„Historische Turnhalle“ im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg – 300.000 € von BKM für eine dringend erforderliche Sanierung?

Mich interessiert der begründete Förder-Antrag und die begründete Förder-Zusage von BKM für die "Wiederherstellung der Historischen Turnhalle" im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg.

Es interessiert mich:
(1) Der Antrag aus dem Jahr 2014 mit der detaillierten Darstellung eines "dringend erforderlichen Sanierungsbedarfes".
(2) Der positive Bescheid von BKM von 2014 (oder 2015?) mit den detaillierten Gründen, dass das Bundesland Hamburg mit dem o.g. Antrag die Kriterien des Denkmalschutz-Sonderprogramms V erfüllt und nachvollziehbar gemacht hat, um dem Projekt "Historische Turnhalle" im Rahmen des Sonderprogramms V eine Förderzusage in Höhe von 300.000 € zu erteilen.
(3) die Kriterien, die allgemein erfüllt werden müssen für derartige großzügige Förderungen durch den Bund im Rahmen des Sonderprogramms und die sich ggfs. unterscheiden von den Kriterien des Programms „national wertvolle Kulturdenkmäler“.

Nach Äußerungen der Staatsministerin Grütters kommen für das Denkmalschutz-Sonderprogramm V als Ko-Finanzierung nur „dringend erforderliche Sanierungen an prägenden Kulturdenkmälern“ in Frage (vgl. BKM-Pressemittelung Nr.398/2014) in Frage.

Meine Begründung:
Es handelt sich bei dem Projekt „Turnhalle“ nicht um eine Restaurierung, sondern (unter Verwendung eines verfälschenden Begriffs) nur um den Umbau zu einem Torso der tatsächlich vor über 100 Jahren schon nicht mehr vorhandenen historischen Turnhalle. Diese Schulturnhalle reichte in den Jahren von 1876 bis zum Umbau 1908 vom Kellergeschoss bis unter das 1. Obergeschoss. Das heißt, weder eine Restaurierung, noch eine Rekonstruktion des originalen Zustandes der historischen Turnhalle, ist möglich und beabsichtigt, denn dies müsste auch die Flächen im Souterrain einbeziehen.

Die Subsumierung des Projektes als Denkmalschutz-Maßnahme ist irreführend. Die Unterschutzstellung des Gebäudes erfolgte 1981, als es die Turnhalle längst nicht mehr gab. Außerdem existieren von der historischen Turnhalle keinerlei Fotografien und keine positiven Beschreibungen, die eine besondere Denkmalschutzwürdigkeit nach über 100 Jahren nachvollziehbar machen könnten.

Die historische Turnhalle der Realschule des Johanneums wurde bereits im Jahr 1908 zu Museumszwecken umgebaut, um für das Museum Magazinflächen (Keller) und Ausstellungsflächen (Erdgeschoss) zu gewinnen. In den 50er Jahren wurde eine Zwischenebene eingebaut zugunsten einer zusätzlichen Nutzungsfläche für die öffentliche kunsthistorische Museumsbibliothek.

2006 - also erst vor 9 Jahren - war dank einer großen Schenkung durch einen bekannten Hamburger Porzellansammler ein grundlegender Umbau in diesem Bereich in den drei Ebenen fertiggestellt worden:
Im Souterrain entstanden moderne Büroräume für die Museumsdirektion, darüber ein technisch hochmodern eingerichteter und durchlässiger Sonderausstellungsraum und darüber die über 2 Treppenläufe erreichbare durchgängige Neupräsentation der international renommierten Porzellan- und Fayence-Sammlung des MKG in 100 modernen und technisch aufwändigen Reier-Vitrinen.

Die Leitungen des Museums für Kunst und Gewerbe hatten bis 2006 immer wieder intelligente bauliche Verdichtungen vorgenommen, um die Museumsfunktionen >>> Sammeln und Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln <<< auf den begrenzten Flächen des Hauses in hervorragender Art zu ermöglichen.

