Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege

Übersicht über Förderungen gem. der Richtlinie "Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege" mit Angaben der jeweiligen Zuwendungsempfängern und jeweiligen Fördersummen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Benedikt Bauer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
Benedikt Bauer
Betreff
Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege [#246793]
Datum
21. April 2022 16:47
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über Förderungen gem. der Richtlinie "Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege" mit Angaben der jeweiligen Zuwendungsempfängern und jeweiligen Fördersummen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Benedikt Bauer Anfragenr: 246793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246793/
Mit freundlichen Grüßen Benedikt Bauer
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr geehrter Herr Bauer, Ihre Anfrage zum Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließ…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Ihre Anfrage zum Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine)
Datum
22. April 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bauer, Ihre Anfrage zum Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) ist beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr geehrter Herr Bauer, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspf…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
AW: Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege [#246793]
Datum
27. April 2022 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bauer, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine). Informationen zu den einzelnen Leistungsempfängern und der jeweils bewilligten Leistungshöhe können leider nicht mitgeteilt werden. Es besteht kein Auskunftsrecht gemäß Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG), weil Informationen im Zusammenhang mit dem Hilfsprogramm keine Umweltinformationen i. S. d. Art. 2 Abs. 2 BayUIG sind. Ferner besteht kein Auskunftsrecht gemäß § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), weil Informationen im Zusammenhang mit dem Hilfsprogramm keine Informationen i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG sind. Schließlich kann das Auskunftsverlangen nicht auf Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gestützt werden, da Sie in Ihrer Anfrage kein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Gleichwohl können wir Ihnen Folgendes zum Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) mitteilen: Antragsberechtigt waren gemeinnützige Vereine mit satzungsgemäßem Hauptzweck der Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Faschings, der Fastnacht bzw. des Karnevals mit Sitz in Bayern, sofern sie insb. Mitglied in einem Dachverband oder einer entsprechenden dachverbandsähnlichen Organisation der Heimatpflege, der Volksmusikpflege und -forschung, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals sind. Die Billigkeitsleistung diente dem (Teil-)Ausgleich des wirtschaftlichen Nachteils aufgrund pandemiebedingt ausgefallener Einnahmen aus der Öffentlichkeit zugänglichen Veranstaltungen, Festen, Schauen und Ausstellungen sowie vergleichbaren Aktivitäten (Veranstaltungen) im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021. Als Billigkeitsleistung wurden 50 % der nachgewiesenen weggefallenen Gewinne oder Nettoeinahmen aus Veranstaltungen im Vergleich zum Zeitraum 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 gewährt, höchstens aber 2.000 €. Dabei erfolgte eine Anrechnung von in Anspruch genommenen anderweitigen Hilfemöglichkeiten des Bundes oder des Freistaats Bayern in voller Höhe. Der Vollzug des Hilfsprogramms ist abgeschlossen. Anträge konnten bis 30. Juni 2021 gestellt werden. Es sind 1.122 Anträge eingegangen. In 749 Fällen wurde eine Billigkeitsleistung bewilligt. Insgesamt wurden Mittel i. H. v. rd. 1.25 Mio. Euro bewilligt. Mit freundlichen Grüßen