Hitzetote

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Das Gesundheitsministerium hat mich an Sie verwiesen, deshalb bitte ich Sie um Beantwortung meiner Anfrage.

Herr Lauterbach sprach auf der Bundespressekonferenz letzte Woche von bis zu 20.000 Hitzetoten pro Jahr in Deutschland in den letzten Jahren. Laut Statista war der Höchstwert in Deutschland 60 Hitzetote in 2016. Bitte senden Sie mir die Statistiken und Dokumente zu, die die Aussage von Herrn Lauterbach zur Anzahl der Hitzetoten in Deutschland belegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gesundheitsministerium hat mich a…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hitzetote [#283329]
Datum
6. Juli 2023 12:30
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gesundheitsministerium hat mich an Sie verwiesen, deshalb bitte ich Sie um Beantwortung meiner Anfrage. Herr Lauterbach sprach auf der Bundespressekonferenz letzte Woche von bis zu 20.000 Hitzetoten pro Jahr in Deutschland in den letzten Jahren. Laut Statista war der Höchstwert in Deutschland 60 Hitzetote in 2016. Bitte senden Sie mir die Statistiken und Dokumente zu, die die Aussage von Herrn Lauterbach zur Anzahl der Hitzetoten in Deutschland belegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283329/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 06.07.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.07.2023
Datum
10. Juli 2023 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 06.07.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0073 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> vom 06.07.2023 / Aktenzeichen 2.13.04/0005#0073 Sehr &…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> vom 06.07.2023 / Aktenzeichen 2.13.04/0005#0073
Datum
21. August 2023 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne kommen wir auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.07.2023 zurück. Zu den Aufgaben unserer Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zählt insbesondere die Überwachung der gesundheitlichen Lage und das Erkennen gesundheitlicher Risiken in der Bevölkerung sowie die Beratung der Bundesministerien. Trotz dessen ist das RKI nicht zuständig, wenn Sie Informationen zu Äußerungen des Bundesministers für Gesundheit begehren. Wir stellen anheim, sich an das insoweit zuständige Bundesministerium für Gesundheit zu wenden. Unabhängig davon, welche Schätzwerte auf der Bundespressekonferenz bekannt gegeben wurden, können wir bestätigen, dass die erhöhten Außentemperaturen regelmäßig zu deutlich erhöhten Sterberaten führen. In dem im Epidemiologischen Bulletin 26/2023 publizierten Kommentar wurden die Prädiktionsintervalle zur Schätzung der hitzebedingten Mortalität neu bestimmt und gleichzeitig wurde die Rundung angepasst, sodass die Ergebnisse genauer berichtet werden. Sie finden diese unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/26_23.pdf?__blob=publicationFile . Weitere ausführliche Quellen und Hintergrundinformationen, können Sie https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/H/Hitzefolgekrankheiten/Hitzefolgekrankheiten_inhalt.html entnehmen. Die detaillierte Beschreibung des verwendeten Modells können Sie unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/225954/Hitzebedingte-Mortalitaet-in-Deutschland-zwischen-1992-und-2021 nachvollziehen. Hier finden Sie auch weitere Grafiken, auf welchen momentane Schätzungen beruhen. Mit freundlichen Grüßen