HIK 3.0 - eine Rechtsgrundlage wie zum Beispiel LBKG oder STGB?

Ist das HIK 3.0 Konzept ein Rechtsgrundlage wie zum Beispiel das LBKG oder STGB?

Ist die genaue Umsetzung des HIK 3.0 eine gesetzliche Pflicht für eine Gebietskörperschaft?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 2 Follower:innen
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist das HIK 3.0 Konzept ein Rechts…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Hao Vu
Betreff
HIK 3.0 - eine Rechtsgrundlage wie zum Beispiel LBKG oder STGB? [#290861]
Datum
24. Oktober 2023 07:31
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist das HIK 3.0 Konzept ein Rechtsgrundlage wie zum Beispiel das LBKG oder STGB? Ist die genaue Umsetzung des HIK 3.0 eine gesetzliche Pflicht für eine Gebietskörperschaft?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hao Vu Anfragenr: 290861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290861/ Postanschrift Hao Vu << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hao Vu

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Vu, das hiesige Fachreferat "Brand-, Katastrophen-und Zivilschutz, Rettungsdienst" w…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: HIK 3.0 - eine Rechtsgrundlage wie zum Beispiel LBKG oder STGB? [#290861]
Datum
30. Oktober 2023 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vu, das hiesige Fachreferat "Brand-, Katastrophen-und Zivilschutz, Rettungsdienst" war nicht in der Erstellung des von Ihnen angefragten HIK 3.0 Konzepts, sondern lediglich im Rahmen einer Stellungnahme involviert. Ihre Anfrage wurde daher zur Beantwortung an das Ministerium des Inneren weitergeleitet. Von dort werden Sie zu gegebener Zeit Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen