Hinweiszettel an Falschparker

1) Alle Hinweiszettel, die an gefährlich und behindernd parkende Fahrzeuge angebracht werden. Insbesondere den Hinweiszettel mit Aufschrift "Ihr Fahrzeug verhindert unseren schnellen Einsatz!"
2) Dienstanweisungen, Leitlinien, Orierntierungshilfen, Merkzettel, Schulungsmaterial und Ähnliches zum Umgang mit behindernd parkenden Fahrzeugen.

Beides bitte bevorzugt digital per Email.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinweiszettel an Falschparker [#275922]
Datum
16. April 2023 11:53
An
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle Hinweiszettel, die an gefährlich und behindernd parkende Fahrzeuge angebracht werden. Insbesondere den Hinweiszettel mit Aufschrift "Ihr Fahrzeug verhindert unseren schnellen Einsatz!"<< Antragsteller:in >> 2) Dienstanweisungen, Leitlinien, Orierntierungshilfen, Merkzettel, Schulungsmaterial und Ähnliches zum Umgang mit behindernd parkenden Fahrzeugen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Beides bitte bevorzugt digital per Email. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275922/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hinweiszettel an Falschparker“ [#275922]
Datum
10. Juni 2023 19:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/275922/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Feuerwehr seit zwei Monaten nicht auf meine Anfrage nach IFG NRW antwortet. Dies ist nicht die erste Anfrage, auf die die Feuerwehr nicht reagiert, zu spät reagiert oder unvollständig - trotz Vermittlung durch die LDI - antwortet. Zusätzlich erschwert die Feuerwehr das Verfahren, indem ihre Email-Infrastruktur häufig E-Mails der Informationsfreiheitsplattform FragDenStaat ablehnt (Spamfilter). Mehrmalige Information zu diesem Umstand werden ebenfalls ignoriert, seit Januar diesen Jahres. Ich möchte Sie bitten das Verhalten der Feuerwehr Köln offiziell zu beanstanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 275922.pdf Anfragenr: 275922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275922/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.06.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Hinweiszettel an Falschparker“ [#275922]
Datum
16. Juni 2023 09:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.06.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4069/23 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker
Datum
21. Juni 2023 07:56
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4069/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.04.2023 auf Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr o.a. Begehren gegenüber der Stadt Köln (Feuerwehr) soeben aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker Sehr << Antragsteller:i…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker
Datum
4. Juli 2023 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragten die Bereitstellung der Hinweiszettel, die durch Feuerwehreinsatzkräfte an gefährlich oder behindernd parkenden Fahrzeugen angebracht werden. Im Anhang befindet sich der entsprechende Hinweiszettel. Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Feuerwehr keine Ordnungsbehörde ist und somit auch keine ordnungsbehördliche Maßnahmen bei falschparkenden Fahrzeugen im öffentlichen Raum durchführt. Betreffende Hinweiszettel sind kein offizielles Schreiben und haben keinerlei Rechtswirkung. Die Hinweiszettel werden anlassbezogen und nach situationsabhängiger Einschätzung der Einsatzkräfte vor Ort an Fahrzeugen angebracht, um informativ auf die notwendige Durchfahrtsbreite von Einsatzfahrzeugen hinzuweisen. Das Anbringen der Hinweiszettel erfolgt im Ermessen der Einsatzkräfte - besondere Dienstanweisungen o.Ä. existieren hierzu nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922] Guten Tag, Vielen …
An Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922]
Datum
4. Juli 2023 21:21
An
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Nach beinahe drei Monaten habe ich kaum noch damit gerechnet. Ich möchte Sie dringend an den mit "2)" markierten zweiten Teil meiner Anfrage von vor drei Monaten erinnern. Aus Ihrer bisherigen Kommunikation wird nicht klar, ob Sie meine Anfrage beantworten können oder nicht. Sie schrieben, dass es keine Dienstanweisungen zu Hinweiszetteln gäbe. Nun habe ich keine solchen Dienstleistungen angefragt, sondern "Dienstanweisungen, Leitlinien, Orierntierungshilfen, Merkzettel, Schulungsmaterial und Ähnliches zum Umgang mit behindernd parkenden Fahrzeugen." Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie so viel Mühe in die Gestaltung und den Druck von Hinweiszetteln investieren, aber keinerlei Informationen intern weitergeben für nachhaltige Maßnahmen gegen und Lösungen zu gefährdenden Falschparkern. Da meine Anfrage bereits sehr lange auf vollständige Bearbeitung wartet und die gesetzliche Frist seit dem 20.5.23 verstrichen ist, möchte ich Sie um zeitnahe Beantwortung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922] Sehr << Antra…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922]
