Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
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hinterbliebenenversorgung erika runde, meine schreiben vom 27.06.2016 u vom 14.07.2016

hiermit beziehe ich mich auf meine v.g. schreiben. bis heute erhielt ich hierzu keine rückantwort.
in dem zusammenhang wundere ich mich über den umstand, dass ich inzwischen zum dritten mal auf meine schreiben jeweils von der beihilfestelle angerufen werde. bezogen waren meine schreiben jedoch eindeutig mit entspr. aktenzeichen auf die hinterbliebenenversorgung. dann wurden meine schreiben an die enspr. stelle weitergeleitet. warum erhalte ich keine rückantwort?
heute wurde ich erneut von der beihilfestelle angerufen auf mein schreiben vom 14.07.2016. erneut habe ich mich eindeutig mit entsprechendem aktenzeichen auf die hinterbliebenenversorgung bezogen. hier geht es insbesondere um die sehr hohen krankenversicherungsbeiträge und meine anfrage zu einem erneuten abschlag.meine heutige gesprächspartnerin am telefon hat mir zugesichert, dieses schreiben direkt persönlich der zuständigen stelle weiterzugeben.in meinem schreiben habe ich darum gebeten, eben nicht den hohen krankenversicherungsbeitrag ende juli 2016 abzubuchen, damit meine mutter etwas mehr geld für den monat zur verfügung hat.
ich hoffe wirklich sehr, dass sie mich kurzfristig anrufen können, damit noch rechtzeitig eine regelung getroffen werden kann.
vielen dank hierfür bereits jetzt.
mit freundlichen grüßen
runde-ayo

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juli 2016
  • Frist
    30. August 2016
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sabine runde-ayo
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
sabine runde-ayo
Betreff
hinterbliebenenversorgung erika runde, meine schreiben vom 27.06.2016 u vom 14.07.2016 [#17388]
Datum
27. Juli 2016 10:13
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit beziehe ich mich auf meine v.g. schreiben. bis heute erhielt ich hierzu keine rückantwort. in dem zusammenhang wundere ich mich über den umstand, dass ich inzwischen zum dritten mal auf meine schreiben jeweils von der beihilfestelle angerufen werde. bezogen waren meine schreiben jedoch eindeutig mit entspr. aktenzeichen auf die hinterbliebenenversorgung. dann wurden meine schreiben an die enspr. stelle weitergeleitet. warum erhalte ich keine rückantwort? heute wurde ich erneut von der beihilfestelle angerufen auf mein schreiben vom 14.07.2016. erneut habe ich mich eindeutig mit entsprechendem aktenzeichen auf die hinterbliebenenversorgung bezogen. hier geht es insbesondere um die sehr hohen krankenversicherungsbeiträge und meine anfrage zu einem erneuten abschlag.meine heutige gesprächspartnerin am telefon hat mir zugesichert, dieses schreiben direkt persönlich der zuständigen stelle weiterzugeben.in meinem schreiben habe ich darum gebeten, eben nicht den hohen krankenversicherungsbeitrag ende juli 2016 abzubuchen, damit meine mutter etwas mehr geld für den monat zur verfügung hat. ich hoffe wirklich sehr, dass sie mich kurzfristig anrufen können, damit noch rechtzeitig eine regelung getroffen werden kann. vielen dank hierfür bereits jetzt. mit freundlichen grüßen runde-ayo
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen sabine runde-ayo <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen sabine runde-ayo

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