Hitzeschutzkampagne

Die Bundesregierung führt gegenwärtig eine Hitzeschutzkampagne auch mittels Plakate durch. Welche Kosten werden für diese Plakataktion, d. h für die Produktion der Plakate, die Miete oder den Kauf von Werbeflächen, die Gestaltung und den Druck, die Logistik für den Transport und die Montage der Plakate sowie gegebenenfalls die Kosten für die Entfernung der Plakate nach Ende der Kampagne aufgewendet.

Ergebnis der Anfrage

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist zuständig. Die Anfrage soll dort hin gerichtet werden.
Anfrage ist erfolgt (#288930).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2023
  • Frist
    27. September 2023
  • 0 Follower:innen
Horst-Uwe Killa
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregierung führt gegenwärtig…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Horst-Uwe Killa
Betreff
Hitzeschutzkampagne [#286966]
Datum
25. August 2023 17:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung führt gegenwärtig eine Hitzeschutzkampagne auch mittels Plakate durch. Welche Kosten werden für diese Plakataktion, d. h für die Produktion der Plakate, die Miete oder den Kauf von Werbeflächen, die Gestaltung und den Druck, die Logistik für den Transport und die Montage der Plakate sowie gegebenenfalls die Kosten für die Entfernung der Plakate nach Ende der Kampagne aufgewendet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst-Uwe Killa Anfragenr: 286966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286966/ Postanschrift Horst-Uwe Killa << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst-Uwe Killa
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Killa, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen üb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Hitzeschutzkampagne _ [#286966]
Datum
28. August 2023 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Killa, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Killa, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG besche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Hitzeschutzkampagne _ [#286966]
Datum
13. September 2023 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Killa, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen