Hinzuverdienst bei pensionierten Lehrkräften
Anfrage an:
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Ist es richtig, dass durch Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes die Hinzuverdienstgrenze für Beamte im Ruhestand, die wieder im Unterricht vertretungsweise beschäftigt werden, bis zum 31.12.2019 ausgesetzt worden ist ? Kann ich also Vertretungsunterricht leisten, ohne dass mir mein Ruhegehalt gekürzt wird ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. November 2018
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28. Dezember 2018
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