Hochbegabtenförderung an Schulen

Eine Auflistung an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren wie viele Mittel zur Hochbegabtenförderung gingen. Wie groß waren die vergeben dafür Mittel insgesamt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung an …
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen [#62274]
Datum
17. März 2019 15:51
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren wie viele Mittel zur Hochbegabtenförderung gingen. Wie groß waren die vergeben dafür Mittel insgesamt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u. g. Anfrage erhalten Sie in Kürze eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen [#62274]
Datum
19. März 2019 15:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u. g. Anfrage erhalten Sie in Kürze eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
mit E-Mail vom 17.03.2019 beantragten Sie eine Auflistung von Schulen, die in den vergangenen drei Jahren Mittel z…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Via
Briefpost
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen
Datum
21. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mail vom 17.03.2019 beantragten Sie eine Auflistung von Schulen, die in den vergangenen drei Jahren Mittel zur Hochbegabtenförderung erhalten haben, sowie eine Mitteilung über die entsprechende Höhe. Sie stützten Ihre Anfrage auf § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) und 8 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) bzw. baten darum, sie ggfs. als Bürgeranfrage zu behandeln. Beider von Ihnen erbetenen Information handelt es sich weder um eine Umweltinformation im Sinne des NUIG noch um eine Verbraucherinformation im Sinne des VIG, sodass beide Gesetze für Ihr Auskunftsbegehrennicht in Betracht kommen. Da es in Niedersachsen auch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, das unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte überstaatliche Informationen ermöglicht, kann ich Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Ich bitte insoweit um Verständnis.