Hinterziehung von Hundesteuern

Wie hoch war die Hundesteuer in 2018 (2019)?
Wie viele Hunde waren 2018 (2019) gemeldet?
Wurde aktiv nach unangemeldeten Hunden ermittelt?
Wie viele Verstöße gegen die Meldepflicht wurden 2018 (2019) ermittelt?
Was ist das Strafmaß bei einem Meldeverstoß?
Wie hoch sind die Strafen für die ermittelten Meldeverstöße in 2018 (2019) ausgefallen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Alexander Hecking
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Alexander Hecking
Betreff
Hinterziehung von Hundesteuern [#187988]
Datum
4. Juni 2020 11:57
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch war die Hundesteuer in 2018 (2019)? Wie viele Hunde waren 2018 (2019) gemeldet? Wurde aktiv nach unangemeldeten Hunden ermittelt? Wie viele Verstöße gegen die Meldepflicht wurden 2018 (2019) ermittelt? Was ist das Strafmaß bei einem Meldeverstoß? Wie hoch sind die Strafen für die ermittelten Meldeverstöße in 2018 (2019) ausgefallen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Hecking Anfragenr: 187988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187988 Postanschrift Alexander Hecking << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Hecking

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Hecking, die von Ihnen begehrten Auskünfte betreffen Sachverhalte, die die Berliner Ordnungsäm…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: WG: Hinterziehung von Hundesteuern [#187988]
Datum
8. Juni 2020 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hecking, die von Ihnen begehrten Auskünfte betreffen Sachverhalte, die die Berliner Ordnungsämter mangels eigener Zuständigkeit nicht ermitteln können. Sowohl die steuerliche Anmeldung (Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. Halterin zuständigen Wohnsitzfinanzamtes) als auch die Verfolgung von Verstößen gegen die Meldepflicht, erfolgt über die Finanzbehörden. Ich bitte Sie daher, sich hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens an die Senatsverwaltung für Finanzen zu wenden. Beste Grüße