Hintergründe für Impfwerbung per Brief

Informationen zu der Briefaktion, die scheinbar bestimmte Menschen ab 60 mit einem Brief von Karl Lauterbach "beglückt" hat, um diese von "Impfungen" zu überzeugen, die gegen eine "Pandemie" wirken würden.
Ich verweise auf diese Pressequellen, falls unklar ist, was gemeint ist:
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/post-von-lauterbach-mysterioeser-impf-brief-an-alle-ueber-60-81569430.bild.html
https://reitschuster.de/post/lauterbach-gab-fuer-seine-impf-briefe-50-millionen-aus/

Bitte machen Sie Folgendes zugänglich:
1. Die Rechtsgrundlage, nach der die Briefe verschickt wurden.
2. Die konkrete "Befehlskette" von Lauterbach bis zum Absender (Krankenkasse?) und den Inhalt dieser Aufforderungen.
3. Den Namen der Geldquelle: Haben die Krankenkassen dies aus ihrem Haushalt bezahlt oder woher stammt das Geld? In meinem Versicherungsvertrag steht nicht, dass ich Wirkstoffwerbung zu bezahlen habe.
4. Eine Analyse der Objektivität des Schreibens und der Rechtsfolgen, falls vorhanden.
5. Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der fachlichen, juristischen und aller anderweitigen Prüfungen des Textes zu, bevor oder nachdem die Texte finalisiert wurden.
6. Auch frühere Versionen der Texte die nicht verschickt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hintergründe für Impfwerbung per Brief [#261723]
Datum
26. Oktober 2022 07:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu der Briefaktion, die scheinbar bestimmte Menschen ab 60 mit einem Brief von Karl Lauterbach "beglückt" hat, um diese von "Impfungen" zu überzeugen, die gegen eine "Pandemie" wirken würden. Ich verweise auf diese Pressequellen, falls unklar ist, was gemeint ist: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/post-von-lauterbach-mysterioeser-impf-brief-an-alle-ueber-60-81569430.bild.html https://reitschuster.de/post/lauterbach-gab-fuer-seine-impf-briefe-50-millionen-aus/ Bitte machen Sie Folgendes zugänglich: 1. Die Rechtsgrundlage, nach der die Briefe verschickt wurden. 2. Die konkrete "Befehlskette" von Lauterbach bis zum Absender (Krankenkasse?) und den Inhalt dieser Aufforderungen. 3. Den Namen der Geldquelle: Haben die Krankenkassen dies aus ihrem Haushalt bezahlt oder woher stammt das Geld? In meinem Versicherungsvertrag steht nicht, dass ich Wirkstoffwerbung zu bezahlen habe. 4. Eine Analyse der Objektivität des Schreibens und der Rechtsfolgen, falls vorhanden. 5. Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der fachlichen, juristischen und aller anderweitigen Prüfungen des Textes zu, bevor oder nachdem die Texte finalisiert wurden. 6. Auch frühere Versionen der Texte die nicht verschickt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261723/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Hintergründe für Impfwerbung per Brief [#261723]
Datum
26. Oktober 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Hintergründe für Impfwerbung per Brief / Impf-Informationsschreiben [#261723]
Datum
29. November 2022 07:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Hintergründe für Impfwerbung per Brief [#261723]
Datum
23. Dezember 2022 14:04
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit Blick auf Ihre Fragen 2 und 4 bis 6 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen beantragten Informationen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden sind. Der Versand des von Ihnen angesprochenen Schreibens an Personen ab 60 Jahren, mit dem über die Möglichkeiten und den medizinischen Nutzen einer zweiten Auffrischimpfung – entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission – informiert wurde, erfolgte eigenverantwortlich durch die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Krankenversicherungsunternehmen. Es dient der Information über fällige Schutzimpfungen, die gesetzliche Krankenkassen gemäß § 20i Absatz 4 Satz 2 SGB V an ihre Versicherten richten können. Dem Bundesministerium für Gesundheit liegt lediglich eine grobe Schätzung zur Höhe der Kosten vor. Danach wurde für den Versand der 21,6 Mio. Schreiben an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise der 3,5 Mio. Schreiben an Versicherte der privaten Krankenversicherung mit Kosten in Höhe von ein bis zwei Euro je Schreiben kalkuliert. Hinzuweisen ist darauf, dass die Kosten nicht einheitlich sind, sondern von ggf. eigenen Druckkapazitäten, der Größe kassenspezifischer Aufträge und bestehender Verträge mit Dienstleistern abhängen. Mit freundlichen Grüßen