Hinweise zur Gebührenerhebung nach dem HmbTG

In der Dienstvorschrift der BGV zur Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes heißt es unter Punkt 2.2. "Gebührenerhebung":

"Hinweise zur Gebührenerhebung nach dem HmbTG bei Anfragen gibt die Justizbehörde in ihrem Schreiben vom 31.10.2012...."

Die Dienstanweisung lässt sich hier abrufen: https://fragdenstaat.de/files/foi/11161/BGV-UmsetzungHamburgischesTransparenzgesetz_geschwaerzt.pdf

Es wird um Übersendung des in der Dienstanweisung erwähnten Schreibens vom 31.10.2012 gebeten.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2013
  • Frist
    28. August 2013
  • Ein:e Follower:in
Stephan Weinberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Hinweise zur Gebührenerhebung nach dem HmbTG
Datum
27. Juli 2013 19:48
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Dienstvorschrift der BGV zur Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes heißt es unter Punkt 2.2. "Gebührenerhebung": "Hinweise zur Gebührenerhebung nach dem HmbTG bei Anfragen gibt die Justizbehörde in ihrem Schreiben vom 31.10.2012...." Die Dienstanweisung lässt sich hier abrufen: https://fragdenstaat.de/files/foi/11161/BGV-UmsetzungHamburgischesTransparenzgesetz_geschwaerzt.pdf Es wird um Übersendung des in der Dienstanweisung erwähnten Schreibens vom 31.10.2012 gebeten. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger
Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem HmbTG Sehr geehrter Herr Weinberger, in der Anlage übersende ich Ihnen das gewünschte Infos…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG
Datum
30. Juli 2013 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weinberger, in der Anlage übersende ich Ihnen das gewünschte Infoschreiben zum Gebührengesetz vom 31.10.2012. Mit freundlichen Grüßen Christian Fischer __________________________________________ Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Gleichstellung Abteilung Öffentliches Recht und Rechtsprüfung J37/1 Projekt zur Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes Drehbahn 36, D-20354 Hamburg Tel.: +49 40 42843-4000, E-Fax.: +49 40 4279-43035 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>