Datum
5. Juli 2023 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für ihre erneute Anfrage. mit Bezug zu 2.) teile ich ihnen mit, dass es keine Dienstanweisungen, Leitlinien, Orientierungshilfen o.Ä. zur Anwendung der betreffenden Hinweiszettel und sich daraus evtl. ableitenden Maßnahmen gibt. Das Anbringen der betreffenden Hinweiszettel erfolgt im Ermessen der Einsatzkräfte vor Ort und ist eine Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit, welche bundesweit bei Feuerwehren Anwendung findet. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt beim Verkehrsdienst der Stadt Köln. Informationen zu Aufgaben und Erreichbarkeiten finden Sie unter folgendem Link. https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922] Guten Tag, Meine F…
An Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922]
Datum
5. Juli 2023 12:26
An
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Meine Frage 2) bezieht sich nicht auf Hinweiszettel. Gibt es bei Ihnen allgemeine Dienstanweisungen, wie mit Falschparkern umgegangen werden soll oder wie mit Falschparkern umgegangen wird? Gibt es Handreichungen oder Informationsquellen mit der Rufnummer für den Verkehrsdienst oder zum Ordnungsamt? Haben Sie Aushänge in der Wache oder ein Handbuch im Einsatzfahrzeug mit der Telefonnummer? Vielleicht haben Sie technische Vorrichtungen, wie einen Knopf im Fahrzeug, um bei der Leitstelle eine Behinderung zu melden? Dann sollte es wohl Schulungsmaterial oder Handbücher zum Umgang mit der Technik existieren. Werden dann andere Einsatzfahrzeuge über die Behinderung informiert, so dass eine andere Route zum Einsatzort gefahren wird? Erklären Sie wann Verkehrsdienst und wann Polizei zuständig ist? Schulen Sie Situationen, wenn Hydranten nicht erreichbar sind oder ob man im Notfall Fahrzeuge umsetzen oder beschädigen darf, wenn Gefahr im Verzug ist? Auf solche Situationen und mehr zielt meine Anfrage. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen auf meine Anfrage zu antworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275922/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922] Guten Tag << …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922]
Datum
25. Juli 2023 10:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Die Feuerwehr hat mir teilweise geantwortet. Leider verweigert die Feuerwehr Köln den Zugang von den von mir angefragten Dienstanweisungen, Leitlinien, Orientierungshilfen, Merkzetteln, Schulungsmaterial und Ähnlichem zum Umgang mit behindernd parkenden Fahrzeugen. Die Feuerwehr erklärt, "dass es keine Dienstanweisungen, Leitlinien, Orientierungshilfen o.Ä. zur Anwendung der betreffenden Hinweiszettel" gäbe. Dies ist jedoch keine geeignete Antwort auf meine Frage. Ich habe nicht im Kontext von Hinweiszetteln angefragt, sondern im Kontext von allgemeinen Verkehrsbehinderungen durch Falschparker. Auch nach mehrmaliger Nachfrage konnte das Missverständnis (?) nicht ausgeräumt werden. Es scheint nicht plausibel, dass die Feuerwehr keine Materialien zur Thematik Falschparker vorhält. Behinderungen durch Falschparker bei Feuerwehreinsätzen sind regelmäßig in der Presse. Es gibt in Köln unregelmäßig Kontrollfahrten, bei denen Wege Probegefahren werden. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4069/23 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker
Datum
25. Juli 2023 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4069/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.04.2023 auf Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Nachfrage gegenüber der Stadt Köln (Feuerwehr) noch einmal aufgegriffen und melde mich unaufgefordert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922 Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922
Datum
16. August 2023 09:28
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4069/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.04.2023 auf Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker Meine Nachfrage vom 25.07.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich die Stadt Köln (Feuerwehr) an meine Nachfrage vom 25.07.2023 erinnert und melde mich unaufgefordert. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
WG: IFG NRW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922] Sehr <&…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
WG: IFG NRW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922]
Datum
16. August 2023 12:20
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
209-2-3-2-6-406923ifginformationszugangb.eml
