hinweise zur Erlangung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife zwischen den Jahren 2000 und 2011.

Die Hinweise zur Erlangung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife zwischen den Jahren 2000 und 2011, sofern das Theoretische Fachabitur in diesen Jahren erworben wurde.

Leider sind diese Dokumente Online nicht auffindbar,
daher bitte ich Sie um die Veröffentlichung der angeforderten Dokumente auf Ihrer Website unter ebendiesem Thema, da eine Wiederholung dieser Anfrage durch Dritte
an Ihre Sachbearbeiterin damit vorgebeugt werden können.

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    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Hi…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
hinweise zur Erlangung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife zwischen den Jahren 2000 und 2011. [#296469]
Datum
7. Januar 2024 02:39
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hinweise zur Erlangung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife zwischen den Jahren 2000 und 2011, sofern das Theoretische Fachabitur in diesen Jahren erworben wurde. Leider sind diese Dokumente Online nicht auffindbar, daher bitte ich Sie um die Veröffentlichung der angeforderten Dokumente auf Ihrer Website unter ebendiesem Thema, da eine Wiederholung dieser Anfrage durch Dritte an Ihre Sachbearbeiterin damit vorgebeugt werden können.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296469/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Ihr Auskunftsersuchen vom 07.01.2024 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz betreffend die Hinweise zur Erl…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 07.01.2024 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz betreffend die Hinweise zur Erlangung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife
Datum
19. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwortschreiben.pdf
2,6 MB
Das Amt kann die Daten nicht rausgeben da sie nicht mehr Existieren.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht übersend…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG
Datum
23. Januar 2024 17:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
240119-auskunftsersuchennachifg-hinweiseerwerbfachhochschulreife.pdf
596,5 KB
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929 Bytes
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3,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Auskunftsersuchen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.01.2023 zu Hinweisen zur Erlangung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife zwischen den Jahren 2000 und 2011 per E-Mail. Sie erhalten ihn zusätzlich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ih…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469]
Datum
1. Februar 2024 22:11
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige und ausführliche Antwort. Leider benötige ich persönlich die Verwaltungsvorschriften für das Schuljahr 2010. Ich verzichte Daher auf Ihr Angebot und lege Wiederspruch ein. Ich bitte Sie folgend um die Beantwortung meiner nun aufgeworfenen Fragen da diese Vorschriften nicht mehr Vorliegen: 1. Ist es mir noch möglich mein Fachabitur anerkennen zu lassen sofern ich im Jahr 2010 den theoretischen Teil abgeschlossen habe? 2a. Wenn Ja, auf welcher Grundlage wird darüber entschieden? 2b. Wie kann ich diese Einsehen um etwaige schon erfüllte Chancen abzugleichen? 3. Wenn Nein, mit welcher Begründung? Weiterhin frohes Schaffen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296469/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469] Sehr [geschwärzt], ich gehe aufgrund Ihrer Angab…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469]
Datum
2. Februar 2024 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich gehe aufgrund Ihrer Angaben davon aus, dass Sie 2010 den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einem Berliner Gymnasium und nicht im zweiten Bildungsweg erworben haben. Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2012/2013 in die Qualifikationsphase eingetreten sind, gilt gem. § 49 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) der § 46 Absatz 4 VO-GO in der bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg vom 22. Juli 2013 (GVBl. S. 359) geltenden Fassung. In Ihrem Fall kann somit eine Anerkennung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife auf Grundlage des § 46 Absatz 4 VO-GO in der Fassung vor dem 1. August 2013 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 14/2011 vom 16. November 2011 erfolgen. Bitte teilen Sie mir mit, ob und wenn ja in welcher Form Sie vor diesem Hintergrund doch die Zusendung der Verwaltungsvorschrift wünschen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]; [geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] 49 VO-GO Übergangsregelungen (aktuelle Fassung) […] (3) § 46 gilt entsprechend für Schülerinnen und Schüler, die den gymnasialen Bildungsgang frühestens am Ende des Schuljahres 1997 / 1998 endgültig verlassen haben. Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2012/2013 in die Qualifikationsphase eingetreten sind, gilt § 46 Absatz 4 in der bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Sekundarstufe [geschwärzt], die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg vom 22. Juli 2013 (GVBl. S. 359) geltenden Fassung. § 46 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Fassung 01.08.2011 – 31.07.2013) […] (4) Wer neben dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines [geschwärzt] der Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechenden mindestens einjährigen Praktikums oder sozialen oder ökologischen Jahres erbringt, erwirbt die Fachhochschulreife und ist zum Besuch der Fachhochschule berechtigt. Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine für das Studium an einer Fachhochschule förderliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] Begründung? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469] Sehr << Anrede >> im Herbst diesen …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469]
Datum
2. Februar 2024 14:09
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
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Sehr << Anrede >> im Herbst diesen Jahres wurde mir bei einem Telefonat mit Ihrer Sachbearbeiterin für diesen Bereich mitgeteilt, dass ich eine Berufserfahrung von 5 Jahren nachweisen muss. Meine Berufserfahrung bezieht sich auf den Bereich der Sozialassistenz. Daher gehe ich davon aus, dass es eine Liste bzw. möglichkeit der Einordnung verschiedener Berufsgruppen geben muss, was ich hier bei der Formulierung " förderliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren" beim wort "mindestens" in Kombination mit der Aussage das ich 5 Jahre Tätigkeit als Sozialassistent nachweisen muss. Ich bitte Sie daher mir drei weitere Fragen zu beantworten: 1. Gibt es eine Liste in der eine Bewertung aufgeführt wird, welcher zeitliche Aufwand in unterschiedlichen Berufsgruppen notwendig ist zur Erlangung der Fachhochschulreife? 2. Verständnisfrage: Ist ein freiwilliges, selbstmotiviert absolviertes, einjähriges Praktikum gleichgesetzt mit dem Nachweis einer mindestens 3 Jährigen Berufserfahrung? 2a.: Spielt dabei die Vergütung des Praktikums eine Rolle? Ich Danke vielmals für Ihre Geduld und Ihre gütigen, ausführlichen Antworten. Weiterhin frohes schaffen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296469/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469] Sehr << Anrede >> hinzufügend möchte…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469]
Datum
2. Februar 2024 14:51
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
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Sehr << Anrede >> hinzufügend möchte ich noch bestätigen, dass sich die Fragen auf den 2010 erreichten schulischen Teil der Fachhochschulreife an einem Berliner Gymnasium beziehen und Sie daher mit Ihrer genannten Vermutung richtig liegen. Weiterhin frohes Schaffen und hochachtungsvolle Grüße, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296469/
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469] Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Ihre Auskunftsersuchen vom 07.01.2023 nach dem IFG [#296469]
Datum
5. Februar 2024 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer 1. Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine gesonderte Liste gibt. Der geforderte Zeitumfang wird einheitlich in der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 14/2011 festgelegt. Die mindestens dreijährige Berufstätigkeit darf ausschließlich in einem beruflichen Arbeitsfeld erfolgen und muss durch Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis nachgewiesen werden. Vom Umfang her muss die Tätigkeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (hauptberufliche Tätigkeit) umfassen. Zu Frage 2: Ja. Zu Frage 2a: Nein. Entscheidend ist, dass tatsächlich ein Praktikumsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Wenn Sie eine Beratung zur Anerkennung der Fachhochschulreife wünschen, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Kollegin. Sie ist montags und mittwochs zwischen 10 und 11 Uhr telefonisch unter der (030) 90227 6736 zu erreichen. Teilen Sie mir bitte abschließend mit, ob Sie an Ihrem Antrag auf Akteneinsicht festhalten oder nicht. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Antwort von der Sachbearbeiterin der Abteilung "Anerkennung Fachhochschulreife" Sehr [geschwärzt], die …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Antwort von der Sachbearbeiterin der Abteilung "Anerkennung Fachhochschulreife"
Datum
8. April 2024
Status
Warte auf Antwort
319,1 KB
Sehr [geschwärzt], die VO-GO, die für das Abgangsjahr 2010 zutrifft, hänge ich ihnen an. Dort schauen sie sich bitte den § 46 (4) an. Schauen sie sich bitte auch den § 49 an, vielleicht ist irgendetwas davon auf sie anwendbar. Frau [geschwärzt] konnte ich leider noch nicht erreichen, werde ihr dies aber ebenfalls nochmals mitteilen. [Person die vorherige angaben gemacht hat welche laut dieser Sachbearbeitung Falsch sind{anm. des Antragstellers}] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anruf bei der Dienstelle Annerkenung Fachhochschulreife Es gab ein Telefonat mit der Zuständigen Stelle. In diesem…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Anruf bei der Dienstelle Annerkenung Fachhochschulreife
