Hilfe für alle Post-Vac-Betroffenen?

Bitte nennen Sie mir eine konkrete Auflistung an Spezialambulanzen für Post-Vac Betroffene unabhängig vom verabreichten Impfstoff (als auch inkl. HPV, FSME, Grippe-Impfung, u.s.w).

Außerdem bitte ich Sie mir Behandlungsmethoden für Post-Vac Geschädigte (aller Impfstoffe) zu nennen, die von den Krankenkassen übernommen werden, wie z.B. Immundadsorption bei vorliegenden Antikörper. Und falls nicht, warum keine Behandlungsmöglichkeiten gezahlt werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2023
  • Frist
    19. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen Sie mir eine konkrete Au…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hilfe für alle Post-Vac-Betroffenen? [#273329]
Datum
17. März 2023 12:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie mir eine konkrete Auflistung an Spezialambulanzen für Post-Vac Betroffene unabhängig vom verabreichten Impfstoff (als auch inkl. HPV, FSME, Grippe-Impfung, u.s.w). Außerdem bitte ich Sie mir Behandlungsmethoden für Post-Vac Geschädigte (aller Impfstoffe) zu nennen, die von den Krankenkassen übernommen werden, wie z.B. Immundadsorption bei vorliegenden Antikörper. Und falls nicht, warum keine Behandlungsmöglichkeiten gezahlt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273329/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Hilfe für alle Post-Vac-Betroffenen [#273329] Sehr << Antragsteller:in >> wie …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Hilfe für alle Post-Vac-Betroffenen [#273329]
Datum
20. März 2023 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Hilfe für alle Post-Vac-Betroffenen? [#273329]
Datum
31. März 2023 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Informationen zu Nebenwirkungen von Impfstoffen sind den Produktinformationstexten (Fach-und Gebrauchsinformationen) zu entnehmen, die öffentlich verfügbar sind. Der Begriff „Post-Vac-Syndrom“ stellt bislang keine definierte Bezeichnung einer Erkrankung dar. Unter dem Begriff werden nach derzeitigem Kenntnisstand verschiedene Beschwerden im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung geschildert, wie sie auch mit Long COVID in Verbindung gebracht werden. Nach Auswertung der in Deutschland und international verfügbaren Daten zu Verdachtsfallmeldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen nach COVID-19-Impfungen konnte ein ursächlicher Zusammenhang von Long COVID-ähnlichen Symptomen und einer COVID-19 Impfung bisher nicht bestätigt werden. Die zuständige Bundesoberbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut, wird entsprechende Meldungen von Verdachtsfällen im Rahmen der Überwachung der Arzneimittelsicherheit von Impfstoffen weiter intensiv überwachen. Bitte wenden Sie sich bei gesundheitlichen Beschwerden an Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin. Mit freundlichen Grüßen