Hinweise zur Gebührenerhebung nach dem HmbTG
Anfrage an:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
In der Dienstvorschrift der BGV zur Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes heißt es unter Punkt 2.2. "Gebührenerhebung":
"Hinweise zur Gebührenerhebung nach dem HmbTG bei Anfragen gibt die Justizbehörde in ihrem Schreiben vom 31.10.2012...."
Die Dienstanweisung lässt sich hier abrufen: https://fragdenstaat.de/files/foi/11161/BGV-UmsetzungHamburgischesTransparenzgesetz_geschwaerzt.pdf
Es wird um Übersendung des in der Dienstanweisung erwähnten Schreibens vom 31.10.2012 gebeten.
Vielen Dank!
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Juli 2013
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28. August 2013
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