Hitzeschutzkampagne

Das Gesundheitsministerium hat mich bei folgender Anfrage der Zuständigkeit wegen an Sie verwiesen (Anfrage #286966):

Die Bundesregierung führte eine Hitzeschutzkampagne auch mittels Plakate durch. Welche Kosten wurden für diese Plakataktion, d. h für die Produktion der Plakate, die Miete oder den Kauf von Werbeflächen, die Gestaltung und den Druck, die Logistik für den Transport und die Montage der Plakate sowie gegebenenfalls die Kosten für die Entfernung der Plakate nach Ende der Kampagne aufgewendet.

Ergebnis der Anfrage

Es wurde keine Hitzeschutzkampange durchgeführt. Lediglich wurden Informationsmaterialien bereitgestellt. Dafür wurden etwa brutto 50.300 Euro ausgegeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
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Horst-Uwe Killa
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gesundheitsministerium hat mich b…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Horst-Uwe Killa
Betreff
Hitzeschutzkampagne [#288930]
Datum
23. September 2023 14:24
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gesundheitsministerium hat mich bei folgender Anfrage der Zuständigkeit wegen an Sie verwiesen (Anfrage #286966): Die Bundesregierung führte eine Hitzeschutzkampagne auch mittels Plakate durch. Welche Kosten wurden für diese Plakataktion, d. h für die Produktion der Plakate, die Miete oder den Kauf von Werbeflächen, die Gestaltung und den Druck, die Logistik für den Transport und die Montage der Plakate sowie gegebenenfalls die Kosten für die Entfernung der Plakate nach Ende der Kampagne aufgewendet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst-Uwe Killa Anfragenr: 288930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288930/ Postanschrift Horst-Uwe Killa << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst-Uwe Killa
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Killa, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG (Informationsfreih…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer IFG Anfrage vom 23.09.23: Hitzeschutzkampagne [#288930]
Datum
26. September 2023 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Killa, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) vom 23.09.2023. Wir werden uns innerhalb der vorgegebenen Frist bei Ihnen hierzu melden. Für Ihre Geduld bedanken wir uns. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Killa, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.09.2023 beantworten wir…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Ihre IFG-Anfraeg vom 23.09.23 Hitzeschutzkampagne [#288930]
Datum
23. Oktober 2023 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Killa, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.09.2023 beantworten wir im Auftrag der Leitung wie folgt: Nach Auskunft des zuständigen Fachreferats führte die BZgA keine Plakatkampagne "Hitzeschutz" durch. Es wurde lediglich Informationsmaterial (konkret hier Poster) erstellt: Gestaltung 1.160,25 Druckvorstufe 252,36 Druck 6.556,83 Prod. Kappa-Version (auf Kappa Pappe) 1.172,74 Plakat auf der Webseite 1.160,25 Mediaplanung zur Klimawandel und Gesundheit 39.998,85 Hierbei handelt es sich um Bruttokosten. Die BZgA hat keine Plakatkampagne durchgeführt. Insofern fallen auch keine Kosten für die Positionen Miete oder den Kauf von Werbeflächen, Logistik, Transport und Montage der Plakate sowie gegebenenfalls die Kosten für die Entfernung der Plakate nach Ende der Kampagne an. Mit freundlichen Grüßen