Hilfsfrist Rettungseinsätze

nach § 6 Absatz 3 Saarländisches Rettungsdienstgesetz ist die Notfallrettung so zu planen, dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort innerhalb einer Hilfsfrist von zwölf Minuten erreichen kann und die Hilfsfrist grundsätzlich in 95 Prozent aller an einer öffentlichen Straße zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann.

Ich beziehe mich auf das SIFG und möchte in diesem Zusammenhang eine Auflistung der tatsächlich erreichten Zeiten ab dem Eingang des Nortrufs in der Leitstelle bis zum Eintreffen adäquater Hilfe am Einsatzort ab dem 01.01.2022 bis heute (Datum der E-Mail).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach § 6 Absatz 3 Saarländisches R…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hilfsfrist Rettungseinsätze [#285256]
Datum
1. August 2023 18:36
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach § 6 Absatz 3 Saarländisches Rettungsdienstgesetz ist die Notfallrettung so zu planen, dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort innerhalb einer Hilfsfrist von zwölf Minuten erreichen kann und die Hilfsfrist grundsätzlich in 95 Prozent aller an einer öffentlichen Straße zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann. Ich beziehe mich auf das SIFG und möchte in diesem Zusammenhang eine Auflistung der tatsächlich erreichten Zeiten ab dem Eingang des Nortrufs in der Leitstelle bis zum Eintreffen adäquater Hilfe am Einsatzort ab dem 01.01.2022 bis heute (Datum der E-Mail).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfsfrist Rettungseinsätze“ vom 01.08.2023 (#285256) wurde von Ih…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hilfsfrist Rettungseinsätze [#285256]
Datum
2. Oktober 2023 09:40
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfsfrist Rettungseinsätze“ vom 01.08.2023 (#285256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfsfrist Rettungseinsätze“ vom 01.08.2023 (#285256) wurde von Ih…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hilfsfrist Rettungseinsätze [#285256]
Datum
2. Oktober 2023 09:40
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfsfrist Rettungseinsätze“ vom 01.08.2023 (#285256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde vom zuständigen Fachreferat des Innenministeriums an d…
Von
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF)
Betreff
Hilfsfrist Rettungseinsätze [#285256]
Datum
6. Oktober 2023 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde vom zuständigen Fachreferat des Innenministeriums an den ZRF Saar als Träger des Rettungsdienstes im Saarland weitergeleitet. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage über die Plattform „fragdenstaat.de“ übersenden wir Ihnen nachfolgende Eckdaten: Im Jahr 2022 sind 60.514 Notfalleinsätze im Saarland dokumentiert, die unter die Kriterien der Hilfsfristdefinition fallen. Die durchschnittliche Eintreffzeit bei Notfallereignissen im Jahr 2022 betrug 11 Minuten 10 Sekunden. Im ersten Halbjahr 2023 sind 30.136 Notfalleinsätze im Saarland dokumentiert, die unter die Kriterien der Hilfsfristdefinition fallen. Die durchschnittliche Eintreffzeit bei Notfallereignissen im Jahr 2022 betrug 10 Minuten 59 Sekunden. Mit freundlichen Grüßen