14,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> gerne gehen wir erneut auf Ihre Anfrage ein. Der geforderte Zugang zu "2) Dienstanweisungen, Leitlinien, Orientierungshilfen, Merkzettel, Schulungsmaterial und Ähnliches zum Umgang mit behindernd parkenden Fahrzeugen" wird nicht gewährt. a. Allgemeingültige Vorschriften ergeben sich aus der freizugänglichen StVO. b. Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit sowie grundlegende und allgemeingültige Handlungs-/ Verfahrensanweisungen mit Falschparkern können der Internetseite der Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00449/index.html entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG NRW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922] Guten …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG NRW: 209.2.3.2.6-4069/23 IFG Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker [#275922]
Datum
16. August 2023 13:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihr Vermittlung. Dank Ihnen hat die Feuerwehr Köln tatsächlich geantwortet. Leider lehnt sie meine Anfrage ohne Begründung ab. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie der Feuerwehr Köln (gerne mit dem Datenschutzbeauftragten Herrn Fricke im CC) den Umgang mit dem IFG NRW noch einmal erklären könnten. Insgesamt warte ich nun seit vier Monaten auf die angefragte Information. Ich verstehe nicht, wie man vier Monate für eine Ablehnung benötigen kann, wenn diese ohne Angabe von Gründen daherkommt. Die Feuerwehr hat es nicht Mal geschafft mich mit meinem richtigen Namen anzuschreiben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275922/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922 Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922
Datum
16. August 2023 14:34
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4069/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.04.2023 auf Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker Ihre E-Mail vom heutigen Tage Sehr << Antragsteller:in >> die Feuerwehr Köln teilte mir soeben mit, dass Ihnen bereits mit Nachricht vom 04.07.2023 mitgeteilt wurde, dass keine Dienstanweisungen o.Ä. zu dem betreffenden Thema vorliegen. Auch wenn aus Ihrer Sicht es nicht plausibel erscheint: Die von Ihnen begehrten Informationen zum zweiten Teil Ihres Antrags sind nicht vorhanden. Ich schließe den Vorgang ab und hoffe dennoch, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922 [#275922] Guten Tag, Es is…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922 [#275922]
Datum
16. August 2023 15:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es ist ja genau mein Problem, dass die Feuerwehr Köln NICHT gesagt hat, dass meine begehrten Informationen nicht vorhanden seien, sondern von anderen Informationen sprach, die nicht vorhanden seien. Die Feuerwehr Köln schrieb tatsächlich: "mit Bezug zu 2.) teile ich ihnen mit, dass es keine Dienstanweisungen, Leitlinien, Orientierungshilfen o.Ä. zur Anwendung der betreffenden _HINWEISZETTEL_ und sich daraus evtl. ableitenden Maßnahmen gibt." (Hervorhebung von mir) Dies habe ich nicht angefragt. Ich habe nun mehrfach versucht dieses Missverständnis (?) auszuräumen. Die Feuerwehr hat darauf niemals versucht dieses vermeintliche Missverständnis auszuräumen. Darf ich Sie also so verstehen, dass die Feuerwehr Köln keine Dienstanweisungen, Leitlinien, Handreichungen, Aushänge, Dokumentationen zu technischen Vorrichtungen oder Schulungsmaterial zum Thema Falschparker hat? Ich darf Sie so verstehen, dass die Feuerwehr Köln meine Anfrage richtig verstanden, aber ungenau geantwortet hat? Die Telefonnummer der Leitzentrale des Verkehrsdienstes ist auch nicht dokumentiert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275922/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922 Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922
Datum
17. August 2023 09:02
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-4069/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.04.2023 auf Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker Ihre E-Mail vom gestrigen Tage Sehr << Antragsteller:in >> ja, Sie können mich so verstehen, dass die Feuerwehr Köln keine Dienstanweisungen, Leitlinien, Handreichungen, Aushänge, Dokumentationen zu technischen Vorrichtungen oder Schulungsmaterial zum Thema Falschparker hat. Dies wurde mir soeben auch noch einmal telefonisch bestätigt. Und nein, ich sehe das nicht so, dass die Feuerwehr Köln Ihre Anfrage ungenau beantwortet hat, denn die Beantwortung vom 06.07.2023 hatte ich auch so verstanden. Bezüglich Ihrer Frage: "Die Telefonnummer der Leitzentrale des Verkehrsdienstes ist auch nicht dokumentiert?" bitte ich Sie, sich mit mir telefonisch in Verbindung zu setzen, um zukünftige Missverständnisse zu vermeisen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922 [#275922] Guten Tag <<…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-4069/23 Informationszugang bzgl. Hinweiszetteln an Falschparker#275922 [#275922]
Datum
17. August 2023 11:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für die unmissverständliche Klarstellung. Die Anfrage nach IFG NRW ist damit für mich abschließend geklärt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275922/