Hintergrunddaten zum Hagenkreuzweg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Hagenkreuzweg im Ortsteil Brüggen bitte ich um ein paar Informationen.
Wie alt der Straßenname? Wann wurde er vergeben und weshalb wurde er vergeben?
Welcher Zweck wurde mit dem Straßennahmen verfolgt?
Falls dieser Straßenname die Folge einer Umbenennung ist: Wie hieß die Straße vorher und wann wurde der ehemalige Name vergeben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in zum Hagenkreuzweg im …
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hintergrunddaten zum Hagenkreuzweg [#194581]
Datum
5. August 2020 17:58
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in zum Hagenkreuzweg im Ortsteil Brüggen bitte ich um ein paar Informationen. Wie alt der Straßenname? Wann wurde er vergeben und weshalb wurde er vergeben? Welcher Zweck wurde mit dem Straßennahmen verfolgt? Falls dieser Straßenname die Folge einer Umbenennung ist: Wie hieß die Straße vorher und wann wurde der ehemalige Name vergeben? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194581/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Brüggen
ihre Anfrage vom 05.08.2020, Hagenkreuzweg Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. So…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
ihre Anfrage vom 05.08.2020, Hagenkreuzweg
Datum
6. August 2020 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
35,2 KB
image003.jpg
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Sobald ich Informationen habe, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Brüggen
Sehr geehrteAntragsteller/in folgende Information sind verfügbar: - Die Straße taucht kartografisch erstmals in …
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
AW: Hintergrunddaten zum Hagenkreuzweg [#194581]
Datum
6. August 2020 10:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in folgende Information sind verfügbar: - Die Straße taucht kartografisch erstmals in der Tranchotkarte 1801 - 1828 auf, - dort steht eine Bezeichnung "Haag Kreuz..", - der Weg endete an der heutigen Hagelkreuzkapelle, - der Weg diente auch als Erschließung der Ziegelindustrie um 1900, - es ist keine andere öffentliche Bezeichnung als Hagenkreuzweg bekannt, in einem Plan aus den 1960ern tauchte lediglich mal die Bezeichnung Hagelkreuzweg auf, - die erste archivierte Wohnbebauung des Hagenkreuzweges erfolgte 1954. Freundliche Grüße