HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann

Bitte informieren Sie über das spezielle Dokument der Anrechnung von deutlich über 50%.
Die dreijährige Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann an der H18/HST wird mit zwei Jahren auf das Studium Bachelor an der UK-London Metropolitan University angerechnet, so dass in einem Jahr der Bachlor (mit Unterricht in Hamburg) erreicht wird.
Dieses ist deutlich über dem KMK-Übereinkommen zu 50% für berufliche/außerhochschulische Lerninhalte und erfolgt mit Wissen und Billigung auch der Behörde für Wissenschaft und Forschung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
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Joachim Schroeder
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann [#257809]
Datum
26. August 2022 05:39
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte informieren Sie über das spezielle Dokument der Anrechnung von deutlich über 50%. Die dreijährige Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann an der H18/HST wird mit zwei Jahren auf das Studium Bachelor an der UK-London Metropolitan University angerechnet, so dass in einem Jahr der Bachlor (mit Unterricht in Hamburg) erreicht wird. Dieses ist deutlich über dem KMK-Übereinkommen zu 50% für berufliche/außerhochschulische Lerninhalte und erfolgt mit Wissen und Billigung auch der Behörde für Wissenschaft und Forschung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 257809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257809/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann“ vom 26.08.…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann [#257809]
Datum
28. September 2022 19:07
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann“ vom 26.08.2022 (#257809) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Politischer Maßstab ist der Berliner Ampel Koalitionsvertrag S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“ Dieser Vertrag erfolgte sicherlich in Abstimmung mit den Ampelparteien der Länder (hier: Hamburg). Deutlich sollte werden, dass die KMK-Empfehlung zu einem max. Anteil von 50 % der beruflicher/aßerhochschulischer Lerninhalte nicht mehr relevant ist. Beispielhaft ist die Anrechnung der dreijährigen Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann an der H18 mit 2 Jahren auf den dreijährigen Bachelor über die HST /LMU mit Unterricht in Hamburg. Dies ist deutlich über 50% und erfolgt mit Wissen der FHH-Behörde für Wissenschaft und Forschung. Diese Überschreitung von 50 % durch ein KMK-Mitglied sollte deutlich werden, um diesen Einwand seitens der Hochschulen zu widerlegen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Tran…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann [#257809]
Datum
4. Oktober 2022 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 26.08.2022, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Weder der Behörde für Schule und Berufsbildung noch dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung liegen entsprechende Unterlagen vor, weshalb diesbezüglich keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Aussage, dass Ihnen keine Unterlagen vorliegen, mag für die BSB zutreffen. Bi…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: [EXTERN]-HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann [#257809]
Datum
4. Oktober 2022 22:54
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Aussage, dass Ihnen keine Unterlagen vorliegen, mag für die BSB zutreffen. Bitte überprüfen Sie Ihre Wertung für das HIBB, insbesondere für den Schulaufsichtsbeamten und den Schulleiter der HBT (ehem. H18). Der Schulleiter der HBT (ehem. H18) ist auch Leiter der HST. Dieses ist nur mit Wissen und Billigung des HIBB und dessen Schulaufsicht möglich. Sicherlich wurde ein Antrag auf Nebentätigkeit genehmigt. Auf der Homepage der Handelsschule Berliner Tor -HBT- (ehem. H18) ist die HST verlinkt: - Schifffahrt - Weiterbildungsangebote Impressum Verantwortlich für den Inhalt Christian Peymann Hamburg School of Shipping and Transportation Bei der Hauptfeuerwache 1 20099 Hamburg Schulleitung
 Studienleiter: Dipl. Hdl. Christian Peymann, OStD, MICS Geschäftsführer: Dipl. Hdl.. Werner Lange, StD, MICS Trägergesellschaft HST Akademie gemeinnützige GmbH Bei der Hauptfeuerwache 1 20099 Hamburg Geschäftsführer Dipl. Hdl.. Werner Lange, StD, MICS“ Zudem sollte das Studium akademische Fähigkeiten mit beruflicher Expertise und Erfahrung verbinden. Dass dies gelungen ist, bestätigt Christian Peymann, Schulleiter der Handelsschule Berliner Tor: Viele Absolventen sagen nach dem Studium, jetzt denken sie anders und lösen auch Probleme auf eine andere Weise. Die Studiengänge sind auf drei Jahre ausgelegt, wobei die ersten zwei Jahre bereits durch die Berufsausbildung im dualen System abgeleistet sind. Somit kann das Studium in Hamburg innerhalb von 13 Monaten absolviert werden. Das Studium erfolgt berufsbegleitend abends und sonnabends. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 257809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257809/
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann [#257809]
Datum
19. Oktober 2022 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Ihre Anfrage wurde am 04.10.2022 beantwortet. Von einer weiteren Stellungnahme wird daher abgesehen. Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der in der Signatur genannten Stelle Widerspruch erheben. Hierzu ist es aber erforderlich, dass Ihnen der Bescheid auch auf dem Postweg schriftlich zugestellt wird. Sollten Sie also einen Widerspruch in Betracht ziehen, teilen Sie uns bitte zuvor Ihre Postanschrift mit, damit wir Ihnen den Bescheid postalisch übersenden können. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein auch nur teilweise erfolgloser Widerspruch gebührenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen

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Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, deutlich wird das Erschweren von Sachauskünften im Sinne der Gleichwertigkeit der …
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-HIBB- H18/HST Schifffahrtskaufmann [#257809]
Datum
23. Oktober 2022 17:22
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, deutlich wird das Erschweren von Sachauskünften im Sinne der Gleichwertigkeit der beruflichen dritten Aufstiegsfortbildung oberhalb der Fach-Schulgesetze (ISCED 655). Ein negatiber Baustein ist der bisherige Bezug auf die KMK-Empfehlung zu einer max. Anrechnung von 50% für berufliche/außerhochschulische Lerninhalte. Diese Empfelung wird u.a. vom HIBB nicht eingehalten und ist daher nicht mehr relevant: - Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann H18 über HST und der UK-Universität LMU mit einer zweijährigen Anrechnung, so dass das Studium in einem Jahr in Hamburg erfolgt. Dies ist deutlich über 50%! - Das Diakonen-Gesetz ist über die Nordkirche mit (über die KMK) den Senatskanzleien der Länder abgestimmt. Es erfolgt eine 100%ige Anrechnung beruflicher/ aaußerhochschulischer Lerninhalte durch die FH-Gleichwertigkeit der FH-Ludwigsburg mit dem Zugang gehobener Dienst und Masterstudium. Diese Fakten sind bereits Bestandteil der Rechtverfahren Widerspruch/VG-Klage auf Schadensersatz mit Bezug auf OVG Hamburg (5 Bf 56/15 Z) vom 09.Juni 2015 anb das HIBB. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 257809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257809/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>