Hilfeverweigerung im Jobcenter Heusweiler gängige Praxis?

vor einger Zeit war ich bei meiner Sachbearbeiterin Frau Bauer) im Jobcenter Heusweiler bezw. wollte dort vorsprechen.
Aufgrund einer bekannten Notlage, nämlich drohende Obdachlosigkeit, benötigte ich dringend ein Erklärungsschreiben über die Übernahme von Mietkosten einer neuen Wohnung die angemietet werden konnte.
Nicht nur, dass man sich weigerte mich bei der Sachbearbeitung vorsprechen zu lassen, man weigerte sich auch in einem am gleichen Tage geführten Telefongespräch mir eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Trotz der bekannten und erneut erklärten Notlage wollte man mir helfen.

Ich möchte daher gerne wissen, ob das Abwimmeln von "Kunden" die sich in Notsituationen befinden im Jobcenter Heusweiler gängige Praxis ist?
Ist es nicht vielmehr so, dass das Jobcenter in drohenden Notlagen schnellstmöglich und unbürokratisch helfen sollte oder wurde dies verworfen bezw. geändert?
Bitte hierzu um Stellungnahme und Rückmeldung auf elektronischem Wege, vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2015
  • Frist
    24. November 2015
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vor einger Zei…
An Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken Details
Von
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Betreff
Hilfeverweigerung im Jobcenter Heusweiler gängige Praxis? [#11683]
Datum
21. Oktober 2015 20:36
An
Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vor einger Zeit war ich bei meiner Sachbearbeiterin Frau Bauer) im Jobcenter Heusweiler bezw. wollte dort vorsprechen. Aufgrund einer bekannten Notlage, nämlich drohende Obdachlosigkeit, benötigte ich dringend ein Erklärungsschreiben über die Übernahme von Mietkosten einer neuen Wohnung die angemietet werden konnte. Nicht nur, dass man sich weigerte mich bei der Sachbearbeitung vorsprechen zu lassen, man weigerte sich auch in einem am gleichen Tage geführten Telefongespräch mir eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Trotz der bekannten und erneut erklärten Notlage wollte man mir helfen. Ich möchte daher gerne wissen, ob das Abwimmeln von "Kunden" die sich in Notsituationen befinden im Jobcenter Heusweiler gängige Praxis ist? Ist es nicht vielmehr so, dass das Jobcenter in drohenden Notlagen schnellstmöglich und unbürokratisch helfen sollte oder wurde dies verworfen bezw. geändert? Bitte hierzu um Stellungnahme und Rückmeldung auf elektronischem Wege, vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie, aufgrund zu schnellen Schreibens habe ich einen Satz fals…
An Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken Details
Von
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Betreff
AW: Hilfeverweigerung im Jobcenter Heusweiler gängige Praxis? [#11683]
Datum
21. Oktober 2015 20:44
An
Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie, aufgrund zu schnellen Schreibens habe ich einen Satz falsch formuliert und möchte dies korrrigieren. Ich meine natürlich " Trotz der bekannten und erneut erklärten Notlage wollte man mir NICHT helfen." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken
Beschwerde Ihre Mitteilung vom 21.10.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr oben genanntes Schrei…
Von
Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken
Betreff
Beschwerde
Datum
22. Oktober 2015 10:31
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mitteilung vom 21.10.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr oben genanntes Schreiben, in dem Sie Ihr Anliegen schildern. Um den von Ihnen dargestellten Sachverhalt vollständig bearbeiten zu können, bedarf es noch einer Sachverhaltsklärung. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass Ihnen noch nicht abschließend geantwortet werden kann. Ohne Aufforderung werden Sie in Kürze weitere Nachricht erhalten. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen