Hinweise auf Wildkameras

Anfrage an: Thüringen Forst

In Waldgebieten werden zunehmend Wildkameras montiert um Tiere zu beobachten. Dazu folgende Fragen:
1. Wie viele Wildkameras sind durchschnittlich montiert?
2. Gibt es Hinweisschilder rund um die Wildkameras?
2a. Wenn nein, warum nicht?
3. Was passiert mit den aufgenommenen Daten, sofern es sich dabei nicht um Tieraufnahmen handelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Thüringen Forst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinweise auf Wildkameras [#280087]
Datum
30. Mai 2023 21:27
An
Thüringen Forst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Waldgebieten werden zunehmend Wildkameras montiert um Tiere zu beobachten. Dazu folgende Fragen:<< Antragsteller:in >> 1. Wie viele Wildkameras sind durchschnittlich montiert?<< Antragsteller:in >> 2. Gibt es Hinweisschilder rund um die Wildkameras?<< Antragsteller:in >> 2a. Wenn nein, warum nicht?<< Antragsteller:in >> 3. Was passiert mit den aufgenommenen Daten, sofern es sich dabei nicht um Tieraufnahmen handelt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280087/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Thüringen Forst
Hinweise zur jagdlichen Verwendung von Wildkameras Sehr << Antragsteller:in >> die Fragen aus Ihrer M…
Von
Thüringen Forst
Betreff
Hinweise zur jagdlichen Verwendung von Wildkameras
Datum
21. Juli 2023 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Fragen aus Ihrer Mail vom 30.05.2023 sind nicht dem Auskunftsrecht nach ThürTG/ThürUIG/VIG zuzuordnen, da es sich bei der jagdlichen Verwendung von Wildkameras um keine hoheitliche / staatliche Aufgabe handelt. Ich möchte Ihnen aber hiermit gern antworten und unseren internen Umgang mit dem Thema Wildkameras darstellen: Vorab folgende Hintergrundinformationen: Wildkameras werden von Forstämtern in Thüringen zur praktischen Jagdausübung (Frequentierung von Kirrungen, Suhlen, Wildäsungsflächen etc.) eingesetzt. Unter Einsatz der Wildkameras sollen Bestand und Wechsel des Wildes im Jagdbezirk festgestellt und die Ergebnisse für die Jagd- und Hegemaßnahmen verwendet werden. Standard-Anwendungsfall für Wildkameras in Jagdbezirken ist die kleinräumige Fotoüberwachung jagdlicher Einrichtungen wie z.B. Kirrungen oder Salzlecken. Im Hinblick auf die hohe Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest werden als präventive Maßnahme zur Reduktion der Schwarzwildpopulation Schwarzwildfallen eingesetzt. Diese werden aus tierschutzrechtlichen Gründen unter Einsatz von Wildkameras überwacht. Die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage stellt sich wie folgt dar: Gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1: Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: · e) "..die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" · f) "..die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt." in Verbindung mit · § 16 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 6 und 9 der Verordnung (EU) 2016/679), Abs. (2): "Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist unbeschadet anderer Rechtsvorschriften zulässig, soweit und solange ... sie zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung erforderlich ist, das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann" · § 28 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Abs 1: "Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen" und · § 30 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Abs 1: "Die Videobeobachtung oder -aufzeichnung...ist zulässig, wenn dies zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe oder in Ausübung in Ausübung öffentlicher Gewalt... zum Schutz von Sachen... erforderlich ist." Nun zu Ihren Fragen: 1. Wie viele Wildkameras sind durchschnittlich montiert? Mit belastbaren Zahlen kann die Landesforstanstalt nicht dienen. Im Rahmen von Umweltmonitoring (Luchs-, Auerhühner- etc.) betreibt die ThüringenForst-AöR selbst einige Wildkameras. Die überwiegende Mehrzahl von Wildkameras wird jedoch von allen Jagenden eingesetzt. Dies betrifft auf Staatswaldflächen Jagd-Pachtende, temporär jagende Kundschaft und eigenes Personal. Für alle Beschäftigten der ThüringenForst-AöR auf Flächen des Landes regelt eine interne Arbeitsanweisung den Gebrauch von Wildkameras. Auch sind Wildkameras nicht im dauerhaften Einsatz, sondern werden nur temporär eingesetzt. Jegliche Schätzung ist insofern von vielen Faktoren abhängig und nicht seriös möglich. · 2. Gibt es Hinweisschilder rund um die Wildkameras? 2a. Wenn nein, warum nicht? In der Regel nicht. Begründung: Das Thüringer Waldgesetz (§6, Abs. 7) definiert Teile des Waldes (bspw. Anpflanzungen, Holzlagerplätze, jagdliche Einrichtungen, Kirrungen) als nicht-öffentlichen Raum. Solche Flächen sind vergleichbar mit einem Betriebsgelände, wo eine Ausschilderung nicht notwendig ist. In unserer internen Dienstanweisung wird verbindlich angewiesen, dass die Kamerastandorte so zu wählen sind, dass die Aufnahme von Personen bestmöglich ausgeschlossen werden können. Wildkameras dürfen ausdrücklich keine öffentlichen Bereiche, wie zum Beispiel Waldwege, Wanderrouten, Erholungseinrichtungen, Rast- und Parkplätze und ähnliches, überwachen. Beim Einsatz von Wildkameras dürfen keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Sollten zufällig Personen (Brennholzwerber, Pilzsammler, Wanderer, Geocacher etc.) gefilmt oder fotografiert werden, sind diese Daten unverzüglich und vollständig auf allen Geräten (ggf. auch nach Versand per MMS, E-Mail etc.) zu löschen. · 3. Was passiert mit den aufgenommenen Daten, sofern es sich dabei nicht um Tieraufnahmen handelt? Siehe Antwort Frage 2. Mit freundlichen Grüßen