Datum
8. April 2024
Status
Warte auf Antwort
Es gab ein Telefonat mit der Zuständigen Stelle. In diesem wurde mir Mitgeteilt, dass die im vorherigen Schriftverlauf genannten Informationen nicht korrekt sind und bei einer Tätigkeit als Sozialassistenten eine Berufsdauer von 5 Jahren zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig sei. Die Daraufhin formulierte Email lautet wie folgt: Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf unser Telefonat am 8.4.2024 gegen 10:45 sende ich ihnen hiermit die Informationen die ich seitens Fragedenstaat erhalten habe. Gerne werde ich unseren Schriftverlauf auf dieser Plattform entsprechend ihren Antworten Ergänzen solange dies in Ihrem einvernehmen stattfinden darf.. Frau Y ([Fragedenstaat antwortende, {kommentar des Antragstellers}]) hat hierbei die Sachbearbeitung der Anfrage übernommen. Im Verlauf der Anfrage wird wie folgt Argumentiert: "Der geforderte Zeitumfang wird einheitlich in der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 14/2011 festgelegt. Die mindestens dreijährige Berufstätigkeit darf ausschließlich in einem beruflichen Arbeitsfeld erfolgen und muss durch Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis nachgewiesen werden. Vom Umfang her muss die Tätigkeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (hauptberufliche Tätigkeit) umfassen." (Email vom 5ten Februar, von Frau Y) Wie in dere Anfrage formuliert, habe ich 2010 vorzeitig die Abiturphase an "generisches Gymnasium in Berlin" Verlassen und eine Theoretische Fachhochschulreife erworben. Momentan möchte ich prüfen ob für meine weiterführende Berufstätigkeit diese von nutzen sein kann. anbei der Link zur Anfrage bei Fragdenstaat: https://fragdenstaat.de/anfrage/hinweise-zur-erlangung-des-berufsbezogenen-teils-der-fachhochschulreife-zwischen-den-jahren-2000-und-2011/ Weiterhin frohes Schaffen, Antragsteller
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort von der Sachbearbeiterin der Abteilung "Anerkennung Fachhochschulreife" [#296469] Sehr [gesc…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort von der Sachbearbeiterin der Abteilung "Anerkennung Fachhochschulreife" [#296469]
Datum
9. April 2024 21:11
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
319,1 KB
Sehr [geschwärzt], nach telefonischer Rücksprache mit Frau [geschwärzt] ([geschwärzt]) am 8.04.2024, ergibt sich aus der angehängten VO-GO eine Dauer von 5 Berufsjahren zur Erlangung der Fachhochschulreife. Konträr dazu wurde von Ihnen am 2.02.2024 in der an mich gerichteten Antwortmail wie folgt argumentiert: "Zitierte Rechtsvorschriften: § 49 VO-GO Übergangsregelungen (aktuelle Fassung) [] (3) § 46 gilt entsprechend für Schülerinnen und Schüler, die den gymnasialen Bildungsgang frühestens am Ende des Schuljahres 1997 / 1998 endgültig verlassen haben. Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2012/2013 in die Qualifikationsphase eingetreten sind, gilt § 46 Absatz 4 in der bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und den Zweiten Bildungsweg vom 22. Juli 2013 (GVBl. S. 359) geltenden Fassung. § 46 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Fassung 01.08.2011 – 31.07.2013) [] (4) Wer neben dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines in der Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechenden mindestens einjährigen Praktikums oder sozialen oder ökologischen Jahres erbringt, erwirbt die Fachhochschulreife und ist zum Besuch der Fachhochschule berechtigt. Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine für das Studium an einer Fachhochschule förderliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. " -------------- Ich befinde mich nun in der Herausforderung, dass Ihre Behörde 2 unterschiedliche Aussagen trifft zu einem Thema. Daher schließe ich diese Mail mit 2 weiteren Fragen an Sie: 1. Welche der genannten Verordnungen gilt nun im Fall der erbringung eines fachpraktischen Teils zur erlangung der Fachhochschulreife, wenn der theoretische Teil im Jahr 2010 durch vorzeitiges beenden der Gymnasialen Oberstufe erlangt wurde, Sind es 3 oder 5 Jahre? 2. Wie erklären Sie die Rechtssicherheit ihrer Aussagen gegenüber den anderslautenden Aussagen Ihrer Kollegin für die jeweiligen Antragsteller*innen? Hochachtungsvolle Grüße und viel Gutes wünsche ich Ihnen allen, [geschwärzt] Anhänge: - vo-go.pdf Anfragenr: 296469 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Automatische Antwort: Antwort von der Sachbearbeiterin der Abteilung "Anerkennung Fachhochschulreife" [#…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Automatische Antwort: Antwort von der Sachbearbeiterin der Abteilung "Anerkennung Fachhochschulreife" [#296469]
Datum
9. April 2024 21:11
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ab dem 23.04.2024 wieder im Dienst. Bis dahin wird Ihre E-Mail nicht gelesen oder weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau [geschwärzt] (Tel: [geschwärzt]; E-Mail: [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]