Mir ist jedoch ein aktueller dringender Sanierungstatbestand im Bereich des Mitteltraktes des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg bisher nicht bekannt. Deshalb habe ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Förderzusage durch BKM an das Bundesland Hamburg.
Ich bitte Sie, die Zweifel nachvollziehbar auszuräumen oder zu bestätigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
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Hella Häussler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich interessier…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Hella Häussler
Betreff
„Historische Turnhalle“ im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg – 300.000 € von BKM für eine dringend erforderliche Sanierung? [#9661]
Datum
5. Mai 2015 14:46
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich interessiert der begründete Förder-Antrag und die begründete Förder-Zusage von BKM für die "Wiederherstellung der Historischen Turnhalle" im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg. Es interessiert mich: (1) Der Antrag aus dem Jahr 2014 mit der detaillierten Darstellung eines "dringend erforderlichen Sanierungsbedarfes". (2) Der positive Bescheid von BKM von 2014 (oder 2015?) mit den detaillierten Gründen, dass das Bundesland Hamburg mit dem o.g. Antrag die Kriterien des Denkmalschutz-Sonderprogramms V erfüllt und nachvollziehbar gemacht hat, um dem Projekt "Historische Turnhalle" im Rahmen des Sonderprogramms V eine Förderzusage in Höhe von 300.000 € zu erteilen. (3) die Kriterien, die allgemein erfüllt werden müssen für derartige großzügige Förderungen durch den Bund im Rahmen des Sonderprogramms und die sich ggfs. unterscheiden von den Kriterien des Programms „national wertvolle Kulturdenkmäler“. Nach Äußerungen der Staatsministerin Grütters kommen für das Denkmalschutz-Sonderprogramm V als Ko-Finanzierung nur „dringend erforderliche Sanierungen an prägenden Kulturdenkmälern“ in Frage (vgl. BKM-Pressemittelung Nr.398/2014) in Frage. Meine Begründung: Es handelt sich bei dem Projekt „Turnhalle“ nicht um eine Restaurierung, sondern (unter Verwendung eines verfälschenden Begriffs) nur um den Umbau zu einem Torso der tatsächlich vor über 100 Jahren schon nicht mehr vorhandenen historischen Turnhalle. Diese Schulturnhalle reichte in den Jahren von 1876 bis zum Umbau 1908 vom Kellergeschoss bis unter das 1. Obergeschoss. Das heißt, weder eine Restaurierung, noch eine Rekonstruktion des originalen Zustandes der historischen Turnhalle, ist möglich und beabsichtigt, denn dies müsste auch die Flächen im Souterrain einbeziehen. Die Subsumierung des Projektes als Denkmalschutz-Maßnahme ist irreführend. Die Unterschutzstellung des Gebäudes erfolgte 1981, als es die Turnhalle längst nicht mehr gab. Außerdem existieren von der historischen Turnhalle keinerlei Fotografien und keine positiven Beschreibungen, die eine besondere Denkmalschutzwürdigkeit nach über 100 Jahren nachvollziehbar machen könnten. Die historische Turnhalle der Realschule des Johanneums wurde bereits im Jahr 1908 zu Museumszwecken umgebaut, um für das Museum Magazinflächen (Keller) und Ausstellungsflächen (Erdgeschoss) zu gewinnen. In den 50er Jahren wurde eine Zwischenebene eingebaut zugunsten einer zusätzlichen Nutzungsfläche für die öffentliche kunsthistorische Museumsbibliothek. 2006 - also erst vor 9 Jahren - war dank einer großen Schenkung durch einen bekannten Hamburger Porzellansammler ein grundlegender Umbau in diesem Bereich in den drei Ebenen fertiggestellt worden: Im Souterrain entstanden moderne Büroräume für die Museumsdirektion, darüber ein technisch hochmodern eingerichteter und durchlässiger Sonderausstellungsraum und darüber die über 2 Treppenläufe erreichbare durchgängige Neupräsentation der international renommierten Porzellan- und Fayence-Sammlung des MKG in 100 modernen und technisch aufwändigen Reier-Vitrinen. Die Leitungen des Museums für Kunst und Gewerbe hatten bis 2006 immer wieder intelligente bauliche Verdichtungen vorgenommen, um die Museumsfunktionen >>> Sammeln und Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln <<< auf den begrenzten Flächen des Hauses in hervorragender Art zu ermöglichen. Mir ist jedoch ein aktueller dringender Sanierungstatbestand im Bereich des Mitteltraktes des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg bisher nicht bekannt. Deshalb habe ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Förderzusage durch BKM an das Bundesland Hamburg. Ich bitte Sie, die Zweifel nachvollziehbar auszuräumen oder zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Hella Häussler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hella Häussler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hella Häussler
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Häussler, Ihr Antrag vom 17.04.2015, den Sie na…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
29. Mai 2015 16:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Häussler, Ihr Antrag vom 17.04.2015, den Sie nach unserem Verständnis mit der Email vom 05.05.2015 konkretisiert haben, ist hier eingegangen. Ich bitte um Nachsicht, dass sich die Bearbeitung krankheitsbedingt leider verzögert hat. Ich bin bemüht, Ihnen alsbald eine Entscheidung zukommen zu lassen. Bei der Sichtung der von Ihnen begehrten Unterlagen haben wir festgestellt, dass darin zum Teil personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Deshalb bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie mit der Schwärzung dieser Daten einverstanden sind. Dieses Vorgehen könnte das weitere Verfahren vereinfachen und in Ihrem Sinne verkürzen. Mit freundlichen Grüßen,
