Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist im Juli diesen Jahres in Kraft getreten.
Bitte übermitteln Sie mir Unterlagen, wie Sie Ihre Mitarbeiter über die Umsetzung an Ihrer Hochschule darüber informiert haben. Das könnten beispielsweise Rundschreiben oder Vorträge sein.
Neben der proaktiven Kommunikation Ihrerseits mit Ihren Mitarbeitern, erbitte ich auch „passive“ Unterlagen. Das könnten beispielsweise Webseiten sein, auf die Mitarbeiter Zugriff haben, um sich über den Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz an Ihrer Hochschule zu informieren. Auch Flyer, Broschüren oder Ablaufdiagramme würden für mich dazu gehören.
Sollten Sie externe Dienstleister mit der Bearbeitung von Meldungen beauftragt haben, so bitte ich um Nennung der rechtlichen Person/Firma, die sich aus den Vertragsakten ergeben sollte.
Und letztlich erbitte ich die Übermittlung des Verfahrens aus Ihrem Verfahrensverzeichnis nach DSGVO.
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Datum30. Dezember 2023
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14. Mai 2024
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