall, dass es eine oder mehrere Beschlussfassungen und/oder Protokollniederschriften des Aufsichtsrats der HHLA zu der Klage und Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von 18.664.100,00 EURO gibt, erbitte ich hiervon jeweils eine Kopie oder eingescannte Kopie. 2.) In § 11 der Satzung sind auch die Aufgaben des Aufsichtsrats geregelt: Gemäß Pkt. (1) hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen. Er kann insbesondere vom Vorstand jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen sowie örtliche Besichtigungen vornehmen; er kann damit auch einzelne Mitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen. Daher sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der HHLA jeweils persönlich von der Rechtsanwaltkanzlei Lemke Hildebrand am 04.02.2011 und am 27.04.2012 zu den recherchierten und vorgeworfenen deliktischen Handlungen unter Angabe von Zeugen und Beigabe von Beweismitteln angeschrieben worden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Peer Witten ist darüber hinaus mit Einwurf Einschreiben vom 06.06.2012, 07.06.2012, 15.10.2013, 16.10.2013, 22.10.2013 und zuletzt am 06.01.2015 unter Benennung von Zeugen und Vorlage von Beweismitteln mehrfach dazu aufgefordert worden die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen und einzuschreiten. Prof. Dr. Witten und das Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang Rose (verdi) haben unabhängig voneinander auf einen Teil der Anschreiben reagiert und mitgeteilt, dass sie die Schreiben und Unterlagen an die beschuldigten Vorstände mit der Bitte um Prüfung übermittelt hätten (!?). Aus diesen Gründen bitte ich höflichst um Beantwortung der folgenden Frage und ggf. Hergabe von Kopien oder eingescannte Kopien folgender Unterlagen: a) Hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats und/oder der Aufsichtsrat alle oder einzelne Vorstands-mitglieder und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied berechtigte Prokuristen zu den in den vorgenannten Anschreiben mitgeteilten Vorwürfen und von dem Gläubigerausschuss über das Vermögen der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG i.I getroffenen Feststellungen befragt und wegen der Haftung zur eigenen Entlastung zu schriftlichen Stellungnahmen aufgefordert? b) Sofern die vorstehende Frage mit ja beantwortet werden kann bitte ich um Übersendung der dazugehörigen Stellungnahmen, Aufzeichnungen, Protokolle etc. 3.) Gemäß § 15 der Satzung der HHLA kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Ausschüsse von mindestens drei seiner Mitglieder bilden. Aufgaben, Befugnisse und Verfahren der Ausschüsse bestimmt der Aufsichtsrat. Hierzu bitte ich folgende Fragen zu beantworten: a) Hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte zur rechtssicheren Klärung der mitgeteilten Vorwürfe gegen die Mitglieder des Vorstands und der rechtsanhängigen Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von 18.664.100,00 EURO einen oder mehrere Ausschüsse gebildet? b) Wenn ja, wer sind die vom Aufsichtsrat benannten Mitglieder und was ist das Ergebnis Ihrer Aufgaben und Befugnisse? c) Sofern ein Ausschuss gebildet wurde, müsste es schriftliche Weisungen und Mitteilungen wie z.B. Stellungnahmen, Aufzeichnungen, Protokolle etc. geben. Ggf. bitte ich um Hergabe von Kopien oder eingescannten Kopien. 4.) Eine nicht erteilte Genehmigung des Aufsichtsrats würde in denklogischer Konsequenz dazu führen, dass den Abschlussprüfern auch keine Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Prüfung und Erfassung der wirtschaftlichen Risiken aus der rechtsanhängigen Widerklage vorgelegt worden sein könnte. Daraus würde sich ein berechtigter Einwand gegen das Abschlusstestat des Prüfers ergeben und die neue Sachlage womöglich zu einer veränderten Beurteilung der bisherigen Prüfungsergebnisse und Bestätigungsvermerke des Prüfers führen (§ 322 HGB). Deshalb bitte ich höflichst zu den Jahresabschlüssen der HHLA für die Jahre 2011 bis 2015 um Hergabe von Kopien oder eingescannten Kopien der Berichte der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Ernst & Young GmbH. 5.) Bei einem schwebenden Prozess ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu bilden. Die Höhe richtet sich nach den entstandenen und noch zu erwartenden Kosten. Steuerlich gilt die Rückstellungsmöglichkeit nur für Prozesse, die bereits anhängig sind. Dazu gibt es ein Urteil vom Bundesfinanzhof (06.12.1995, I R 14/95). Den Geschäftsberichten und Lageberichten der Hamburger Hafen und Logistik AG für die Geschäftsjahre 2011 bis 2014 sowie dem ersten Quartalsbericht für das Jahr 2015 sind nicht zu entnehmen, inwieweit zu dem schwebenden Gerichtsverfahren über 18.664.100,00 EUR Rückstellungen für Prozesskosten gebildet und berücksichtigt worden sind. Deshalb bitte ich hierzu folgende Fragen zu beantworten: a) Hat der Vorstand der HHLA den Wirtschaftsprüfern zu der eigenen Klage vom 02.05.2011 und der dazu seit dem 27.08.2011 rechtsanhängigen Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von 18.664.100,00 EURO die vom Gericht erhaltenen Unterlagen und seit dessen dazu anwaltlich geführten Korrespondenzen und Beweismittel zur Kenntnis gegeben? b) Ist das Prozessrisiko von den Wirtschaftsprüfern für die Jahresabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 unabhängig beurteilt worden? c) Wenn ja, was ist das Ergebnis des dazugehörigen Berichtes? Ggf. bitte ich um Übersendung einer Kopie oder eingescannten Kopie des Berichtes oder der Berichte. d) Sind für das Prozessrisiko Rückstellungen für Prozesskosten gebildet worden und wenn ja wie hoch sind diese in den vier Jahresabschlüssen für die entstandenen und zu erwartenden Kosten bilanziert worden? Bitte teilen Sie dazu ggf. auch mit, wo bzw. in welche Positionen die Rückstellungen in den vier veröffentlichten Geschäftsberichten mit ausgewiesen und in den Lageberichten erläutert worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch

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Jörg Hermann-Walter Trogisch
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Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: HHLA – Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sowie Überwachung und Kontrolle der Geschäftstätigkeiten [#10209]
Datum
21. Juli 2015 10:57
An
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "HHLA – Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sowie Überwachung und Kontrolle der Geschäftstätigkeiten " vom 18.06.2015 (#10209) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>