Hella Häussler
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#9661] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< An…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Hella Häussler
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#9661]
Datum
31. Mai 2015 21:59
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihren Zwischenbescheid und für die Vorbereitung zur Beantwortung der beiden Anfragen. Die Schwärzung der personenbezogenen Daten Dritter können Sie gern vornehmen. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg Hella Häussler Anfragenr: 9661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hella Häussler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hella Häussler
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#9661] Sehr geehrte Damen und Herren, von unterwegs hab…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Hella Häussler
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#9661]
Datum
2. Juni 2015 15:29
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, von unterwegs habe ich Ihre heutige Nachfrage lesen können. Jedoch ist Ihre Mail aus meiner Mailbox verschwunden, als ich sie von Zuhause erneut aufrufen wollte. Auch nach dem Einloggen ist sie leider auf der Internet-Seite von „Frag-den-Staat.de“ nicht mehr zu finden. Wenn ich mich recht erinnere an Ihre heutige Mail, dann fragten Sie, warum ich gefragt habe und erwähnten eine mögliche Gebührenpflicht. Meine Anfragen vom 17.4. und vom 5. 5. waren doch ziemlich ausführlich. Ich möchte gern verstehen, warum BKM das Projekt der unhistorischen Turnhalle im MKG mit Bundesmitteln in Höhe von 300.000 € fördert, ohne dass dafür bisher eine korrekte denkmalschutzgemäße Begründung veröffentlicht werden konnte. Deshalb hatte ich - als Steuerzahlerin - darum gebeten, mir die Begründung für BKM zugänglich zu machen. Ich hatte Sie darum gebeten, meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Förderzusage durch BKM an das Bundesland Hamburg entweder nachvollziehbar auszuräumen oder zu bestätigen. Meine Zweifel wurden nicht geringer, nachdem sogar die Hamburger Kultursenatorin auf einer großen Versammlung am 13. April gravierende Fehler in dieser Angelegenheit eingeräumt hatte. Falls für die Beantwortung Gebühren anfallen sollten, bitte ich darum, mir mitzuteilen, um was für Gebühren es sich handelt, um Kopier- und Porto-Gebühren oder um andere Gebühren und in welcher Höhe. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Hella Häussler Anfragenr: 9661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hella Häussler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
300.000 Euro für die "Historische Turnhalle des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg" Ein Brief mit 6 …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
300.000 Euro für die "Historische Turnhalle des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg"
Datum
15. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Ein Brief mit 6 Anlagen - siehe unten Bei dem letzten Schreiben, dem "Zuweisungsschreiben DS V" habe ich zum beseren Verständnis der Zahl 1,5 Mio € die anderen Hamburger Projekte, die lt. Hamburger Presse vom 13.11.2014 ebenfalls aus dem Programm gefördert werden sollen, ergänzt. H.Häu
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
WG: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#9661] Sehr geehrte Frau Häussler, bei Ihrer untenstehe…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
WG: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#9661]
Datum
16. Juni 2015 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Häussler, bei Ihrer untenstehenden Mail könnte es sich um ein Versehen handeln. Ich hatte Ihnen am 29.05.2015 eine Zwischennachricht zugesandt und nachgefragt, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden wären, auf die Sie am 31.05.2015 geantwortet haben. Ein weiteres Schreiben vom 02.06.2015 ist hier nicht bekannt. Ich habe unseren Bescheid heute auf den Postweg gebracht und gehe davon aus, dass er in den nächsten Tagen bei Ihnen eingehen wird. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie mich gern kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen,
Hella Häussler
AW: WG: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#9661] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Hella Häussler
Betreff
AW: WG: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#9661]
Datum
17. Juni 2015 11:08
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> natürlich bin ich mit einer Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden. Das ist doch, soviel ich weiß, "Standard" im Rahmen der Transparenzgesetzgebung. Wegen des wohl noch länger andauernden Poststreiks würde ich mich freuen, wenn Sie mir Ihren Bescheid zusätzlich elektronisch schicken könnten. Mit freundlichen Grüßen Hella Häussler Anfragenr: 9661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hella Häussler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
elektronische Übermittlung des Bescheides Sehr geehrte Frau Häussler, aufgrund des Streiks kann ich Ihnen den Bes…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
elektronische Übermittlung des Bescheides
Datum
17. Juni 2015 11:43
Status
Sehr geehrte Frau Häussler, aufgrund des Streiks kann ich Ihnen den Bescheid gern parallel auch elektronisch zukommen lassen. Ich wäre Ihnen aber für die Mitteilung einer personalisierten Email-Adresse dankbar, an die ich den Bescheid versenden könnte. Mit besten Grüßen,