Hintergrund zu der Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“

Das im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz erwähnte Hintergrundpapier zu u der Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das im Protokoll zur 105. Datenschutz…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hintergrund zu der Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“ [#285110]
Datum
31. Juli 2023 11:33
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz erwähnte Hintergrundpapier zu u der Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285110/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatische Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Ü…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Empfangsbestätigung
Datum
1. August 2023 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie baten um die folgende Zusendung: > …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Hintergrund zu der Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“ [#285110]
Datum
24. August 2023 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie baten um die folgende Zusendung: > Das im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz erwähnte > Hintergrundpapier zu u der Entschließung „Notwendigkeit spezifischer > Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“ > > Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz > Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 > IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen > Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne > des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Gerne übersende ich Ihnen das Hintergrundpapier, siehe Anlage. Zur Einordnung: Da nicht bereits während der 105. Tagung der Datenschutzkonferenz über die Möglichkeit der Herausgabe des Hintergrundpapiers entschieden worden war, gehörte es nicht zu den zu veröffentlichenden Informationen im Zusammenhang mit dem Protokoll. Das Hintergrundpapier vom 11. Mai 2023 trägt den Titel "Hintergrund zur Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“ (zur eigenen Verwendung)" Es richtet sich also nicht wie Entschließungen oder Beschlüsse der Datenschutzkonferenz von vornherein an die Öffentlichkeit. Auf der 105. Tagung der Datenschutzkonferenz wurde die Entschließung "Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz! - Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat Auswirkungen auf zahlreiche deutsche Vorschriften im Beschäftigungskontext" abrufbar unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/2023-05-11_DSK-Entschliessung_Beschaeftigtendatenschutz.pdf verabschiedet, die sich an den Gesetzgeber und die Öffentlichkeit richtig. Die Entschließung und das anliegende Hintergrundpapier gehören zusammen; daher lege ich Ihnen die Entschließung zusätzlich bei. Vielen Dank für Ihr Interesse! Mit freundlichen Grüßen

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