Hinter www.bmbf.de/pt-ausschreibung liegende Unterlagen

in diversen Ausschreibungen zu Projektträgerschaften, z.B. zur "Projektträgerschaft Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung" (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?1&id=335790) wird im Anhang zur Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen auf die Webseite www.bmbf.de/pt-ausschreibung verwiesen, zu der ein beschränkter Zugang zu beantragen sei. Grundsätzlich sind PT-Ausschreibungen für jederman offen, also auch diese Unterlagen effektiv öffentlich und Teil der Ausschreibungsunterlagen. Ich bitte daher um Bereitstellung aller hinter der passwortgeschützen Unterseite www.bmbf.de/pt-ausschreibung liegenden Unterlagen in digitaler Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in diversen Ausschr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinter www.bmbf.de/pt-ausschreibung liegende Unterlagen [#193693]
Datum
28. Juli 2020 20:27
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in diversen Ausschreibungen zu Projektträgerschaften, z.B. zur "Projektträgerschaft Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung" (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?1&id=335790) wird im Anhang zur Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen auf die Webseite www.bmbf.de/pt-ausschreibung verwiesen, zu der ein beschränkter Zugang zu beantragen sei. Grundsätzlich sind PT-Ausschreibungen für jederman offen, also auch diese Unterlagen effektiv öffentlich und Teil der Ausschreibungsunterlagen. Ich bitte daher um Bereitstellung aller hinter der passwortgeschützen Unterseite www.bmbf.de/pt-ausschreibung liegenden Unterlagen in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193693/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heineman…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020
Datum
28. August 2020 14:58
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z14-18501/108(2020) Bonn, 28.08.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020. Auf der Unterseite www.bmbf.de/pt-ausschreibung werden zum Zweck der Nutzung für das Ausschreibungsverfahren zu Projektträgerschaften u.a. folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Sie hiermit erhalten: • Einführung- und Betrieb des Verfahrens profi (als PDF in der Anlage) • Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens profi (als PDF in der Anlage) • Handbuch zum Projektförder-Informationssystem profi (als PDF in der Anlage). Zusätzlich kann auf der Unterseite ein zeitlich begrenzter Zugang zum elektronischen Handbuch der Projektförderung beantragt werden. Das Handbuch liegt aktuell nicht als ein Dokument vor. Deshalb möchte ich Sie – wie von Ihnen erbeten – darüber informieren, dass die vollständige Bearbeitung Ihrer Anfrage voraussichtlich den Verwaltungsaufwand einer kostenfreien einfachen Auskunft überschreiten wird. Für die Erstellung des entsprechenden Dokumentes werden aufgrund des Umfangs und der technischen Anforderungen derzeit ca. 60 Stunden Verwaltungsaufwand im gehobenen Dienst geschätzt. Der Verwaltungsaufwand beinhaltet auch die erforderliche Prüfung etwaiger Ausschlussgründe, die gegebenenfalls (teilweise) einer Informationsgewährung entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund dürften durch die weitere Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren zwischen 350,00 und 400,00 Euro entstehen. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich insbesondere nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand; insofern kann die Gebühr letztlich niedriger oder höher, nicht aber höher als 500,00 Euro ausfallen. Bitte teilen Sie mir deshalb bis zum 04. September 2020 mit, ob Sie Ihren Antrag hinsichtlich des Handbuchs der Projektförderung aufrechterhalten. Darüber hinaus bitte ich Sie im Falle der Aufrechterhaltung Ihres Antrages um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift, da dies für die Bekanntgabe eines Gebührenbescheids erforderlich wäre. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag hinsichtlich des Handbuchs der Projektförderung nicht weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 [#193693] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitt…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 [#193693]
Datum
29. August 2020 15:28
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um die gebührenpflichtige Auskunft. Die Anschrift für den Gebührenbescheid ist dieser Nachricht angehängt. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Sie mir den vollständigen und ungeschwärzten Ausschreibungsunterlagen, sofern die Ausschreibung öffentlich war, bereitstellen müssen: Ein Geheimhaltungsinteresse an öffentlichen Ausschreibungsunterlagen kann offensichtlich im Sinne des § 97 Abs. 1 GWB nicht bestehen. Beispielsweise wurde in einer Bieterfrage zu 04514-5/4(2018) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich jedermann auf die Ausschreibung (auch hier ging es um einen PT-Vertrag, auch hier war die in meiner Anfrage genannte URL für weitere Informationen zur Ausschreibung genannt) bewerben kann. Daher muss auch ein Zugang zu allen Unterlagen für die Ausschreibung für jedermann gleich möglich sein, da sonst § 97 Abs. 2 GWB nicht eingehalten werden könnte. Insofern kann mich eine Anfrage an IfG offensichtlich nicht schlechter stellen als jedermann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193693/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 [#193693] Sehr geehrteAntragsteller/in meine In…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 [#193693]
Datum
16. Oktober 2020 15:17
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hinter www.bmbf.de/pt-ausschreibung liegende Unterlagen“ vom 28.07.2020 (#193693) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193693/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 [#193693] Vielen Dank für Ihre…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 [#193693]
Datum
16. Oktober 2020 15:23
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 22.10.2020 wieder im Büro zu erreichen. Ihre E-Mail wird nicht gelesen und nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in eiligen Angelegenheiten an die Kolleginnen und Kollegen des Referats Z 14. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 (Teil 1 von 2) Bundesministerium für Bildung und For…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 (Teil 1 von 2)
Datum
27. Oktober 2020 19:16
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Az. Z14-18501/108(2020) Bonn, 27.10.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf meine Nachricht vom 28. August 2020 zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020. Aufgrund der Dateigröße erhalten Sie das Handbuch der Projektförderung in zwei E-Mails. Anbei finden Sie Teil 1. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]>| [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 (Teil 2 von 2) Bundesministerium für Bildung und For…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 (Teil 2 von 2)
Datum
27. Oktober 2020 19:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Az. Z14-18501/108(2020) Bonn, 27.10.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juli 2020 Sehr [geschwärzt], anbei finden Sie wie angekündigt Teil 2 des Handbuchs der Projektförderung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]>| [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]