Hilfeeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer

Als Betreiber der Webseite www.flagge-zeigen-nrw.de befasse ich mich mit der Thematik häusliche Gewalt. Sobald es in den Bereich betroffene Männer geht, bleibt meine Suche erfolglos, dies wird mir auch von den Betroffenen bestätigt.

Fördert das Ministerium Beratungsstellen für betroffene Männer? Oder liegen ihnen Ansprechpartner und Einrichtungen vor?

Inwieweit wird sich das Ministerium mit diesem Problem auseinander setzen und Hilfen für betroffene Männer installieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
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Gabriele Remscheid
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Betreiber de…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Gabriele Remscheid
Betreff
Hilfeeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer [#8086]
Datum
28. November 2014 15:18
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Betreiber der Webseite www.flagge-zeigen-nrw.de befasse ich mich mit der Thematik häusliche Gewalt. Sobald es in den Bereich betroffene Männer geht, bleibt meine Suche erfolglos, dies wird mir auch von den Betroffenen bestätigt. Fördert das Ministerium Beratungsstellen für betroffene Männer? Oder liegen ihnen Ansprechpartner und Einrichtungen vor? Inwieweit wird sich das Ministerium mit diesem Problem auseinander setzen und Hilfen für betroffene Männer installieren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gabriele Remscheid <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gabriele Remscheid << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Remscheid

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ich stellte die Frage nach Hilfeeinrichtungen für von häuslicher…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Dezember 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich stellte die Frage nach Hilfeeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer. Jetzt ist die wenig ermutigende Antwort gekommen. Das Bundesministerium fördert keine Beratungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer. Die Zuständigkeit hierfür – ebenso wie die für Einrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen – liegt bei den Ländern. Aus diesem Grund wird es auch in Zukunft grundsätzlich keine Förderung des Bundes für solche Einrichtungen geben. Man verweist mich an die Ministerien der einzelnen Bundesländer :-( Weiter heißt es in dem Schreiben - Von familiärer Gewalt betroffene Männer mit ihren Kindern können heute jederzeit Familien-, Eheberatungs- und auch Männerberatungsstellen kontaktieren. Für gewaltbetroffene Männer gibt es nach Kenntnis des Bundesministeriums darüber hinaus derzeit drei Einrichtungen, sogenannte Männerhäuser in Oldenburg, Berlin und Ketzin/Brandenburg.