Hindenburgstraße, Verkehrsechtliche Anordnung, Akteneinsicht

Anfrage an: Stadt Rendsburg

Verkehrsrechtliche Anordnung der Benutzungspflicht (Z. 241 StVO) für den neuen Radweg.

Auch hier interessiert mich vor allem die Ermessensausübung im Rahmen von § 45 StVO sowie der VwV-StVO zu § 2. Insbesondere mit Blick auf die fehlende Auf-/Abfahrt zur Preußerstraße owie den möglichen Radverkehr, der über die Preußerstraße zum Altstäder Friedhof oder anderen Zielen gelangen will. Und die Abwägungen über die Belange des Fussverkehrs interessieren ebenso.

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  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
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Torben Frank
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verkehrsrechtliche Anordnung der Benu…
An Stadt Rendsburg Details
Von
Torben Frank
Betreff
Hindenburgstraße, Verkehrsechtliche Anordnung, Akteneinsicht [#292193]
Datum
13. November 2023 13:44
An
Stadt Rendsburg
Status
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verkehrsrechtliche Anordnung der Benutzungspflicht (Z. 241 StVO) für den neuen Radweg. Auch hier interessiert mich vor allem die Ermessensausübung im Rahmen von § 45 StVO sowie der VwV-StVO zu § 2. Insbesondere mit Blick auf die fehlende Auf-/Abfahrt zur Preußerstraße owie den möglichen Radverkehr, der über die Preußerstraße zum Altstäder Friedhof oder anderen Zielen gelangen will. Und die Abwägungen über die Belange des Fussverkehrs interessieren ebenso.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torben Frank Anfragenr: 292193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292193/ Postanschrift Torben Frank << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Torben Frank

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